Trinkwasserverordnung

Hallo,
seit kurzem hört man immer wieder von Prüfpflichten des Vermieters bez. der Wasserqualität. Betrifft das eigentlich auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum? Und wo kann man sich über die geanue Verordung informieren?

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Hallo !

Es betrifft nur Mehrfamilienhäuser mit einer bestimmten Speichergröße für das Warmwasser bzw. einer bestimmten Länge der längsten Entnahmeleitung.
Einfamilienhäuser sind nicht betroffen !

Es geht auch nicht um das Trinkwasser(Kaltwasser) sondern um die Verkeimung mit Legionellen(-bakterien) im Warmwassersystem.

Dazu sind Wasserproben zu nehmen und eben auf diese Legionellen zu untersuchen.
Abhilfemaßnahmen wären Erhöhung der Speichertemperatur und Zirkulationssysteme,um Stagnationswasser zu vermeiden(dabei Vermehren sich die Bakterien,die übrigens völlig natürlich im Trinkwasser vorkommen).

MfG
duck313

Tolle Antwort

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Die benutzen wir künftig für jede Frage, oder wie?

S.J.

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da geb ich dir Recht und ein Sternchen. :wink:

Es betrifft nur Mehrfamilienhäuser mit einer bestimmten
Speichergröße für das Warmwasser bzw. einer bestimmten Länge
der längsten Entnahmeleitung.

Soviel hab ich auch schon gehört…

Einfamilienhäuser sind nicht betroffen !

Wohneigentum ist nicht auf Häuser begrenzt…
Muss nun ein Eigentümer einer selbstgenutzten Whg diese überprüfung vornehmen? Im Moment herrscht offenbar nur Desinformation und Panikmache unter „Fachleuten“, die zudem noch verdienen wollen.

Es geht auch nicht um das Trinkwasser(Kaltwasser) sondern um
die Verkeimung mit Legionellen(-bakterien) im
Warmwassersystem.

Dazu sind Wasserproben zu nehmen und eben auf diese
Legionellen zu untersuchen.

in jeder Wohnung oder nur an bestimmten Punkten (z. B. Ende längster Leitung? Oder nur am Speicher?)

Abhilfemaßnahmen wären Erhöhung der Speichertemperatur und
Zirkulationssysteme, um Stagnationswasser zu vermeiden(dabei
Vermehren sich die Bakterien,die übrigens völlig natürlich im
Trinkwasser vorkommen).