Trinkwasseranschluß wenn der Anschluß im Baugrund

habe auf meinem Grundstück eine Trinkwasserleitung wo meine 3 Nachbarn schon angeschlossen sind.
Die Ortgemeinde läßt mich auf diese nicht mehr anschließen, da sie behaupten es wurde damals eine 1 Zoll Leitung verlegt. Ich müßte daher die Kosten für eine eigene Leitung & die Straßengrabung übernehmen.
Kann dies nicht verstehen (Dies ist eine Ünernommener Baugrund meiner Schwiegereltern) WASSER auf dem Grund und darf ihn nicht nehmen irre oder?
Wer hat eine Idee um die Gemeinde zu überzeugen

DANKE

Hallo Motogp1997,

Keine Ahnung was eure Gemeinde da Installiert hat.

Bei uns wird jedes Grundstück/Einfamielienhaus einzeln von der Straße (Hauptleitung) aus mit einer 1" Leitung gespeist.

Leider keine Idee zum Umstimmen der Gemeinde.

Gruß
Norbert

HAllo,

Sorry, aber das betrifft eher die juristische Fraktion.
Mal nach sehen, was im Notarvertrag über die Wasseranschlüse der Nachbarn steht.
Vielleicht kannst Du die von der Nutzung ausschließen. Dann hättest Du Wasser, aber Nachbarschaftskrieg.
Vielleicht gibt es auf diesem Wege eine Chance, die Nachbarn zur Mitfinanzierung zu bewegen.
Alternative: Verbrauchsgutachten erstellen, aus dem hevorgeht, dass die verlegte Rohrdimension auf jeden Fall für den 4. Haushalt ausreicht.
Sowas machen Ingenieurbüros der Haustechnik TGA.
Aber im Umgang mit Behörden: Viel Glück und lange Gesundheit…

Tut mir leid, rechtlich kenn’ ich mich da nicht aus. Aber 1" Leitung für 3 bzw 4 Häuser ist wirklich nicht viel. Es stellt sich allerdings die Frage, wem von den vier Anliegern die Leitung gehört und ob sich alle an der Neuverlegung beteiligen müssen.
Stell diese Frage doch mal in www.trinkwasser.de „Forum“. Da tummeln sich Fachleute und man kann ebenso wie hier kostenlos anfragen .

Gruß
H.P.

Tut mir Leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Du könntest Dir vielleicht ein Ingenieurbüro zur Hilfe holen. Vie Erfolg und viel Glück, Heike

Wer hat eine Idee um die Gemeinde zu überzeugen

DANKE

Hallo,
sorry, aber das ist nicht mein Fachgebiet, Das sollte ein Haustechnikfachmann wissen
Thomas Wittek

Zu den rechtlichen Belangen Deiner Frage kann ich nichts sagen. Auch die Nutzung eines eigenen Brunnens betrifft einen juristischen Aspekt (Anschlusszwang) gegenüber der Kommune. Aus der Sicht der Trinkwasserqualität ist diese Lösung aber auch zu überdenken. Erfüllt das Grundwasser die Anforderungen, die an die Trinkwasserqualität gestellt werden (Trinkwasserverordnung)?

Viel Glück!