Hallo,
Angesichts der vielen „Geschäfte mit der Dummheit“ interessiert es mich, unter welchen Umständen grundsätzlich Rechtsgeschäfte rückgängig gemacht werden könnten, wenn ein Part beim Abschluss des Geschäftes nicht bemerkt hat, worauf er sich eingelassen hat.
Mich interessieren weniger die formalen Einzelaspekte. Ich weiss z.B., dass die sogenannten Pilotenspiele oder Schenkkreise verboten sind und verbotene Rechtsgeschäfte ungültig sind. Ich weiss auch, dass man bei Haustürgeschäften während einer gewissen Frist wieder vom Geschäft zurücktreten kann. Dagegen weiss ich nicht, wie es sich bei Reaktionen auf Telefonwerbung, den gerade aufkommenden R-Gesprächen oder (wie unten diskutiert) bei unbedachtem Drücken von Internet-Buttons verhält. Früher soll es in Hamburg auf der Reeperbahn „Touristenfallen“ gegeben haben, d.h. Kneipen in denen 1 bestimmtes Getränk 100 DM kostete (nicht jeder liest die Getränkekarte, bevor er bestellt). Könnte man diese Rechnung rein rechtlich (praktisch wäre es wohl schwieriger) erfolgreich anfechten?
Mich interessiert mehr die verbindende Logik: was hat sich der Gesetzgeber z.B. bei den Einschränkungen der Haustürgeschäfte oder dem Verbot der „Pilotenspiele“ gedacht? Welches Rechtsgut wird geschützt? Geht es um das Verbot von Glücksspielen damit einzelne sich nicht ruinieren? Oder möchte der Gesetzgeber verhindern, dass „Dummheit“ (mir fällt gerade kein passenderes Wort ein) beliebig ausgenützt werden kann? (Dann wäre es wohl im weitesten Sinne ein Versuch, Schwache zu schützen.) Oder gibt es noch andere Aspekte?
Mit vielen Grüssen,
Walkuerax