ich hätte eine Frage, und habe auch in den FAQ´s keine Antwort gefunden.
Wie sieht es mit dem Treuhandservice bei E-Bay und dem Schutz des Verkäufers aus? Folgende Situation, ich habe mehrerere teure Artikel verkauft. Der Käufer hat nun gefragt, ob ich auch den Treuhandservice akzeptiere, er bezahle auch die Kosten dafür. Und da ich nichts zu verbergen habe, habe ich zugestimmt.
Doch nun die Frage: Bei dem Treuhandservice bezahlt der Käufer auf ein Treuhandkonto. Und wenn er die Ware erhalten hat, und alles O.K. ist, wird das Geld freigegeben, oder?
Was ist nun, wenn der Käufer die Ware hat, und das Geld nicht freigibt, wie bekomme ich meine Sachen wieder und wer zahlt dann die Versandkosten? Oder habe ich etwas grundlegendes falsch verstanden?
Dass der Käufer das Paket erhalten hat, kannst Du ja zur Not beweisen, wenn Du per Einschreiben o.ä. schickst. Wenn der Empfänger aber behauptet, es sei z.B. statt des Videorecorders nur ein alter Quelle-Katalog im Paket gewesen, dann wird es schwierig. Du müßtest dann also vor Zeugen das Paket packen und zur Post tragen. Mir persönlich wäre das zu umständlich, deswegen würde ich mich auf den Treuhand-Service nicht einlassen oder nur dann, wenn der Käufer eindeutig einen seriösen Eindruck macht - und was ist schon eindeutig …
Du müßtest dann also vor Zeugen das Paket packen
und zur Post tragen.
das ist falsch. Der Treuhandservice beinhaltet den Transport mit einer bestimmten Spedition. Deshalb ist der Spaß auch recht teuer. Zumindest die Auslieferung ist damit beim Treuhandservice dokumentiert. Wenn die ware dann angeblich nicht i.O. ist, muß der Käufer das beweisen. Ob der Inhalt des Paketes in irgend einer Form vom Treuhandservice geprüft wird, müßte man erfragen.
cu Rainer