Trickdiebstahl von Firmengeld bei Praktikum

Hallo,

ich habe ein großes Problem und ich brauche dringend(!) Hilfe, kann mir aber keinen Anwalt leisten.

Ich habe Fotografie studiert und habe nach dem Studium keine Möglichkeit gefunden um Geld zu verdienen. Aus diesem Grund mache ich jetzt seit drei Wochen ein Praktikum bei einem erfolgreichen Werbefotografen, eigentlich ein Teilsieg also.

Nun sollte ich im Auftrag der Firma zwei Schecks einlösen, mit einem Gesamtwert von 3000€. Ich komme jedenfalls aus der Bank raus, steige ins Auto, lege den den Umschlag (ein Fensterumschlag, aber mit dem Fenster nach unten gerichtet) mit dem Geld auf den Beifahrersitz und starte den Wagen (der Wagen ist im Besitz der Firma und wird von allen Mitarbeitern während der Arbeitszeit benutzt). Plötzlich klopft es am Fenster - eine harmlos aussehende Frau im mittleren Alter weißt sehr energisch auf etwas hin, dass wohl hinter dem Wagen liegen soll. Ich winke ab - was dort liegt kann nicht von mir sein. Sie wird noch energischer und ich denke schließlich dass der Auspuff abgefallen ist, oder ähnliches. Ich steige aus, gehe auf die Rückseite des Wagens und schaue nach dem Auspuff. Plötzlich sehe ich dass der Boden hinter dem Wagen voll ist von Geldscheinen - die Polizei zählte 130€ in 5€ Scheinen. Ich fange an ein paar Geldscheine aufzuheben (ca. 5) finde das ganze dann aber unheimlich und gehe ins Auto zurück. Der Umschlag mit den 3000€ war weg und die Beifahrertür nur leicht zugezogen.

Ich rufe also die Polizei und lasse auf dem Revier meine Aussage notieren.

Nun möchte mein Chef allerdings das Geld von mir haben. Er sagt es sei grob fahrlässig das Geld auf den Beifahrersitz zu legen und natürlich auch sich dann aus dem Auto locken zu lassen. Ich verdiene bei dem Praktikum 250€ und bekomme von meinen Eltern noch etwas Geld - ich habe also keine 3000€. Er hat die Sache über seinen Anwalt bei der Versicherung eingereicht, aber meinte das man ohne Versicherungsbetrug kaum eine Chance hätte an das Geld zu kommen.

Ich habe mich damit abgefunden dass ich nun wohl diese Praktikumsstelle verlieren werde. Allerdings steht dann noch die Frage im Raum ob ich die 3000€ zahlen muss.

Muss ich bezahlen und war das von mir im juristischen Sinne fahrlässiges Verhalten und wenn ja, welcher Grad?

Vielleicht noch ein Detail: Mein Chef fährt sowohl Porsche als auch Lamborghini und ich selbst habe am Monatsende nie Geld übrig. Also auch wenn ich die 3000€ hätte, würde ich sie nur ungern bezahlen.

ich habe exakt die gleiche Masche auch hier entdeckt:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/50667/21…

Schon mal im voraus vielen vielen dank fürs Antworten

Michael

Hallo Morchelix,
leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo Morchelix,

das scheint mir eine Frage im Versicherungsrecht zu sein, darin bin ich wirklich KEIN Experte.

Fahrlässig war es sicher, den Geld-Umschlag auf dem Beifahrersitz liegen zu lassen, vielleicht sogar grob fahrlässig, denn 3000 € (auch in einem Umschlag) legt man eigentlich nicht mal eben irgendwo hin. Aber vielleicht weiss das jemand anderes genauer.

Der Schaden wird vielleicht durch Deine Haftpflichtversicherung abgedeckt, vorrangig könnte auch eine Versicherung der Firma sein, als dessen Angestellter Du gehandelt hast.

War die Beifahrertür denn nicht abgeschlossen, oder hat die „harmlos aussehende Frau im mittleren Alter“ die mal eben geknackt?

