Hallo!
Danke für Eure Beiträge!
Also ist es immerhin eine Ordnungswidrigkeit, also aus juristischer Sicht keine Lappalie.
Na klar, beim Baden im See hat man schon schlimmeres Wasser verschluckt. In der Praxis kann man insofern u.U.(!) ein Auge zudrücken, auf eignes Risiko allerdings.
Die Beziehung zum Installateur ist jedenfalls (auch wegen zusätzlicher Probleme) auf dem Tiefpunkt, wobei es wegen harter Worte zu einem Eklat gekommen ist. Wenigstens haben sich beide Parteien anschließend doch nach Mal getroffen und unter großer Mühe, so sachlich, wie’s irgend geht, alle Probleme auf den Tisch gebracht. Mit Erfolg! Man hat sich einigen können, zumindest die letzten noch nötigen, z.T. schon begonnenen Arbeiten auch zuendezuführen. Andernfalls hätte sicherlich der harte Weg über Wasseranalyse etc. bevorgestanden.
In Zukunft wird wohl dennoch ein erneuter Auftrag nicht infragekommen.
Tschuess, Sven.
Ein Klempner hatte Auftrag, die Regenwassernutzung ans
hausinterne Netz anzuschließen.
Die Familie hat am Wochenende bemerkt, daß nun die Klospülung
mit Trinkwasser funktioniert, aber Waschbecken etc. mit
Regenwasser. Pech gehabt, der Installateur hat die beiden
Leitungen verwechselt.
Was nun? Es gilt eigentlich das dringende Gebot, niemals beide
Leitungen zu verbinden. Kann mans dennoch verschmerzen und
z.B. nach der Korrektur „mal ordentlich durchspülen“?