Kauf eines Grundstückes auf den Namen der Tochter
und Eintragung im Grundbuch auf deren Namen.
Abgesichert durch privaten Treuhandvertrag(ohne not.Beurkundung)
Darauf wird vom Treugeber ein EFH errichtet.
Hat der Treugeber eine Möglichkeit unter den gg. Umständen eine Rückübertragung des Objektes
vom Treuhänder zu erreichen?
wenn ein treuhandvertrag geschlossen wurde, dann wurde sicherlich auch vereinbart, unter welchen voraussetzungen eine rückauflassung stattfinden soll (welchen sinn sollte sonst ein treuhandvertrag haben…).
übrigens dieser (schuldrechtliche) treuhandvertrag bietet ziemlich schwachen schutz für den treugeber, denn die treuhänderin könnte jederzeit über das grundstück wirksam verfügung, ohne dass der treugeber das grundstück jemals wiedersieht. wenn die treuhänderin vermögenslos ist, löst sich auch der schadensersatzanspruch in luft auf.