Trinkwasseranschlusserneuerung

Turnusgemäß soll von der ansässigen Wasserwirtschaft die Wasseruhr (aller 6 Jahre) an meinem Haus gewechselt werden.Der Monteur schätzte ein,der Trinkwasseranschluß sei marode und stellte die Arbeit ein.Ich habe eine andere Sichtweise und sehe die Notwendigkeit einer Erneuerung nicht ein,da ich erstens die Finanzierung selbst tragen müsste (Grabungarbeiten im Vorgarten ,5 Meter,Durchbruch zum Haus usw.),zweitens das notwendige Geld (1200-1500€) nicht zur Verfügung habe,ich beziehe eine Rente von 700€. Das Ganze zieht sich nun schon ein Jahr hin,nunmehr habe ich eine Frist bis zum Februar ,dann droht man mir mit der Einstellung der Wasserzufuhr,obwohl ich regelmäßig (Abbuchung) bezahle.
Ich bin nun in einer misslichen Situation und weiß nicht,wie ich mich verhalten soll.

Hallo,
schau dir mal die Satzung deines Wasserversorgers an.
Bei uns ist es so, daß bis zum Wasserzähler der Anschluß dem Versorger gehört und er auch für dessen Instandsetzung zuständig ist.

Gruß Earny

Hallo,

Grabungarbeiten im Vorgarten ,5 Meter,

muss vielleicht nicht sein, es kann gegebenfalls auch „durchgeschossen“ werden. Dann wird ein Loch gegraben und von dort weiter IN DER ERDE das Rohr vorgeschoben ohne Aufgraben, haengt von oertlichen Gegebenheiten ab.

Durchbruch zum Haus usw.

Wieso, jetzt geht das Wasserrohr auch ins Haus
Du scheinst moeglicherweise laenger dort zu wohnen. Koennte ein befreundeter Bauunternehmer dazu befragt werden? Oder einer der nur einen Kostenrahmen nennen soll? Gibt es aehnliche Faelle in der Strasse, in der Gemeinde? Wie wurde es dort gemacht?
Gruss Helmut

Moin!

schau dir mal die Satzung deines Wasserversorgers an.
Bei uns ist es so, daß bis zum Wasserzähler der Anschluß dem
Versorger gehört und er auch für dessen Instandsetzung
zuständig ist.

Das ist wohl nicht überall so! Denn von der Hauptleitung an der Straße bis zum Zähler im Keller läuft die Leitung über Privatgrund. Damit kann (muß aber nicht) die Instandhaltung vom Anschluß bis zum Zähler Eigentümersache sein.
Und der Wasserversorger hat ein berechtigtes Interesse daran, das bis zum Zähler kein Wasser verloren geht, bzw. auch bei evtl. Druckabfall des Versorgers keine Fremdstoffe in die Leitungen „eingesogen“ werden.
Dem Mitarbeiter der Stadt- bzw. Wasserwerke ist die finanzielle Situation des gerade betreuten Kunden zumindest beruflich egal (Mitgefühl kann u. darf er haben, seine Vorschriften sollte er dennoch beachten). Sind gravierende Mängel vorhanden, darf dann wohl abgestellt werden. Zurecht! Den Prüfer bei der Fahrzeug-HU interessiert die Finanzielle Situation des Fahrzeughalters auch nicht! Gravierende Mängel (Bremse defekt?) sind auch da ein K.O.-Kriterium!
Gruß Walter

Moin!

schau dir mal die Satzung deines Wasserversorgers an.
Bei uns ist es so, daß bis zum Wasserzähler der Anschluss dem
Versorger gehört und er auch für dessen Instandsetzung
zuständig ist.

Das ist wohl nicht überall so! Denn von der Hauptleitung an
der Straße bis zum Zähler im Keller läuft die Leitung über
Privatgrund. Damit kann (muß aber nicht) die Instandhaltung
vom Anschluß bis zum Zähler Eigentümersache sein.
Und der Wasserversorger hat ein berechtigtes Interesse daran,
das bis zum Zähler kein Wasser verloren geht, bzw. auch bei
evtl. Druckabfall des Versorgers keine Fremdstoffe in die
Leitungen „eingesogen“ werden.
Dem Mitarbeiter der Stadt- bzw. Wasserwerke ist die
finanzielle Situation des gerade betreuten Kunden zumindest
beruflich egal (Mitgefühl kann u. darf er haben, seine
Vorschriften sollte er dennoch beachten). Sind gravierende
Mängel vorhanden, darf dann wohl abgestellt werden. Zurecht!
Den Prüfer bei der Fahrzeug-HU interessiert die Finanzielle
Situation des Fahrzeughalters auch nicht! Gravierende Mängel
(Bremse defekt?) sind auch da ein K.O.-Kriterium!
Gruß Walter

Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen,genau so ,wie Du es beschreibst.-Die Satzung für Sachsen und Thüringen sehen vor,daß „in der Regel“ die Leitung bis zur Grundstücksgrenze dem Versorger gehört und „in der Regel“ von der Grundstücksgrenze bis in das Haus dem Eigentümer.So steht es geschrieben.-Im Haus gehören Absperrventil und Wasseruhr wieder dem Versorger,dann wieder auf jedem Fall dem Eigentümer. „In der Regel“ interpretiere ich so: nicht grundsätzlich.Es handelt sich übrigens um ein älteres Haus (1928)hier plädiere ich auf Altbestand und nicht Neubau,da hätte ich für den Standpunkt des Versorgers Verständnis.-Außergewöhnlich hoch sind in Zwickau die Grundgebühren,Deutschlandweit absolute Spitze,da habe ich den Anschluss m.E. schon ein paar Mal bezahlt…

Hallo,danke für deinen Hinweis,leider ist es hier nicht so.Lies bitte den nächsten Artikel.
Gruß christophrudolf

Hallo,
das Problem wird sein,daß bei Erdgasleitungserneuerungen vor 15 Jahren die Wasserleitung beschädigt wurde.Darauf hin wurde bis 2 Meter vor dem Haus,also auf meinem Grundstück,eine neue Leitung an dem noch vorhandenen Stück angebunden,so dass dein Vorschlag nicht zum Einsatzkommen kann.
Gruß
christophrudolf

Außergewöhnlich hoch sind in Zwickau die
Grundgebühren,Deutschlandweit absolute Spitze,da habe ich den
Anschluss m.E. schon ein paar Mal bezahlt…

Hi!

Zwickau hat den Vogel abgeschossen, gleich nach der Wende haben die überall riesen Klärwerke gebaut, die überhaupt nicht ausgelastet sind,
das zwar museumsreife, aber funktionsfähige Wasserwerk in Wiesenburg wurde geschlossen,
damit der Zweckverband kein „kostenloses“ Wasser mehr bekommt, sondern Roh-Wasser zukaufen muss.

Na, Du kannst aber mal fragen, ob Du Die 5 m Schachtarbeiten in Handschachtung
vielleicht mit paar Freunden selbst machen darfst. (Schachtgenehmigung beantragen !!!)
könnte ev. wegen der Gasleitung ein Problem werden, oder an der Bürokratie scheitern,
aber probieren kannst Du das.
Ich sag mal, Erfolgsquote 10%,
aber fragen kostet nix.
Das ist das teuerste, die 5 m Rohr reinlegen und anschliessen kostet vielleicht 300 €.

Grüße, E !