Tritt Rechtsschutz sofort in Kraft

Ich bin aufgrund eines drohenden Rechtsstreits gerade am Überlegen, ob
ich eine Versicherung abschließen soll. Allerdings könnte ich mir
vorstellen, daß die Anbieter eine Klausel im Vertrag haben, wonach der
Schutz nicht sofort nach Abschluss eines Vertrages in Kraft tritt.
Sonst könnte ja jeder „nochmal kurz“ einen Vertrag abschliessen, bevor
„etwas im Busch ist“.

Gibt es so etwas in der Art?

Auch nicht für Vorgänge VOR Vertragsbeginn

Sonst könnte ja jeder „nochmal kurz“ einen Vertrag
abschliessen, bevor
„etwas im Busch ist“.

Gibt es so etwas in der Art?

Vollkommen richtig. Und auch Fälle, deren Gründe VOR Vertragsbeginn liegen sind ausgeschlossen.

Gruß

Stefan

Halli Hallo,

in der Regel wird eine sogenannte „Wartezeit“ vereinbahrt, genau aus dem Grund den du angeführt hast. (unterschiedlich, können Wochen, Monate sein)

Aber auch wenn die Wartezeit nicht gegeben ist - die Versicherung wird da schon ein Auge darauf werfen, wie lange der Streit schon schwelt und ob du nur zu diesem Zweck die Versicherung abgeschlossen hast (u. a. wird in den meisten Verträgen gefragt, ob zur Zeit bei dir was „im Busch“ ist - sagst du hierzu „nein“, und später kommen Sie dir dahinter, gibts Strafe bzw. keine Leistung)

Also ich würde da keine Dinger drehen, das ist es meistens nicht wert.

Mfg

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Also ich würde da keine Dinger drehen, das ist es meistens
nicht wert.

Das hab ich auch nicht vor, sonst hätt ich mich ja nicht danach
erkundigt.

Danke euch beiden für die Auskunft.