Ich bin aufgrund eines drohenden Rechtsstreits gerade am Überlegen, ob
ich eine Versicherung abschließen soll. Allerdings könnte ich mir
vorstellen, daß die Anbieter eine Klausel im Vertrag haben, wonach der
Schutz nicht sofort nach Abschluss eines Vertrages in Kraft tritt.
Sonst könnte ja jeder „nochmal kurz“ einen Vertrag abschliessen, bevor
„etwas im Busch ist“.
in der Regel wird eine sogenannte „Wartezeit“ vereinbahrt, genau aus dem Grund den du angeführt hast. (unterschiedlich, können Wochen, Monate sein)
Aber auch wenn die Wartezeit nicht gegeben ist - die Versicherung wird da schon ein Auge darauf werfen, wie lange der Streit schon schwelt und ob du nur zu diesem Zweck die Versicherung abgeschlossen hast (u. a. wird in den meisten Verträgen gefragt, ob zur Zeit bei dir was „im Busch“ ist - sagst du hierzu „nein“, und später kommen Sie dir dahinter, gibts Strafe bzw. keine Leistung)
Also ich würde da keine Dinger drehen, das ist es meistens nicht wert.
Mfg
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