Trinkgeld zurückfordern

Bitte über diese Frage den Kopf nicht schütteln!

Kunde A macht bei einem Dienstleister B (Bedienung, Taxifahrer, Page etc.) eine Zeche in Höhe von 12,10 Euro und gibt 20 Cent Trinkgeld.
Nach Zahlung der Zeche und Aushändigung einer Quittung verlangt A von B die 20 Cent Trinkgeld zurück. B verweigert dies, da die Trinkgeldübergabe und -entgegennahme ordnungsgemäß verlaufen ist.
A ruft die Polizei und B wird von der Polizei als Beschuldigter angesehen und erhält eine Strafanzeige, da er 20 Cent über den regulär zu zahlenden Preis eingesteckt hat (nämlich das in dieser Branche übliche Trinkgeld, welches übrigens immer auf einen vollen Eurobetrag aufgerundet wird).

Meine Frage: Darf man ein freiwillig gezahltes und übergebenes Trinkgeld unmittelbar wieder zurückfordern? Bitte nicht mit Geschenke, Erbschaften etc. wegen Undank verwechseln!

wie bitte??
Hallo,

das darf doch nicht wahr sein, wegen 20 Cent so einen Aufstand? Oder sollten es 20 Euro sein?

eine Kopfschüttelnde Ann-Kathrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kunde A macht bei einem Dienstleister B (Bedienung,
Taxifahrer, Page etc.) eine Zeche in Höhe von 12,10 Euro und
gibt 20 Cent Trinkgeld.

Sind die 20 Cent ausdrücklich als Trinkgeld gegeben worden? Oder ist überzahlt worden, so dass B ein konkludentes Handeln zwar annehmen durfte, aber lediglich schlussgefolgert hat, dass es sich bei der Überzahlung um ein Trinkgeld handele?

Gruss
Schorsch

das darf doch nicht wahr sein, wegen 20 Cent so einen
Aufstand? Oder sollten es 20 Euro sein?

Na, *wenn* das *nicht* als Trinkgeld gegeben wurde, was dann? Wo ist denn deiner Meinung nach die Grenze, aber der man sich ruhig wehren darf? Bis wohin dürfen kleine Gauner ruhig alles mitnehmen?

Levay

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Hallo,

Sind die 20 Cent ausdrücklich als Trinkgeld gegeben worden?
Oder ist überzahlt worden, so dass B ein konkludentes Handeln
zwar annehmen durfte, aber lediglich schlussgefolgert hat,
dass es sich bei der Überzahlung um ein Trinkgeld handele?

Frage: Wei „überzahlt“ man mit 12,30 Euro? Mit einem 30 Cent Stück?
Wenn ich 12,10 Euro bezahlen muss und passend zahlen will, dann gebe ich (je nach vorhandenen Münzen):
12,10 Euro -> Passt exakt
12,20 Euro -> Hatte leider kein 10 Cent Stück
12,50 Euro -> Hatte leider weder 10 noch 20 Cent.
Aber bestimmt nicht 12,30 Euro, also den benötigten 10er und dann noch einen 20er dazu.

Grüße,

Anwar

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Frage: Wei „überzahlt“ man mit 12,30 Euro? Mit einem 30 Cent
Stück?
Wenn ich 12,10 Euro bezahlen muss und passend zahlen will,
dann gebe ich (je nach vorhandenen Münzen):
12,10 Euro -> Passt exakt
12,20 Euro -> Hatte leider kein 10 Cent Stück
12,50 Euro -> Hatte leider weder 10 noch 20 Cent.
Aber bestimmt nicht 12,30 Euro, also den benötigten 10er und
dann noch einen 20er dazu.

Ich habe den Preis nicht richtig verstanden. Oder habe erst 12,20 hingelegt, festgestellt, dass ich’s passend hatte, aber vergessen, die 20 Cent sofort zurückzunehmen. Oder ich war zerstreut. Oder oder oder…

Wenn Rabulistik, dann richtig
Schorsch

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das darf doch nicht wahr sein, wegen 20 Cent so einen
Aufstand? Oder sollten es 20 Euro sein?

Na, *wenn* das *nicht* als Trinkgeld gegeben wurde, was dann?
Wo ist denn deiner Meinung nach die Grenze, aber der man sich
ruhig wehren darf? Bis wohin dürfen kleine Gauner ruhig alles

Und:mitnehmen?

Levay

Hi Levay,

die 20 cent Trinkgeld sind doch freiwillig gezahlt worden, warum will er sie denn wieder zurück haben?Er hat doch 12,30€ statt 12,10€ gezahlt.
Ich kann das nicht nachvollziehen.

Gruß Ann-Kathrin

Gruß ann-Kathrin

Ja, wenn es Trinkgeld war, ist die Sache klar. Aber wenn es keines gewesen wäre… was dann?

Levay

Hallo!

Blöderweise kann man nciht Euch beiden die Kosten für den Polizeieinsatz zu gleichen Teilen in rechnung stellen.

So etwas ist unglaublich und ich fordere Dich auf darüber nachzudenken, dass Du mich und meine Steuern zahlenden Landsleute durch so einem Schmarrn mit locker 200 Euro belastet hast, um einen dümmlichen, rechthaberischen Streit um 20 Cent zu führen.

An so etwas wird Deutschland letztendlich zugrunde gehen.

Grüße,

Mathias

Dann wäre es eine ziemliche Zumuatung für den Staat.

Gruß!

Horst

Ja, wenn es Trinkgeld war, ist die Sache klar. Aber wenn es
keines gewesen wäre… was dann?

???

Im Ursprungsposting stand doch: Kunde A macht bei einem Dienstleister B (Bedienung, Taxifahrer, Page etc.) eine Zeche in Höhe von 12,10 Euro und gibt 20 Cent Trinkgeld.

Und da die Rechnung sich auf 12,10 EUR belief, hätte er die 20 Cent mehr ja gar nicht geben müssen. Es war ja nicht so, dass er das Geld nicht passend gehabt hätte, denn wenn er 12,30 klein hatte, dann hatte er auch 12,10 klein.

Gruß
Nelly

Kunde A macht bei einem Dienstleister B (Bedienung,
Taxifahrer, Page etc.) eine Zeche in Höhe von 12,10 Euro und
gibt 20 Cent Trinkgeld.

(nämlich das in dieser Branche übliche Trinkgeld, welches
übrigens immer auf einen vollen Eurobetrag aufgerundet wird).

Ich finde, B sollte gegen A auch eine Strafanzeige erstatten, weil er nicht, wie branchenüblich, auf den vollen Eurobetrag aufgerundet hat, also nicht 13,- EUR gegeben hat.

SCNR

Nelly