Das glaube ich nicht!
Die Polizei darf einen Autofahrer auch noch Stunden nachdem er gefahren ist auf Alkohol testen, sie muss es nicht tun.
Wo steht das? Dies ist doch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen?
Abends bei Herrn X zu Hause, Tür klingelt, davor steht die Polizei - Polizist sagt „Hier, pusten Sie mal!“
Ist mir nicht bekannt, dass in Deutschland Trunkenheit ein genereller Straftatbestand ist!
Wenn jemand aber - auch nach Stunden - einen entsprechenden Promillewert hat (und nicht geltend machen kann, dass er dies erst nach dem Fahren getrunken hat)
Warum soll man nachweisen, dass man nicht vor dem Fahren getrunken hat? Die Beweispflicht wäre doch wohl eher bei der Polizei, die stichhaltig beweisen muss, dass der Alkoholkonsum vor dem Fahren stattgefunden hat!
Im Stammlokal des Skatklubs - kurz vor Sperrstunde: Die Tür geht auf, herein kommt die Polizei. Sämtliche Skatspieler werden gebeten zu pusten und jeder, der dabei einen bedenklichen Promillewert aufweist, wird erstmal als Straftäter hingestellt es sei denn er kann stichhaltig beweisen, dass er nicht vor Feierabend getrunken hat und deswegen nicht angetrunken nach Hause gefahren ist?
Wo kämen wir denn da hin?
Sobald man das Steuerrad verlassen hat, kann man sternhagelvoll sein wie man möchte - und es ist trotzdem kein Verkehrsdelikt im Sinne der Trunkenheit am Steuer.
Wenn die Polizei keine handfesten Indizien hat, dass während dem Autofahren bereits ein angetrunkener Zustand herrschte, dann muss der Autofahrer gar nichts beweisen!
trifft ihn die volle Härte des Gesetzes, so als hätte er den entsprechenden Promillewert bereits während des Fahrens aufgewiesen.
Nö. Nur, wenn die Polizei ihrerseits das Vorherrschen von Trunkenheit am Steuer beweisen kann!
Wenn also jemand am Steuer eine Flasche Alkohol trinkt und kurz danach kontrolliert wird (bevor der Alkohol messbar ist), dann muss ihn die Polizei nicht zum Test mitnehmen. Wenn sie es aber tut, so hat er geloost.
Wenn die Polizei bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann dass er getrunken hat, und ihn trotzdem mitnimmt, wird der Anwalt des Betroffenen mit Sicherheit schnell tätig werden!
Gruß,
Michael