Darf der Vermieter diese Untersuchung an den Mieter weiter geben? Wie oft muß oder soll diese Untersuchung gemacht werden?
Darf der Vermieter diese Untersuchung an den Mieter weiter
geben? Wie oft muß oder soll diese Untersuchung gemacht
werden?
wer ist betroffen?
wenn vermietete Wohngebäude über eine zentrale Warmwasserinstallation mit mehr als 400 Liter Speichervolumen verfügen oder mit Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwasererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle ausgestattet sind; das sind in der Regel Mehrfamilienhäuser ab 3-5 Wohnungen.
Gemäß § 14 der TrinkwV ist jährliche Untersuchungspflicht. Die Untersuchung ist durch zertifizierte Probenehmer durchzuführen; die Kosten sind als Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV aif die Mieter umlegbar.
hier die angebotenen Kosten eines zertifizierten Probenehmers (brutto):
Grundservice je Liegenschaft inklusive Fahrtkosten 30,64 €
Grundpreis je Probenahmestelle 3,39 €
Probenahme und Untersuchung auf Legionellen je Probe 64,26 €
Bereitstellung des Prüfberichts an den Verwaltung je
Liegenschaft inklusive Archivierung 13,51 €
Übermittlung der Analyseergebnisse an das Gesundheitsamt
je Liegenschaft 14,99 (optional)
angenommen es wäre 1 Haus mit 3 Probenahmestellen, das macht rund
263 Euro jedes Jahr. Rechne das mal auf ein Haus mit 100 Wohnungen hoch…), das zahlt doch kein Vermieter freiwillig alleine - vor allem weil der Vermieter die Kosten ja nicht zu verantworten hat, sondern vom Gesetzgeber aufgedrückt erhält.
Die Kosten der Installation von Probenahmeventilen (erfolgt durch Heizungsfirma) dagegen sind nicht umlegbar auf die Mieter.