Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Trinkwasserverordung §15 Abs.4. In einem Objekt mit einem Speicher von 500 Liter sind zwei Absperrventile mit 3/8“ Stopfer vorhanden. Hier wäre es einfach und günstig Abflammhähne einzusetzen. Der fragliche Punkt ist dieser, dass die Ventile sowohl vom Warmwasserabgang als auch vom Zirkulationseingang etwa 3 Meter entfernt sind. Gibt es hier eine Abstandsbegrenzung oder gelten Schrägsitzventile die im selben Kellerraum sitzen wie der Warmwasserspeicher als akzeptabel?
Freundliche Grüße