Trickbetrüger, Pilotenspiele und Haustürgeschäfte

Hallo,

Angesichts der vielen „Geschäfte mit der Dummheit“ interessiert es mich, unter welchen Umständen grundsätzlich Rechtsgeschäfte rückgängig gemacht werden könnten, wenn ein Part beim Abschluss des Geschäftes nicht bemerkt hat, worauf er sich eingelassen hat.

Mich interessieren weniger die formalen Einzelaspekte. Ich weiss z.B., dass die sogenannten Pilotenspiele oder Schenkkreise verboten sind und verbotene Rechtsgeschäfte ungültig sind. Ich weiss auch, dass man bei Haustürgeschäften während einer gewissen Frist wieder vom Geschäft zurücktreten kann. Dagegen weiss ich nicht, wie es sich bei Reaktionen auf Telefonwerbung, den gerade aufkommenden R-Gesprächen oder (wie unten diskutiert) bei unbedachtem Drücken von Internet-Buttons verhält. Früher soll es in Hamburg auf der Reeperbahn „Touristenfallen“ gegeben haben, d.h. Kneipen in denen 1 bestimmtes Getränk 100 DM kostete (nicht jeder liest die Getränkekarte, bevor er bestellt). Könnte man diese Rechnung rein rechtlich (praktisch wäre es wohl schwieriger) erfolgreich anfechten?

Mich interessiert mehr die verbindende Logik: was hat sich der Gesetzgeber z.B. bei den Einschränkungen der Haustürgeschäfte oder dem Verbot der „Pilotenspiele“ gedacht? Welches Rechtsgut wird geschützt? Geht es um das Verbot von Glücksspielen damit einzelne sich nicht ruinieren? Oder möchte der Gesetzgeber verhindern, dass „Dummheit“ (mir fällt gerade kein passenderes Wort ein) beliebig ausgenützt werden kann? (Dann wäre es wohl im weitesten Sinne ein Versuch, Schwache zu schützen.) Oder gibt es noch andere Aspekte?

Mit vielen Grüssen,

Walkuerax

Holla.

Oder gibt es noch andere Aspekte?

Ja, durchaus. Ein Staat (i.e., eine Volkswirtschaft) muss darauf bauen können, dass Rechtsgeschäfte aller Art auf nachvollziehbare Weise und mit einheitlicher Basis zustande kommen können. Das heißt im von Dir angesprochenen Zusammenhang, dass mit „Treu und Glauben“ kein Schindluder getrieben werden soll. Wird regelmäßig, also in einem nicht mehr zu vernachlässigenden Umfang, bei bestimmten Geschäften dagegen verstoßen, verlieren die „Wirtschaftssubjekte“ das Vertrauen, was ein Hemmnis für den Wirtschaftsverkehr in jeder Form darstellt.

Zum Bleistift wird es, wenn der Staat nicht mit seiner Gesetzgebung dahinter steht (und im Gegenzug auch bestimmte Garantien übernimmt), nicht lange einen funktionierenden bargeldlosen Zahlungsverkehr geben : Spätestens, wenn Banken krachen, erlebt man Effekte, die die gesamte Volkswirtschaft lahmlegen können.

Deswegen muss jede Volkswirtschaft ein Mindestmaß an Rechtsnormen haben, die verbindlich genug sind und deren Nichteinhaltung Sanktionen nach sich zieht.

Ein hypothetischer, von genügend Ahnungslosen geführter Staat könnte z.B. auf die Idee kommen, Betrüger straffrei ausgehen zu lassen, so lange diese einen erhöhten Abgabensatz auf ihre krummen Dinger entrichten. Dass dabei die Dummen zuerst dran glauben müssen, ist der moralische Aspekt, der aber in Wirklichkeit gar nicht so bedeutend ist - viel gravierender ist die Bedeutung hinsichtlich des Verhaltens der Intelligenten. Eine Rückkehr zum Tauschhandel wäre in diesem Staat programmiert, das heißt, die Währung könnte man über kurz oder lang schlicht vergessen.

Ein anderes Beispiel wäre, Falschgeldproduktion nicht mehr unter Strafe zu stellen, sondern schlicht für bei staatlichen Stellen eingereichtes Falschgeld nicht gerade zu stehen und ansonsten den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen - niemand wäre mehr bereit, gegen Geld Geschäfte zu tätigen; Folgen siehe oben. Der Staat muss also, auch, wenn er nicht der unmittelbar Geschädigte ist, solcherlei Treiben unterbinden. Das ist, nebenbei gesagt, auch der Grund für das relativ hohe Strafmaß bei Geldfälschern.

Ansonsten spielt natürlich der Aspekt des Wettbewerbs, der ja eigentlich erwünscht ist, eine wichtige Rolle : Völlig freier Wettbewerb setzt gründliche Kenntnis der Konsumenten über den Markt voraus und außerdem ein Machtgleichgewicht zwischen Anbietenden und Nachfragern. Da beides in einer komplexen Wirtschaft nicht gegeben ist, wird der Wettbewerb reguliert, z.B. bei den Haustürgeschäften, wo Du einen gewissen Schutz davor genießt, völlig überteuerte Waren an die Backe gesabbelt zu bekommen.

Gruß Eillicht zu Vensre