Hi,
folgender theoretischer Fall:
eine Bank belastet einem Kunden eine Treuhandgebühr v.25 Euro im Zuge einer Kaufpreiszahlung eines Darlehens.
Eine Wohnung wurde verkauft, die Bank löscht die Grundschuld und sendet diese Unterlagen an den Notar, sie sendet die Unterlagen „treuhänderisch“…und „befristet bis zum xxxx“.
Die Bank sagt, sie müsse nun ja überwachen, ob Geld eingeht auf dem Konto des Kunden eingeht.
Das sei die Treunhandarbeit, für die sie 25 Euro verlangt.
Ich persönlich verstehe unter Treunhandtätigkeit, die treuhänderische Verwaltung von Geld…das nach vertraglichen Regeln dann zu einem gewissen Zeitpunkt gezahlt wird.
Einschätzung eurerseits ?
Gruss
F-
Hallo Uwe,
für mich sachlich begründet eben nicht.
Wie kommst Du dazu.
Die Bank macht doch nichts anderes als bei jedem anderen Darlehen, abwarten, ob Geld eingeht.
Das neuerdings als „Treuhand“ zu bezeichnen, ist wohl eine neue Geldquelle.
F.
Hallo,
für mich sachlich begründet eben nicht.
Das muss die Bank Dir auch nicht in allen Einzelheiten begründen.
Wie kommst Du dazu.
Stör Dich doch nicht an dem Namen.
Die Bank erbringt eine Dienstleistung, dafür will Sie zu Recht Geld.
Sie hätte es auch Bearbeitungsentgelt nennen können, oder sonstwie.
Solange dieses Entgelt im Preisverzeichnis steht, spricht nichts dagegen, das Entgelt auch zu erheben.
Die Bank macht doch nichts anderes als bei jedem anderen
Darlehen, abwarten, ob Geld eingeht.
Genau, und für diese Überwachung will sie Geld.
Das neuerdings als „Treuhand“ zu bezeichnen, ist wohl eine
neue Geldquelle.
Klar, die Überwachung erfolgt ja auch manuell und kann nicht automatisch erfolgen.
Es wird also eine Dienstleistung erbracht und die ist zu bezahlen.
Grüße Uwe
Hallo Uwe,
Es wird also eine Dienstleistung erbracht und die ist zu
bezahlen.
Danke für dein Antworten.
Genau das oben sehe ich eben nicht so, mir ist keine Bank bekannt, die „extra“ Geld dafür verlangt, eine Abwicklung einer Rückzahlung vorzunehmen.
Aber nun ja.
Frank
Hallo,
eine Bank belastet einem Kunden eine Treuhandgebühr v.25 Euro
im Zuge einer Kaufpreiszahlung eines Darlehens.
Eine Wohnung wurde verkauft, die Bank löscht die Grundschuld
und sendet diese Unterlagen an den Notar, sie sendet die
Unterlagen „treuhänderisch“…und „befristet bis zum xxxx“.
da paßt schon etwas nicht. Die Bank kann eine Löschung bestenfalls genehmigen oder veranlassen, aber niemals selber vornehmen. Wenn die Bank selber Eigentümer des Grundstücks war, dann muß sie einer Änderung zustimmen. Da das Grundbuchamt sicher sein will, daß die Unterzeichner dazu berechtigt sind, muß ein Notar dies bestätigen. Der kostet Geld.
Die Bank sagt, sie müsse nun ja überwachen, ob Geld eingeht
auf dem Konto des Kunden eingeht.
Das sei die Treunhandarbeit, für die sie 25 Euro verlangt.
Dazu dürfte wohl auch die schriftliche Bestätigung des Eingangs gehören, die möglicherweise ein Haftungsverhältnis nach sich zieht. Auch das würde ich mir bezahlen lassen.
Einschätzung eurerseits ?
Irgendwie fehlen mir noch Details zu Hintergrund und Ablauf der ganzen Veranstaltung.
Gruß
Christian
Hi,
Christian,
Du hast natürlcih REcht, die Bank löäscht nicht die Grundschuld, sondern erklärt das Einverständis und die Unterschriften dafür werden notariell noch beglaubigt, bevor die Bankunterlagen an den notar gehen, der veranlasst dann im Grundbuch die Löschung.
Die Beglaubigung wie o,e, lässt sich die Bank vom Kunden als „Notargebühren“ bezahlen.
