glaube im Netz gefunden zu haben, dass eine Mietkaution ein „… Treuhand ähnliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter im Hinblick auf die Gewährung der Kaution …“ ist. http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/zwangsverw…
(Ende 1. Absatz „aus den Urteilsgründen“).
Wenn der Mieter nun vom Vermieter die gezahlte Mietkaution zurück fordert und Letzterer würde entgegnen, dass der Mieter doch wohl über eine Quittung verfügt, weil der Vermieter nichts mehr von einer Kaution wisse, würde man den Vermieter z.B. wegen Veruntreuung strafrechtlich belangen können ?
glaube im Netz gefunden zu haben, dass eine Mietkaution ein
„… Treuhand ähnliches Verhältnis zwischen Mieter und
Vermieter im Hinblick auf die Gewährung der Kaution …“ ist. http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/zwangsverw…
(Ende 1. Absatz „aus den Urteilsgründen“).
Wenn der Mieter nun vom Vermieter die gezahlte Mietkaution
zurück fordert und Letzterer würde entgegnen, dass der Mieter
doch wohl über eine Quittung verfügt, weil der Vermieter
nichts mehr von einer Kaution wisse, würde man den Vermieter
z.B. wegen Veruntreuung strafrechtlich belangen können ?
wenn du dem richter beweisen kannst das der vermieter diese von dir erhalten hat = ja