Trinken während der Fahrt

Hallo

Angenommen ein PKW Fahrer trinkt während der Fahrt eine Flasche Bier. Polizei hält Ihn an. Klar Alk am Steuer ist zurecht verboten. Der Fahrer macht den „Blas-Test“ Ergebnis weit unter 0,5 (wo ist eigentlich das Promillezeichen auf der Tastatur?)

Hat der Fahrer etwas zu befürchten?

Ist keine realer Fall, frag nur interessehalber.

gruß

Hallo Speckbaron,

ich kann Dir nur diese Antwort geben
0137 =

Deine andere Frage ist mir zu konstruiert, oder gibt es das tatsächlich?

NieTrinkenUndFahrende Grüße Grisu

Hallo,

weit unter 0,5 (wo ist eigentlich das Promillezeichen auf der
Tastatur?)

Hat der Fahrer etwas zu befürchten?

Wenn er auffällig wurde (das ist nicht ganz unwahrscheinlich, wenn man angehalten wurde und es nicht zufällig eine allgemeine Kontrolle war), kann auch unter 0,5‰ die Maschinerie anlaufen. Ob der Atemalkohol „während“ des Trinkens überhaupt aussagekräftig ist, wird sicher auch noch jemand sagen.
In der Probezeit, wäre der Lappen sofort weg, egal wieviel.
Sonst ist mir der Fall auch zu konstruiert.

Cu Rene

Hallo!

Klar Alk am Steuer ist
zurecht verboten.

Ob zu Recht oder nicht - es ist nach Ablauf der Probezeit keineswegs verboten, während der Fahrt Bier zu trinken, solange das die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt.

hallo

vielen dank für eure meinungen.

ich weiss, der fall ist arg an den haaren herbeigezogen.

wollte es auch nur mal so wissen.

ps. ich trink nicht während er fahrt :smile: würde sich nicht mir meinem graskonsum vertragen :wink: (spass)

gruss

Hallo,

Angenommen ein PKW Fahrer trinkt während der Fahrt eine
Flasche Bier. Polizei hält Ihn an. Klar Alk am Steuer ist
zurecht verboten. Der Fahrer macht den „Blas-Test“ Ergebnis
weit unter 0,5 (wo ist eigentlich das Promillezeichen auf der
Tastatur?)

Hat der Fahrer etwas zu befürchten?

eine Sache ist bei den bisherigen Antworten leider völlig unberücksichtigt geblieben:

Es ist nicht nur das gegenwärtige „Blas-Test“ Ergebnis entscheidend. Als alkoholisiertes Fahren gilt auch, wenn man eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt. In dem konkreten Fall kann es durchaus sein, dass der Blutalkoholgehalt noch unter der zulässigen Grenze liegt, da der Alkohol noch nicht vom Körper aufgenommen wurde, sobald dies aber der Fall ist, der zulässige Blutalkoholgehalt überschritten wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html

Schnell schon mal im Auto die Druckbetankung mit Bier vornehmen, um dann zuhause den Rausch zu genießen, ist also nicht zulässig.

Gruß

S.J.

Wo steht denn das?

Wenn ich 100 Meter vor meinem Haus eine Flasche Scotch austrinke und 30 Sekunden später aussteige, gegen welches Gesetz habe ich verstoßen?

hallo,

Alkohol beim Autofahren? Auf jeden Fall Hände weg vom Steuer!!

lg
Richard

Wo steht denn das?

Ich hatte es ja bereits verlinkt (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html) hier gerne nochmal im ganzen Wortlaut:

§ 24a 0,5 Promille-Grenze
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Wenn ich 100 Meter vor meinem Haus eine Flasche Scotch
austrinke und 30 Sekunden später aussteige, gegen welches
Gesetz habe ich verstoßen?

Ganz eindeutig gegen §24a des Straßenverkehrsgesetzes.

Gruß

S.J.

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Ehm, da steht aber „die zu so einer Konzentration FÜHRT“ und nicht „FÜHREN WIRD“?

Ansonsten müsste man ja jeden Fahrer, der in einer Alkoholkontrolle z.B. durch eine Fahne auffällt, für mehrere Stunden festhalten, bis sichergestellt ist, daß sein Darm den gesamten Alkoholwert resorbiert hat und dabei halbstündlich Blut abnehmen?

