Trinkgeld

hallo,
aufgrund einer Diskussion mit Freunden habe ich eine Anfrage. Wenn ein Freiberufler in geringem Umfang Trinkgeld bekommt (z.B. durch aufgerundete Überweisungen von Rechnungen), muss er dafür dann Umsatzsteuer, bzw. Einkommenssteuer zahlen, oder gibt es für ihn wie bei den Angestellelten einen steuerfreien Betrag.
Danke für eure Diskussionsbeiträge.
Gruß, Birgit

Hallo Birgit,

  1. Umsatzsteuer:

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Also Alles, was der Erwerber oder Nutzer für die Leistung bezahlt. Als Trinkgeld an den Arbeitnehmer wird das Geld nicht für die empfangene Leistung bezahlt. Demzufolge ist es umsatzsteuerfrei.
Allerdings sind Zahlungen, die direkt an den Unternehmer als Trinkgeld geleistet werden in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, also umsatzsteuerpflichtig. Wäre es nicht so, würde Jeder 20,- € in Rechnung stellen und 1000,- Trinkgeld erwarten, nur um die Umsatzsteuer zu umgehen.

  1. Einkommensteuer:

Nach § 3 Nr. ? (habe gerade kein Gesetz zur Hand) des EStG sind Trinkgelder bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Der Begriff Trinkgeld umfasst aber nur freigebige Zuwendungen des Empfängers an fremde Dritte oder Arbeitnehmer des Unternehmers. Nicht also den Unternehmer selbst. Wenn Du selbst die Zahlung erhälst, sind das betrieblich veranlasste Einnahmen, die entsprechend zu erfassen und versteuern sind.

Ein Hoch auf den armen ausgebeuteten Arbeinehmer;
Nieder mit den kapitalistischen Unternehmern?

Ja unser Staat ist leider so…

Sorry Kiese

vielen Dank, das war’s was uns gefehlt hat.
Gruß, Birgit