Trickserei am Telefon

Hallo!

Mal angenommen, ein alter Mensch mit eingeschränktem Verständnis der dt. Sprache bekäme einen Telefonanruf, in dem eine freundliche Dame ihn fragte, ob seine Adresse im Telefonbuch noch korrekt sei.
Und der ältere Mensch beantwortete diese Frage mit „ja“.

2 Tage später würde dieser alte Mensch eine „Probierpackung XYZ-Kapseln“ zum Vorzugspreis von 9,99 € erhalten und - wenn er nicht widerspräche - ein Abo eingehen, das ihn ab sofort mit monatlichen Sendungen zum Preis von 15,99 € versorgen würde.

Im Kleingedruckten, das der zur Hilfe gerufene Mensch mit gutem dt. Sprachverständnis auch nur schwer auseinanderklamüsern konnte, stünde dann, dass bei Widerspruch die Ware an eine Adresse in der SChweiz, der schriftl. Widerspruch an eine Adresse in D geschickt werden müsse.

Weiterhin angenommen, es wurde Widerspruch eingelegt, generell bestritten, dass ein Vertrag überhaupt zustande gekommen sei, die Ware und Briefe wie gewünscht verschickt (Einschreiben) und Kopien aller Vordrucke und Anschreiben gemacht wurden.

Und nochmal angenommen, es fänden sich zu dieser Firma und Thematik unzählige Beiträge im Internet (mit diversen Spielarten dieser Telefonate) bis hin zu Rechtsanwaltsschreiben und Inkassoforderungen - und das Bundesverbraucherministerium sähe sich als nicht zuständig…

WER würde für die alten Menschen eintreten, damit dieser Trickserei endlich ein Riegel vorgeschoben werden könnte?

Danke,
Angelika

Hallo,

solche Aktionen gibts mit allem Möglichen…leider.

Am besten wendet man sich an die lokale Verbraucherzentrale, in der Regel ist man ja nicht der Erste und es liegt schon ein How to vor.
Wie hier zB:
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ13244612830…
http://www.vz-bawue.de/UNIQ132446175007019/link96921…

Gruß
M.

ergänzend -

wäre auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur möglich.

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Verbrauc…

Gruß Merger

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im zweifelsfall kann man „unaufgefordert“ zugeschickte ware auch immer gern verheizen …
es mangelt den zwei übereinstimmenden willenserklärungen
auch wenn mir bekannt ist das Tonbandaufnahmen „belegen sollen“ das bestellt wurde… die mangelnde Sprachkenntnis ist leider auch nicht zum Vorteil des behumsten…
aber da er nix bestellt hat braucht er auch nix zahlen
da braucht man in meinen augen auch nicht lange lamentieren …
auhc wenn ich da nen epischen text zu schreiben könnte

Hi,

nach meinem Rechtsverständnis (Achtung: Bin Laie!) kommt auf diese Weise kein Vertrag zustande. Man darf einfach abwarten, was passiert und alle Zahlungsaufforderungen ignorieren. Ich würde der Firma kulanterweise mitteilen, daß die Waren zur Abholung bereitstehen, sonst nichts.

Gruß S

Hallo

Den Artikel entsorgen würde ich nicht empfehlen. Denn damit hat der Empfänger den Artikel in Besitz genommen.

Gruß vom Canadier

Doppelt falsch,
Hallo,

sorry, aber 2x falsch:

  • In BESITZ nimmt man die Ware in dem Moment, in dem man das Paket erhält.

  • Für unaufgefordert zugesandte Ware gibt es keine Aufbewahrungspflicht.

Gruß
Christian

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sach ich doch …