Hallo
Ich bin mit jemandem in Streit darüber geraten, daß man Discounter-Mitarbeitern kein Trinkgeld geben darf. Er behauptete, dies könnte zur Kündigung führen ähnlich der „Pfandbon-Affaire“.
Folgende Situation: Einkauf bei Aldi, Preis des Produkts: 3,94 Euro, Rückgeld 6ct.
Kunde sagt: „Restgeld für sie“. Verkäufer lehnt ab.
Ich mußte mich von dem „Streithannes“ beschimpfen lassen, ich hätte den Mitarbeiter zur Unterschlagung verführt, obwohl es handelsüblich ist, „Kleingeld“ für Kaffeekasse zu hinterlassen.
Dieser Typ behauptete zudem noch, daß Kassierer gezwungen seien, Unterdeckung bei Kassenschluß aus eigenem Portmonnaie zu nehmen und das bei Überschuß eine Abmahnung gerechtfertigt wäre.
Ist das wirklich (schon) so?
Ciao
Wolfgang