Noch ein Detail zum Schluss: Was Dein Chef für ein Auto fährt und wieviel weniger Geld Du verdienst hat damit gerade mal garnichts zu tun.

vielen dank für die antwort

die Frau stand hinter mir und ist verschwunden als ich mich gebückt habe.

das Auto hatte eine Zentralverriegelung

du hast natürlich recht, ich hätte mir den Kommentar zum Schluss sparen können. ich wollte nur unterstreichen wie ungern ich dieses Geld bezahlen möchte.

beste grüße,
michael

Hallo,
herzlichen Dank für die Anfrage, welche ich jedoch leider so nicht beantworten kann, da es sich um eine hier unzulässige Rechtsberatung handeln würde. Die Frage, welche Form der Fahrlässigkeit vorliegt, ist, wie schon angesprochen, entscheidend für eine mögliche Haftung gegenüber dem Arbeitgeber, wobei man hier sicher mit guten Argumenten nur zu einer „einfachen“ Fahrlässigkeit tendieren kann. Bei dem geschilderten Einkommen wäre es möglich, kostenlos die Hilfe eines Rechtsanwaltes über das Institut der Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei bin ich, ich arbeite als Anwältin, gerne behilflich und berate auch gerne. Jedenfalls sollte man sich, unabhängig davon, wer letztlich beauftragt wird, ebenfalls anwaltlicher Hilfe bedienen, da die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat. Bei Interesse an einer anwaltlichen Beratung finden Sie meine Kontaktdaten über die Internetseite www.ra-wernze.de.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wernze

Grundsätzlich sind Mitarbeiter nur dann in Regress zu nehmen, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben.

Das endgültig zu entscheiden wird wohl nur ein Richter können, also müssten Sie es auf einen Prozess ankommen lassen. Allerdings spricht es durchaus für Sie, dass ja auch andere Personen auf diese Trickbetrüger hereingefallen sind, von daher sehe ich Ihre Chancen gar nicht als völlig erfolglos an.

Als erstes würde ich diesen Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden, die müsste nämlich für den Schaden aufkommen. Und wenn die Versicherung der Meinung ist, Sie sind nicht regresspflichtig, fechten die das auch vor Gericht aus.

Hallo,

als erstes vorweg: Die Vermögensverhältnisse Ihres Chefs sind unwichtig!

Sie sollten sich für den Streitfall Rechts- bzw. Prozeßkostenhilfe über Ihr zuständiges Amtsgericht erfragen. Dies erachte ich bei diesen Summen als sehr wichtig und hilfreich, um später nicht für juristische Fehler haften zu müssen. Auskunft bei Gericht geben Ihnen dort die zuständigen Rechtspfleger. Manchmal haben diese sogar einen Tip parat. Damit sollten auch Sie sich Rechtshilfe mit Unterstützung eines Fachanwalts sichern können.

Zur Lage: Schlimmstenfalls könnte man be dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auf mitllere Fahrlässigkeit plädieren. Aus meiner Sicht handelt es sich sogar nur leichte Fahrlässigkeit. Für solche Fehler haftet lediglich nur der Betrieb, der Betriebsinhaber, aber niemals Sie, als dessen Stellvertretter sie in diesem Moment tätig waren. Als Fausregel können Sie sich merken: Alles was normaler Weise auch einem anderen hätte passieren können, ist lediglich leicht höchstens mittlere Fahrlässigkeit.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften sie selber alleine. Vorsatz wäre z.B sie fahren betrunken Auto.

Grob Fahrlässig wäre, Sie fahren bei einer totalabsperung der Straße weiter, obwohl dies z.B. mit Verkehrsschildern, Flatterband und Radiodurchsagen bekannt war.

Bußgelder zahlt der Verursacher immer selber.

Sie haben sogar Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Ich hoffe das Sie einen Praktikantenvertrag ähnlich einem Arbeitsvertrag haben. Ist das nicht der Fall unterschreiben Sie jetzt nicht vorschnell, voreilig irgend ein Vertrag oder Papier, indem nur Sie dann vorrausichtlich der Dumme sein könnten.

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht richtig und rechtzeitig angemeldet haben, könnten Ihm größere Probleme entstehen. Er müßte etwas beweisen…was ihm recht schwer fallen könnte. Im Gegenteil kommt er hier rasch in die Pflicht und die Haftung, was für Ihn eine Menge Ärger, Aufregung und Kosten bedeuten könnte. Soll heißen eigentlich sitzen Sie am längeren Hebel!!!

