Trinkwasserersorgung

Ich habe eine Frage!
Meine Doppelhaushälfte wird über das Nachbargrundstück mit Trinkwasser versorgt!
(neue Zuleitung nach der Wende)Gemeinsame
Zuleitung mit Verzweiger und nur einem Absperr-
hahnauf dem Gehweg,kann mein Nachbar verlangen das ich mir ein eigene Zuleitung schaffen muß?
Vielen Dank für euer Wissen!
FACO

Hallo,
das kann dein Nachbar nicht verlangen. Bestandsschutz!

Gruß Earny

Moin,
so weit mir bekannt ist hat weder der Nachbar noch Du etwas mit dieser Leitung zu tun.
In den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Deines Wasserlieferanten steht sinngemäß. Leitungen bis zum Hausanschluß (hier ist der Absperrhahn vor dem Wasserzähler gemeint)gehören zum Verantwortungsbereich des Versorgers.
Dies ist der Übergabepunkt, alles was danach kommt ist Sache des Hausbesitzers.
Ähnliches gilt für Gasanschlüße. Hier ist es der erste Absperrschieber nach der Hauseinführung.
Bei Stromanschlüßen gilt als Übergabepunkt entweder der Hausanschlußkasten oder der Zähler. Dies kann verschieden, je nach Versorger geregelt sein.
Diese Versorgungsbedingungen unterscheiden sich bei den verschiedenen Versorgern nur unwesentlich.
Frag einfach mal bei Deinem Haus und Hofversorger nach den AVB-Wasser.
Die liegen dort aus und sind jedem Kunden zugänglich.
Gruß
Dirk m.

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Hallo,
das kann dein Nachbar nicht verlangen. Bestandsschutz!

Gruß Earny

Danke eure Antworten machen mir wieder Mut -:smile: