Trinkgeld

Hallo,
ich habe eine kleine Tischlerei (GmbH) und fragte mich heute zum ersten Mal seit ihrer Gruendung vor 7 Jahren; was ist eigentlich mit dem Trinkgeld? Ich gebe fast jeden Tag Trinkgeld (heute z.B. 2€ beim Geschaeftsessen + 2€ fuer einen Holzlieferanten + 1€ fuer den Taxifahrer). Das waren heute also 5€ aus meiner eigenen Tasche, die ich aber nicht ausgegeben haette, wenn ich nicht diese Firma haette. Es ist oft ja auch fuer die Firma, dass ich Trinkgeld gebe; so wird der Holzlieferant mich eventuell bevorzugen, wenn er irgendwo im Stau steht und an dem Tag nur die Haelfte seiner Kunden beliefern kann, weil er weiss, dass es bei mir was gibt.
Irgendwie finde ich es aber seit heute nicht ok, dass dieses Geld aus meiner Tasche kommen soll. Soll doch die Firma das Trinkgeld bezahlen - aber wie??? Man kann doch nicht um eine Quittung ueber das Trinkgeld bitten und wenn doch, faende ich es zu laecherlich. Hat jemand einen Tip, wie ich diese 50-100€ im Monat verbuchen koennte?
Gruss, Marcus

hi,

dein steuerberater hat dich nie gefragt, ob du trinkgeld bezahlst? mensch …

wenn jd. für 56,80 DM leute bewirtet, dann ist doch klar, das er 60,- gibt. trinkgelder sind betriebsausgaben und mindern bei dir den gewinn der gmbh, da sie mit betrieblich veranlassten vorgaengen zusammenhaengen. aus diesen geldern ist natuerlich der vorsteuerabzug nicht notwendig. bei bewirtungen ist es meist kein problem, viele kellner schreiben dann dir gerne die 3,20 tipp drauf.

an sonsten gilt natuerlich keine buchung ohne beleg. also, eine bitte zum draufkritzeln musst du schon aeussern, sonst guckst du in die röhre…

hau mal dem StB oder wer auch immer deine bilanzen macht auf die finger und frage ihn peinlich, warum er nicht mal gefragt hat …

gruss vom

showbee

nachtrag
hi,

diese anschauung gilt für deutschland, ob das die frz. finanzbeamten auch so sehen …

ich weiss es nicht

gruss vom

showbee

p.s. habe erst nach dem posten die vika beguckt …

Hallo Showbee,

bist Du sicher? Kann man sich für solche Ausgaben wie Trinkgelder oder Münzfernsprecher keine Eigenbelege ausstellen? So habe ich es jedenfalls damals gelernt. Ist allerdings schon zwanzig Jahre her.

Gruß Dirk

Hallo,

Trinkgelder müssen bei dem Empfänger als Einkommen versteuert werden, wenn ein Pauschalbetrag überschritten wird.
Daraus ist logisch zu folgern, dass auf der anderen Seite Trinkgelder als Betriebsausgaben absetzbar sind.

Peter Heinz

hi,

Trinkgelder müssen bei dem Empfänger als Einkommen versteuert
werden, wenn ein Pauschalbetrag überschritten wird.
Daraus ist logisch zu folgern, dass auf der anderen Seite
Trinkgelder als Betriebsausgaben absetzbar sind.

also, das mit dem freibetrag gilt nur, wenn der empfänger des trinkgeldes ein angestellter ist. bekommt der unternehmer (z.b. der kneipwirt) das trinkgeld, ist dies voll steuerpflichtige und ust-pflichtige betriebseinnahme. jedoch kontrollieren wird das kaum einer können. es wäre jedoch ratsam einige trinkgelder aufzuschreiben, jedenfalls dann, wenn man keine angestellten als grund vorschieben kann (die hatten alle unter 200,- im monat, da haben wir das nicht aufgeschrieben …)

gruss vom

showbee

Hallo Obsidian, Showbee und Peter Heinz,
danke fuer Eure Antworten, doch leider weiss ich noch nicht wie ich in Zukunft mit den Trinkgeldern umgehen soll.

Kann man sich für solche Ausgaben wie
Trinkgelder oder Münzfernsprecher keine Eigenbelege
ausstellen? So habe ich es jedenfalls damals gelernt.

soetwas haette ich mir gewuenscht. Showbee und Peter Heinz schreiben allerdings, dass man fuer das gegebene Trinkgeld einen Beleg benoetigt. Das ist doch aber irgendwie an der Wirklichkeit vorbeigelaufen, denn wer fragt schon die Bedienung im Restaurant, ob sie unterschreiben wuerde einen €uro Trinkgeld erhalten zu haben? Trinkgeld zu geben ist eine freundliche Geste und sollte es auch bleiben. Es ist mir einfach peinlich (zumal vor eventuellen Kunden) diesen Aufwand zu betreiben und die gestresste Bedienung zu bitten mir einen Beleg auszustellen. Noch schlimmer ist es bei dem Holzlieferanten, wir stehen im Regen,haben Bretter geschleppt, ich druecke ihm ein Geldstueck in die Hand und sage „Danke und gute Fahrt“; wer holt in dem Moment einen Stift aus der Tasche, um nach einer Unterschrift fuer das Trinkgeld zu bitten? - das waere doch albern.
Andererseits habe ich gerade ausgerechnet, dass ich in den letzten 7 Jahren etwa 4000 € Trinkgeld vergeben habe - Mich wuerde also weiterhin brennend interessieren, ob die von Dir (Dirk) beschriebene Loesung noch anwendbar ist, und wenn ja, was kann ich dann wie verbuchen?
Gruss, Marcus

Hallo Marcus,

ich habe mich gerade noch einmal in meinen „Großen Konz“ vertieft. Grundsätzlich stimmt es wohl, daß ein Beleg vorliegen muß, allerdings zeigt Konz Alternativen und Auswege auf. Er geht ziemlich ausführlich auf dieses Thema ein und nennt auch entsprechende Urteile, Paragraphen und Argumentationshilfen. Ob Du in Deinem speziellen Fall etwas damit anfangen kannst, kann ich natürlich nicht sagen. Du wirst es mir nachsehen, daß ich jetzt nicht mehrere Seiten abtippen möchte.

Also entweder Du holst Dir den Konz (1000 ganz legale Steuertricks, Knaur Verlag, 8,90) oder Du mailst mich an und teilst mir Deine Adresse mit, dann schicke ich Dir ein paar Kopien.

Konz ist übrigens auch für sonstige Steuerfragen eine gute Empfehlung.

Gruß Dirk

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