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnises haben Sie lediglich 3 Wochen Zeit nach der Kündigung vor Gericht Klage zu erheben. Diese Zeit ist sehr knapp bemessen. Sind Sie nur einen Tag darüber, gelten Ihre Ansprüche als verjährt. Also aufpassen und schnell handeln, ihrerseits ist angesagt.

Ich spekuliere mal etwas:Vermutlich wußte sogar irgendwer das bei Ihnen so mit Schecks / Geld verfahren wird. Ein Insider? oder Insider Tip an eine Gaunerbande?

Die Polizei wird sehr warscheinlich (leider wie immer) das verfahren nach ca. 3 Monaten gegen unbekannt einstellen.

Das juristische verfahren wird sich hingegen bei Ihnen vermutlich bis zu 2 Jahren hinziehen können.

Da hier schon eine Versicherung mit Fachanwalt eingeschaltet ist, kommen Sie lieber erst gar nicht auf die Idee gegen solche „Fachleute“ kämpfen zu wollen. Der Spieß wird umgedreht und Sie sind nachher dabei der Dumme! Aus irgend welchen Kleinigkeiten wird Ihnen dann irgend ein Strick gedreht! Erkundigen sich bei Ihnen vor Ort nach einen FACHanwalt mit entsprechender Erfahrung. Ansonsten werden sogar sichere Verfahren verloren. Die hat für mich immer schnell den Charakter David gegen Goliath.

Bedenken Sie auch, das sollten sie vom Gericht keine Prozesskostenhilfe erhalten, Kosten für einen Anwalt geringer sind z.B nur 300 Euro als nachher später einen Gesammtschaden vom geschätzen 5000 Euro später zu zahlen zu müssen!

Und zahlen Sie auf keinen Fall irgend etwas an Ihren Chef. Nicht mal 5 Euro oder so. Das gilt als Schuldeingeständniss! Damit haben Sie sich dann verpflichtet den kompletten Schaden zuzzüglich Anwalts- Versicherungskosten etc. zu übernehmen!

Ein Arbeitsrechtsanwalt dürfte in Ihrem Fall vermutlich der richtige sein.

Tipp von mir. Fragen Sie beim Rechtspfleger welchen Anwalt „dieser Rechtspfleger“ selber bei so einer Rechtslage nehmen würde. Dies ist dann keine Empfehlung! Empfehlungen dürfen dort nicht ausgesprochen werden. Fragen Sie welchen Anwalt können Sie mir empfehlen, darf er nicht drauf antworten!!!

Nochmals holen Sie sich fachkundigen Rechtsbeistand, dringend und schnell!

Es grüßt
Andreas

Hallo,

Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen „der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Wenn man mit einer großen Summe anvertrauten Bargeldes unterwegs ist, so ist das unbehütete Zurücklassen auf dem Beifahrersitz des unverschlossenen PKW in jedem Falle fahrlässiges Handeln.
Es läge einfache Fahrlässigkeit vor, da die erforderliche Sorgfalt nicht in besonderem Maße missachtet wurde (scheinbar dringende, „Notfall“-Situation).

Das ist für einen solchen Fall aber ohne Belang. Man muss nicht lange Paragraphen darum spannen: Der Geldbetrag ist weiterhin im Eigentum des Chef. Was nun mit den konkret von der Bank geholten 3000€ passiert, ist vollkommen irrelevant: Der Herausgabeanspruch des Eigentümers besteht, und ein klassisches juristisches Sprichwort besagt: „Geld hat man zu haben“. Wenn man nicht über konkret flüssige Mittel verfügt, muss man eben Sacheigentum „flüssig machen“.
Es geht auch nicht um das Eigentum an den konkret verloren gegangenen Scheinen, sondern um den Betrag 3000€.
Und erst Recht erlischt kein Eigentumsanspruch weil man Porsche und Lamborghini fährt. Und ich zahle auch selten gerne Geldbeträge nur wegen meiner eigenen Fahrlässigkeit. Aber da muss man eben durch, wenn man sich „übers Ohr hauen“ lässt. Egal welche Autos der Eigentümer fährt.
Sorry dass ich da so deutliche Worte finden muss, aber es gilt nunmal gleiches Recht für alle - und Wohlstand fällt selten vom Himmel, sondern hat vielleicht auch mal ähnlich weit unten angefangen.

