Einverstanden.
natürlich muss der Autofahrer nichts beweisen, es wird ihm bewiesen.
Gut so passt mir das schon besser.
Klar, wenn die Polizei beweist, dass der Zustand vorgeherrscht hat, ist er natürlich (wenn er nicht die Konsequenzen tragen will) in der Bringschuld für den Gegenbeweis.
Nur, bis die Polizei es bewiesen hat, passiert juristisch erstmal gar nichts.
Liegt ein Verdacht vor wird er zur Ader gelassen, und zwar zweimal im Abstand von 30min.
Da ich noch nichts damit zu tun hatte - neue Info, danke gut zu wissen. Klar, so funktioniert das.
Bei einer Kontrolle wird nichts nachgewiesen, da steht erst einmal ein Verdacht im Raum, und nach dem wird gehandelt. Ist der Verdacht erhärtet, geht’s auf die Wache oder zur Blutprobe.
Aber wodurch „erhärtet“ sich denn der Verdacht, wenn der Promillo-Meter brav „0“ anzeigt und auch kein eindeutiger Mundgeruch wahrnehmbar ist?
Anwalt des Betroffenen mit Sicherheit schnell tätig werden!
Der Anwalt will doch auch Geld verdienen. Lass ihn doch, leicht verdientes Geld.
Natürlich — Und wie ich ihn lassen würde, wenn ich 0 Promille habe, nicht nach Alkohol rieche, sauber fahre und man mich zur Wache bittet wegen Verdacht auf Trunkenheit…
Würde der Anwalt einen Mandanten schon vor der „schweren Körperverletzung“ [
] der Blutabnahme da raus kriegen wenn der Polizist als Verdachtsmoment nichts Konkretes liefert und sämtliche Indizien gegen eine Alkoholisierung sprechen?
Gruß,
Michael