Trinkwasser-/Abwasserkosten bei eigenem Brunnen

hallo zusammen,

für ein fiktives hochschulprojekt recherchiere ich zum thema wasser-/abwasserkosten.

angenommen, es existiert ein streichelzoo mit einigen tieren auf dem land. zur wasserversorgung dieser tiere wurde ein brunnen auf dem hof errichtet.
Jetzt die Frage:

  1. muss der inhaber irgendetwas für das aus dem brunnen entnommene trinkwasser zahlen? wenn ja, wie viel?

  2. muss abwasser bezahlt werden? wenn ja, wie viel?

vielen dank im voraus!
maria

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Hallo,

das dürfte von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Wir haben als Privathaushalt, zusätzlich zur städtischen Wasserversorgung, einen Tiefbrunnen. Die Nutzung dieses Wassers, z. B. zum Rasensprengen, kostet uns nichts extra.

Das Wasser dürfen wir aber nicht ins Haus leiten. Würden wir das tun, dürfte es nur für die Toilettenspülungen, Waschmaschine u. Ä. benutzt werden. Hierfür müssten wir ein extra Rohrsystem legen, damit sich unser unkontrolliertes Brunnenwasser nicht mit dem städtischen Wasser vermischt.

Wir müssten dann einen Zähler einbauen, der das Abwasser misst, und die üblichen Abwasserkosten bezahlen.

Gruß
Ingrid
Bayern

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[MOD] Vollzitat entfernt

hallo ingrid und danke für deine schnelle antwort!

also kann ich es so auslegen, dass, wenn der inhaber das wasser ausschließlich zum tränken seiner tiere nutzen würde, er auch kein abwasser zahlen muss? es kommt ja somit nicht ins ‚system‘ der gemeinde.

gruß

Hallo,

ich denke nicht, dass man das verallgemeinern kann. Jede Gemeinde/jedes Landratsamt usw. dürfte seine eigene Abwasserordnung haben.
Das ist sicherlich nicht mal in einem Bundesland unbedingt einheitlich.

WIR zahlen kein Abwasser, weil unsere Brunnenentnahmen nicht in die Kanalisation gehen. Muss aber in einer Nachbargemeinde nicht identisch gehandhabt werden.

Allerdings ist es umgekehrt so, dass wir Abwasser"pauschalen" (brunnenunabhängig) auch für die Grundstückgröße und den überbauten Raum (also für jede Etage) bezahlen und nicht nur für den Verbrauch.

Soweit ich mich erinnere, wurde das vor Jahren damit begründet, dass das Regenwasser, das auf unser Grundstück fällt ja auch in die Kanalisation sickert.

Gruß
Ingrid

Hallo Marie!

Als Zusatz:
Zahlen muss man auf jeden Fall für das Abführen des Oberflächenwassers.
Z. B., wenn es nicht gesammelt wird vom Dach, ebenso von gepflasterten Wegen und Flächen.

Gruß
Martin

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