Wie ist das eigentlich, wenn ich mir ein Spray mit Alkohol einziehe und auf einmal 3,0 Promille angezeigt werden? Beliebte Standardausrede, aber setzen wir es mal voraus. Die Blutprobe zeigt 0,0. Trotzdem ist die Bedingung des §24a erfüllt, denn es heisst ja „oder“

Hallo,

Bei der Formulierung des Gestezestextes ist dennoch die Zukunftsbedeutung relevant.

Daher ein kurzer Exkurs in die Sprachwissenschaft - Schwerpunkt Grammtik.

ZEITFORMEN – VERWENDUNG DES PRÄSENS
Das Präsens wird vorrangig für Handlungen verwendet, die augenblicklich geschehen. Das Präsens drückt aber nicht nur Gegenwärtiges aus, sondern kann durch Darstellung des Modus unterschiedliche Bedeutungen haben!

Beispiele:

  1. Leobär fährt gerade mit 76 km/h über die Kreuung.
    (Geschieht gerade und gilt somit jetzt)
  2. Sein Wagen fährt bis zu 150 km in der Stunde.
    (Gilt nicht nur jetzt und ist damit allgemeingültig.)
  3. Er schreibt heute noch eine Verfassungsbeschwerde.
    (Geschieht erst in Zukunft)
  4. Da fahre ich doch gestern in den Rosslauf, plötzlich steht unerwartet Klaus vor mir!
    (Bereits vorbei; Stilmittel bei besonders lebendigen Erzählungen)
3 „Gefällt mir“

Genau die Frage…
Hallo,

weil Du’s gerade erwähnst, die gleiche Frage hatte ich auch neulich:

Wie ist das eigentlich, wenn ich mir ein Spray mit Alkohol einziehe und auf einmal 3,0 Promille angezeigt werden?
Beliebte Standardausrede, aber setzen wir es mal voraus. Die Blutprobe zeigt 0,0. Trotzdem ist die Bedingung des §24a erfüllt, denn es heisst ja „oder“

Angenommen, jemand benutzt ein Mundwasser (z.B. das aus’m Aldi Sonderangebot) das mal locker flockig 70% und mehr Allohol enthält.
Klar, das Ding wird nicht „zum Verdauen konsumiert“ und die Intention ist mit Sicherheit nicht ein Rauschzustand sondern eher „frischer Atem“. Dennoch werden sich die 70% mit Sicherheit auf den Atem auswirken beim Pusten, insbesondere da der tiefere Sinn ja ist, dass eine Wirkung im Mund-/Rachenbereich bemerkbar ist.

Ich weiß allerdings nicht, ob und in wie weit sich dies tatsächlich niederschlägt im „Pusterohr“; und wenn ja, würde es tatsächlich bis zum Verfahren gegen den Benutzer eines Mundwassers kommen, bzw. wie könnte jener sich vor Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit schützen?

Gruß,
Michael

Don’t drink and drive!
You may hit a bump and spill your drink!

*duckundwech*
Tinchen

:wink:

Hallo,

Alkohol beim Autofahren? Auf jeden Fall Hände weg vom Steuer!!

Schon besoffen, und dann auch noch freihändig fahren??

LG,
Markus

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Ehm, da steht aber „die zu so einer Konzentration FÜHRT“ und
nicht „FÜHREN WIRD“?

Wenn Du vor Deinem Haus eine Flasche Scotch austrinkst, führt dies zu einem Blutalkoholgehalt, der über dem zulässigen liegt.

Da ist das Gesetz eindeutig und lässt keinerlei Interpretationen zu.

Ehm, da steht aber „die zu so einer Konzentration FÜHRT“ und
nicht „FÜHREN WIRD“?

Wenn Du vor Deinem Haus eine Flasche Scotch austrinkst, führt
dies zu einem Blutalkoholgehalt, der über dem zulässigen
liegt.

Nicht unbedingt! Wenn mir genug von dem Zeug z.B. im Angesicht des Auges des Gesetzes wieder aus dem Gesicht fällt?

Gruß

Marzeppa

Naja…

Ob zu Recht oder nicht - es ist nach Ablauf der Probezeit keineswegs verboten, während der Fahrt Bier zu trinken, solange das die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt.

In der Theorie.
Sobald man dafür jedoch eine ganze Hand über längere Zeiträume vom Steuer nimmt, liegt der Fall bestimmt ähnlich dem Handy…

Gruß,
Michael

Nicht ‚müssen‘ sonden ‚dürfen‘
Hallo,

Ansonsten müsste man ja jeden Fahrer, der in einer
Alkoholkontrolle z.B. durch eine Fahne auffällt, für mehrere
Stunden festhalten, bis sichergestellt ist, daß sein Darm den
gesamten Alkoholwert resorbiert hat und dabei halbstündlich
Blut abnehmen?