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Hallo,
dein Chef fährt schöne Autos! Die hat er sich auch verdient. Neid ist hier fehl am Platz!!!

Du hast Mist gebaut und musst dafür grade stehen. Es war wirklich dumm von dir und du ärgerst dich sicher am Meisten darüber.

Es ist aber durchaus dein Verschulden. Bist du nicht Haftpflichtversichert? Die würde dann greifen. Frage deinen Chef nach einer Ratenzahlung. Zahlen wirst du müssen. Bei sowas schafft es kein Anwalt dich rauszuschlagen. Möglich wäre noch, das ganze über die Haftpflicht deines Chefs abzuwickeln. Aber das geht nur über viele Ecken.

Alles Gute

Hallo Michael,

grobe Fahrlässigkeit leigt vor, wenn der Arbeitnehmer die notwendige Sorgfalt in erheblichem Umfang außer Acht gelassen hat. Dies ist der Fall, wenn Punkte nicht beachtet werden, welche jedem hätte einleuchten müssen.

Dann haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich allein für den Schaden. Jedoch kommt auch hier eine Haftungsbeschränkung in Betracht, insb. wenn ein grobes Mißverhältnis zwischen Gehalt und Gefahrengeneigtheit gegeben ist.

Ich würde vorlöiegend von grober Fahrlässigekit ausgehen, sehe jedoch gute Chancen, dass ein Arbeitsrichter nicht den vollen Betarg zusprechen würde.

Gruss Klaus

p.s. besorg Dir einen Beratungshilfeschein und geh zu einem Anwalt.

Hallöchen,
WOW - was fürn eine Masche. Du hast allerdings richtig gehandelt gleich die Polizei zu informieren. Ich würde an Deiner Stelle aber auf dem Standpunkt bleiben, dass Du bestohlen wurdest und nicht grob fahrlässig gehandelt hast. Natürlich sehr bescheiden, da der Praktikumsplatz jetzt wohl so oder so weg sein dürfte. Meiner Meinung nach dürfte das rechtlich nicht durchstehen, wobei Dein Chef allerdings auch eine ziemlich miese Nummer wäre, wenn er als Bonze sich das Geld vom kleinem Praktikanten holen würde. Also ruhig Blut und nichts unterschreiben und nichts zusagen. Bleibt dabei, dass Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast und toi toi für einen anderen - womgölich besseren Praktikumsplatz. Viele Grüße

Hallo Morchelix, mal ehrlich, so dumm kann man doch nicht sein mal eben €3000.-, schon recht achtlos, auf dem Beifahrersitz zu legen. Man muss es so sagen!
€3000.- sind nun nicht mal eben paar Äpfel, besonders nicht für einen Menschen der selbst sehr wenig Geld hat.
Fast täglich wird in den Medien über Trickdiebe und Diebstahl berichtet, ebenso auch, dass man Wertsachen (Geldbörse, Papiere, …) fest am Körper tragen soll.
Bei solch einem leichtsinnigen Umgang mit fremden Eigentum (hier €3000.-) muss der Schuldige (in diesem Fall Du!) dafür Geradestehn!
Es ist völlig egal in welchem Reichtum (Autos, etc.) der Eigetümer sich schwelgt (der Hinweis auf seine Autos ist eh unsinnig), Den Schaden musst Du ihm ersetzen, wenns hart kommt auch sehr teuer über Schuldnertitel (gerichtliche Pfändung), Inkassodienst und bis zu 5% über dem Bundesbankzinzsatz. Da kommen pro Jahr allein an Zinzen mal eben €100-150, bei nicht Abzahlung.
Das sollte dann lebeneslang ein recht guter Denkzettel sein, in Zukunft mit fremden Eigentum sorgfälltiger um zugehen!

Hallo,
sorry, aber wenn Du den Täter nicht ermitteln kannst hast Du schwarze Karten:frowning:
Gruß

Hans