Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen

Hallo Leute,
wer kennt sich hier aus?

Angenommen, man wohnt in einer Eigentumswohnungsanlage mit 10 Wohnungen, muss man dann auch als Eigentümer einer selbstbewohnten ETW die gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen durchführen lassen?

Oder gilt dies nur für vermietete ETW?

Wie würde es sich sich verhalten, wenn die Hausverwaltung ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer eine Trinkwasseruntersuchung veranlasst? Muss dieser dann trotzdem zahlen?

Danke schon mal für eure Info’s.

Hallo!

Solange es nicht eine einzige vermietete Eigentumswohnung gibt,besteht für die Eigentümergemeinschaft auch keine Pflicht, ihr Wasser untersuchen zu lassen.

Dass es aus Vorsorgegründen sinnvoll sein kann ist aber nicht in Frage gestellt.

Da es ja eine freiwillige Maßnahme wäre, kann die Verwaltung das m.E. nicht allein entscheiden und anordnen. Es ist wohl nicht von der einmal erteilten Vollmacht zur Instandhaltung und Pflege der Haustechnik erfasst.

MfG
duck313

Danke für die Info.

Aber wie sieht es aus, wenn von den 10 ETW 5 vermietet wären?

Zahlen dann nur die Eigentümer der vermieteten ETW oder alle Eigentümer?

Hallo!

das ist ein interessanter Gedanke.

Ich nehme stark an, es muss der jeweilige Eigentümer für seinen Mieter diese Untersuchung machen lassen (Übrigens Kosten auf Mieter umlegbar!).
Es macht natürlich keinen Sinn, wenn sich 5 Eigentümer jeweils getrennt darum kümmern.

Es ist praktischer und preiswerter, wenn man das gemeinsam veranlasst. Das kann auch über die Verwaltung gehen. Dann eben nicht durch 10 geteilt, sondern nur durch die 5.

Diese Untersuchung findet ja an den Zapfstellen der Mietwohnung statt.

Was ist aber, wenn sich herausstellt, es sind Legionellen nachweisbar ?

Das Rohrnetz und der WW-Erzeuger ist doch Gemeinschaftseigentum. Sollte da nun Maßnahmen erforderlich werden, Reinigung/Spülung, Zirkulation verbessern, Temperaturerhöhung, Isolierung oder Rohrbegleitheizung . Sollten das dann „nur“ die 5 Eigentümer zahlen ? Maßnahmen, die allen Bewohnern zugute kommen ?

Irgendwie sträubt sich da was in mir. Ist also doch die Gemeinschaft dafür zuständig, wenn 1, 3 oder 5 Whg. vermietet sind ?

MfG
duck313

http://www.wohnen-im-eigentum.de/120131_trinkwasserv…

http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnun…
Abschnitt 1, §3.1.10+12 sowie Abschnitt 4 §14.3

vnA

Die Untersuchung gilt eigentlich nur für vermietete Wohnungen, allerdings wird für einen Block von Wohnungen nur eine Untersuchung gemacht und dann die Kosten geteilt, für Doich sind da dann also nur ein paar Euro - dies sollte Dir die Information Wert sein, ob du Legionellen in den Heißwasserleitungen hast.
Gruß M. Weber

das ist eine verwaltungstechnische/juristische frage - ich bin kein jurist. falsche anfrage.