Eine Eigentumswohnung steht von einem jungen Paar das ein Haus bauen will, privat zum Verkauf. Altbau Wohnung saniert, wunderschöne Zentrumslage unterhalb der Kaiserburg. Eine Interessentin, laut eigener Aussage selbst aus der Immobilien Branche, die diese Wohnung aber „privat für sich selbst“ kaufen möchte, besichtigt und begeht die Wohnung 4 mal, einmal davon zusammen mit einem Gutachter. Die Interessentin, zudem aus wohlhabender Familie, drängt darauf, dass sie diese Eigentumswohnung, die wunderschön unterhalb einer Burg liegt, auch bekommt. Sie will die Wohnung unbedingt haben. Sie verhandelt merkwürdigerweise auch nicht lange über den Preis, so kommt es dann zur Einigung für 160.000 Eu.
Dann wird in der folgenden Woche der Notarvertrag gemacht ohne Anzahlung, aber eine Bankbürgschaft der Käuferin liegt vor und die Auflassung fürs Grundbuch beantragt. Dann zur Wohnungsübergabe 2 Wo später, erscheint die Dame allerdings nicht, dafür kommt ein Schreiben von ihrem Anwalt, sie möchte die Eigentumswohnung, die sie wohlgemerkt vor dem Kauf ja mit Gutachter besichtigt und 4 mal begangen hatte, wegen „arglistiger Täuschung“ nicht mehr. Sie hätte an einer Wand (die nicht verstellt war, also gut einsehbar)einen „feuchten Fleck“ entdeckt. Behebung jenes feuchten Fleckes wurde von einem Fachmann auf 1000-2000 Eu geschätzt und der Käuferin ein Nachlass in dieser Höhe angeboten, aber abgelehnt wurde. Zur Frage: die Käuferin weiss ja, dass das Verkäufer Ehepaar bereits gebaut hat und diese verkaufte ETW Teil dieser Finazierung ist und zudem ist sie ja aus der Branche, ist das nur eine „Masche oder Trick“ der Käuferin, um trotz Notarvertrag einen deutliche Verminderung des Kaufpreises zu erzielen, also eine Güte Einigung zu erzwingen, in dem Wissen, sie blockiert ja solange den Finanzierungsteil aus der ETW. Auch juristisch, wo die Käuferin letztlich kein Recht bekommen wird, aber durch Nutzen aller Einspruchsfristen, das Kapital aus der ETW somit jahrelang blockieren könnte?? Hat jd diese Masche schon mal mitbekommen so quasie, Geld zu verdienen der Käuferin „nach“ dem Notarvertrag!? Es gab bereits mit dem Richter einen Gütetermin in dieser Wohnung, wo der Richter anmerkte, er sehe keine arglistische Täuschung für die Käuferin.
Dennoch ist das jetzt natürlich alles erstmal blockiert. Was wäre juristisch seiten der Verkäufer am besten zu tun. Die Käuferin aus Notarvertrag entlassen oder Kaufpreis einklagen plus Schadensersatz durch die lange Verzögerung, letzteres würde aber eben dauern? Mein eigener Verdacht ist eben, die Käuferin weiss ja, dass dieses Geld zur Finanzierung des neu gebauten Hauses bereits verplant ist. Ist das ganze nur ein fieser Trick ihrerseit solange zu blockieren bis ein deutlichter Verzicht im Kaufpreis vorgeschlagen wird?? und solange fließt eben gar nichts? Was ist juristisch am besten zu tun damit diese ETW nun endlich verkauft und bezahlt wird!?
Anzahlung von mindestens 10%
Guten Tag, Juwe
Dann wird in der folgenden Woche der Notarvertrag gemacht ohne
Anzahlung, aber eine Bankbürgschaft der Käuferin liegt vor und
Sobald man sich einig ist, also noch vor dem Vertragsabschluss beim
Notar, müsste in jedem Fall eine Anzahlung von mindestens 10% bar
bezahlt werden.
Beim Vertragsabschluss beim Notar (vor der Unterzeichnung) müsste
eine Quittung über die erfolgte Überweisung der restlichen 90%
vorgewiesen werden.
Alle anderen Vorgehensweisen können zu aufwendigen Prozessen führen,
wie in deinem Fall.
Freundlich grüsst
Rolfus
Ja die Käuferin trat so vertrauensvoll auf und da sie selbst aus Immobilienbranche ist, dass man dachte, eine Bankbürgschaft reiche zum Notartermin aus, wo der Vertrag ja zustande kam.