Also ist für mich immer noch keine Treuhandarbeit angefallen, denn die Kaufpreisüberwachung UND vor allem Bestätigung an den Notar hat ja der Verkäufer zu tätigen.
Gruss
F.
Hallo,
Also ist für mich immer noch keine Treuhandarbeit angefallen,
denn die Kaufpreisüberwachung UND vor allem Bestätigung an den
Notar hat ja der Verkäufer zu tätigen.
sagen wir es einfach so: das KI macht mehr als nur Zahlungen abzuwickeln. Es wird ein Konto auf einen Eingang überwacht, der Eingang bestätigt und anschließend weitere Tätigkeiten ausgeführt. Das ist gesondert zu bezahlen und wenn ich an meine eigenen Raubritterzeiten zurückdenke, bist Du da mit 25 Euro noch recht gut bedient.
Gruß
Christian
Danke für dein Antworten.
Genau das oben sehe ich eben nicht so, mir ist keine Bank
bekannt, die „extra“ Geld dafür verlangt, eine Abwicklung
einer Rückzahlung vorzunehmen.
Klar - manueller Aufwand wurde nie bezahlt und sollte deshalb auch in Zukunft gratis sein.
Wir gehen hier schon weiter, während unsere Kunden ihre Kontoauszüge drucken, fährt der Lehrling das Auto des Kunden in die Waschstrasse, der Kollege fleht auf Knien um Verzeihung (für alles mögliche, momentan sehr beliebt die Verantwortung für die Wirtschaftskrise), alternativ bekommt der Kunde gerne auch einen BlowJob 
hi Mike,
weiss nciht, ob du meine meinung nun teilst oder nicht.
dass für die beschriebene leistung allerdings eine treuhandgeübhr fällig wird, ist mir neu.
spricht eben für die bank…
vielleicht bezahle ich auch bald noch ne treuhandgebühr dafür, dass die mein geld überhaupt annehmen.
in jedem fall danke für eure meinungen.
frank
http://www.vz-nrw.de/UNIQ123787562503630/link196459A…
Hi,
die Verbraucherzentralen bewerten die Erhebung einer solchen Geübhr aber als unzulässig!?
Ich nehme an, zu Recht.!?
Gruss,
fRank
Hallo,
die Verbraucherzentralen bewerten die Erhebung einer solchen
Geübhr aber als unzulässig!?
Ich nehme an, zu Recht.!?
dazu könnte und würde ich etwas sagen, wenn ich erstens wüßte, über was für einen Geschäftsvorfall wir hier genau reden und über welchen Sachverhalt die „anderen Gerichte“ geurteilt haben.
Der Auffassung der Verbraucherzentralen an sich sollte man keine nennenswerte Bedeutung beimessen.
Gruß
Christian
Hi Christian,
der Link sagte ja Folgendes aus:
„Treuhandgebühr" bei Löschung einer Baufinanzierung:
ZItat:
Eine unzulässige Löschungsgebühr bei Ablösung oder Umschuldung der Baufinanzierung führen einige Institute in Form einer „Treuhandgebühr“ wieder ein. Die Ablösung des Darlehens ist aber eine Grundpflicht der Bank und darf dem Kunden nicht als besondere Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Überweist der Notar zur Ablösung Geld auf das für den Kunden geführte Notaranderkonto, erlischt die Darlehensforderung. Die Bank muss dann die Kreditsicherheiten herausgeben bzw. ebenfalls löschen.
------Ende Zitat------------------------------------
Der konkrete Sachverhalt, den ich meine, dürfte dem wohl entsprechen:
In meinem theoretischen Fall ist es so, dass die Bank der Grundschuldlöschung mit einer Frist von 7 Wochen Dauer zustimmt. Weil sie diese Zustimmung befristet, muss sie nun angeblich den Kaufpreiseingang überwachen…weil sie ja ein Risiko habe…diese Überwachung nennt sie nun Treuhandtätigkeit.
Fakt ist aber, dass ja ohnehin jedes Darlehen genau SO schon immer abgewickelt und rückgezahlt wird und wurde.
Ausserdem überwacht der Kunde ja den Kaufpreiseingang, denn ohne seine Bestätigung, dass das Geld einging, an den Notar, trägt der Notar die neue Grundschuld der Käufers nicht ein und die bisher finanzierende Bank hat kein Risiko.
Gruss,
F.