Die Polizei darf einen Autofahrer auch noch Stunden nachdem er gefahren ist auf Alkohol testen, sie muss es nicht tun. Wenn jemand aber - auch nach Stunden - einen entsprechenden Promillewert hat (und nicht geltend machen kann, dass er dies erst nach dem Fahren getrunken hat) trifft ihn die volle Härte des Gesetzes, so als hätte er den entsprechenden Promillewert bereits während des Fahrens aufgewiesen.

Wenn also jemand am Steuer eine Flasche Alkohol trinkt und kurz danach kontrolliert wird (bevor der Alkohol messbar ist), dann muss ihn die Polizei nicht zum Test mitnehmen. Wenn sie es aber tut, so hat er geloost.

Auch der Schnaps für „auf den Weg“ ist daher keine besonders gute Idee.

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax

Das glaube ich nicht!

Die Polizei darf einen Autofahrer auch noch Stunden nachdem er gefahren ist auf Alkohol testen, sie muss es nicht tun.

Wo steht das? Dies ist doch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen?
Abends bei Herrn X zu Hause, Tür klingelt, davor steht die Polizei - Polizist sagt „Hier, pusten Sie mal!“
Ist mir nicht bekannt, dass in Deutschland Trunkenheit ein genereller Straftatbestand ist!

Wenn jemand aber - auch nach Stunden - einen entsprechenden Promillewert hat (und nicht geltend machen kann, dass er dies erst nach dem Fahren getrunken hat)

Warum soll man nachweisen, dass man nicht vor dem Fahren getrunken hat? Die Beweispflicht wäre doch wohl eher bei der Polizei, die stichhaltig beweisen muss, dass der Alkoholkonsum vor dem Fahren stattgefunden hat!

Im Stammlokal des Skatklubs - kurz vor Sperrstunde: Die Tür geht auf, herein kommt die Polizei. Sämtliche Skatspieler werden gebeten zu pusten und jeder, der dabei einen bedenklichen Promillewert aufweist, wird erstmal als Straftäter hingestellt es sei denn er kann stichhaltig beweisen, dass er nicht vor Feierabend getrunken hat und deswegen nicht angetrunken nach Hause gefahren ist?
Wo kämen wir denn da hin?

Sobald man das Steuerrad verlassen hat, kann man sternhagelvoll sein wie man möchte - und es ist trotzdem kein Verkehrsdelikt im Sinne der Trunkenheit am Steuer.

Wenn die Polizei keine handfesten Indizien hat, dass während dem Autofahren bereits ein angetrunkener Zustand herrschte, dann muss der Autofahrer gar nichts beweisen!

trifft ihn die volle Härte des Gesetzes, so als hätte er den entsprechenden Promillewert bereits während des Fahrens aufgewiesen.

Nö. Nur, wenn die Polizei ihrerseits das Vorherrschen von Trunkenheit am Steuer beweisen kann!

Wenn also jemand am Steuer eine Flasche Alkohol trinkt und kurz danach kontrolliert wird (bevor der Alkohol messbar ist), dann muss ihn die Polizei nicht zum Test mitnehmen. Wenn sie es aber tut, so hat er geloost.

Wenn die Polizei bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann dass er getrunken hat, und ihn trotzdem mitnimmt, wird der Anwalt des Betroffenen mit Sicherheit schnell tätig werden!

Gruß,
Michael

Wo steht das? Dies ist doch ein Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte des Betroffenen?
Abends bei Herrn X zu Hause, Tür klingelt, davor steht die
Polizei - Polizist sagt „Hier, pusten Sie mal!“

Hi,

natürlich muss der Autofahrer nichts beweisen, es wird ihm bewiesen.

Liegt ein Verdacht vor wird er zur Ader gelassen, und zwar zweimal im Abstand von 30min. Dadurch kann schön berechnet werden welcher Promillewert zur Zeit des fahrens angelegen hat.

Wenn die Polizei bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann
dass er getrunken hat, und ihn trotzdem mitnimmt, wird der

Bei einer Kontrolle wird nichts nachgewiesen, da steht erst einmal ein Verdacht im Raum, und nach dem wird gehandelt. Ist der Verdacht erhärtet, geht’s auf die Wache oder zur Blutprobe.

Anwalt des Betroffenen mit Sicherheit schnell tätig werden!

Der Anwalt will doch auch Geld verdienen. Lass ihn doch, leicht verdientes Geld.

Q-Gruß