Liebe/-r Experte/-in,
zunächst recht herzlichen Dank für das Engagement bei wer weiss was…
Meine Frage: Wo steht in der neuen Trinkwasserverordnung, dass die Wasseruntersuchungspflichten auf Legionellen etc. für
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Anlagen ab 400 l,
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für Anlagen mit Leitungsinhalten zwischen Speicher und Entnahmestelle von mehr als 3 l,
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für Gebäude mit Duschen etc. gelten?
In der Verordnung selbst finde ich nichts darüber, aber diese Zahlen und Voraussetzungen stehen bei allen, die mit dem Thema zu tun haben.
Für einen Tipp bin ich sehr dankbar.
Lieben Gruß aus Münster von
Walter