Interessanter ist jetzt aber, was nun am besten zu tun ist, sie aus dem Notarvertrag zu entlassen wegen „Nichterfüllung“ oder Verkaufssumme einklagen, was aber dauern kann. Wir vermuten sie spekuliert darauf, dass den Verkäufern, weil jüngst gebaut, dieses Geld fehlt, solange sie blockiert und daraus ihren Nutzen ziehen will. Wir vermuten es ist eine überlegte Masche.
herzlich Juwe
Beim Vertragsabschluss beim Notar (vor der Unterzeichnung)
müsste
eine Quittung über die erfolgte Überweisung der restlichen 90%
vorgewiesen werden.Alle anderen Vorgehensweisen können zu aufwendigen Prozessen
führen,
wie in deinem Fall.
Ja die Käuferin trat so vertrauensvoll auf und da sie selbst
aus Immobilienbranche ist, dass man dachte, eine
Bankbürgschaft reiche zum Notartermin aus, wo der Vertrag ja
zustande kam.Interessanter ist jetzt aber, was nun am besten zu tun ist,
sie aus dem Notarvertrag zu entlassen wegen „Nichterfüllung“
oder Verkaufssumme einklagen, was aber dauern kann. Wir
vermuten sie spekuliert darauf, dass den Verkäufern, weil
jüngst gebaut, dieses Geld fehlt, solange sie blockiert und
daraus ihren Nutzen ziehen will. Wir vermuten es ist eine
überlegte Masche.
ein Schrecken ohne Ende oder ein Ende mit Schrecken… was anderes sehe ich hier nicht
herzlich Juwe
LG
Mikesch
wenn doch die käuferin vermögend ist,könnte man den vereinbahrten preis einklagen,allerdings bräuchte man dann eine zwischenfinanzierung eben dieses schon eingeplanten kaufpreises,um die eigenheimfinanzierung nicht zu gefährden.
andererseits,wie realistisch ist es auf die schnelle einen neuen käufer für die eigentumswohnung zu finden?
ich würde ein gespräch mit der finanzierenden bank vorschlagen, um alle möglichkeiten zu durchleuchten.
Sobald man sich einig ist, also noch vor dem Vertragsabschluss
beim
Notar, müsste in jedem Fall eine Anzahlung von mindestens 10%
bar
bezahlt werden.Beim Vertragsabschluss beim Notar (vor der Unterzeichnung)
müsste
eine Quittung über die erfolgte Überweisung der restlichen 90%
vorgewiesen werden.Alle anderen Vorgehensweisen können zu aufwendigen Prozessen
führen,
wie in deinem Fall.Freundlich grüsst
Rolfus
Hallo Rolfus,
jetzt bin ich doch etwas erstaunt, wir haben unsere Eigentumswohnung gekauft und auch verkauft mit Termin beim Notar, bei dem dann vereinbart wurde, wann das Geld zu überweisen wäre. Wenn ich beim Notar schon vor der Unterschrift eine Quittung über die erfolgte Überweisung vorlege, dann kann es sich der Verkäufer ja noch mal schnell anders überlegen und ich schaue in die Röhre, weil eine Überweisung kann ich ja nicht mehr zurückholen.
Oder sollte ich hier etwas falsch verstanden haben???
Gruß Bärbel
Schmarn
Hallo,
wenn ausserhalb der Notarurkunde Geld fliesst, so ist dann die Urkudne hinfällig.
Ich kenne die Urkunde nicht, aber wurde hier nicht die Unterwerfung der Vollstreckung bereits tituliert. Wenn ja, dann Feuer frei.
Christian
Hallo Juwe,
Eine Eigentumswohnung steht… privat zum Verkauf.
…exakt das sind die Informationen die ein potenzieller Kaeufer zu erfahren hat - da bist du drueber hinausgegangen - bist offensichtlich einer/m Vollblutverkaeufer/in ueber den Weg gerannt und nun wird versucht dich mit deinen eigen Waffen dich zu schlagen.
…wenn du so oder so schon beim Anwalt bist lass doch mal pruefen ob du nicht derjenige bist der hier arglistig getaeuscht wurde.
Gruss Keuper
Es fand bislang nur ein Gütetermin statt, bei der Richter in der Wohnung anwesend war und verlauten ließ, er sehe keine arglistische Täuschung der Käuferin. Also noch keine Titulierung. Der Verdacht, zumal werte Käuferin ja aus der Immobilienbranche ist ja viel mehr, dass die Käuferin auf einen deutlichen Nachlass pokert, und das nach! Notarvertrag, weil sie den Zeitfaktor auf ihrer Seite sieht, weil das Geld Teil einer Baufinanzierung der Verkäufer ist und benötigt wird.
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