Bitte über diese Frage den Kopf nicht schütteln!
Kunde A macht bei einem Dienstleister B (Bedienung, Taxifahrer, Page etc.) eine Zeche in Höhe von 12,10 Euro und gibt 20 Cent Trinkgeld.
Nach Zahlung der Zeche und Aushändigung einer Quittung verlangt A von B die 20 Cent Trinkgeld zurück. B verweigert dies, da die Trinkgeldübergabe und -entgegennahme ordnungsgemäß verlaufen ist.
A ruft die Polizei und B wird von der Polizei als Beschuldigter angesehen und erhält eine Strafanzeige, da er 20 Cent über den regulär zu zahlenden Preis eingesteckt hat (nämlich das in dieser Branche übliche Trinkgeld, welches übrigens immer auf einen vollen Eurobetrag aufgerundet wird).
Meine Frage: Darf man ein freiwillig gezahltes und übergebenes Trinkgeld unmittelbar wieder zurückfordern? Bitte nicht mit Geschenke, Erbschaften etc. wegen Undank verwechseln!