Trittschalldämmung

Hallo liebe Wissenden,

kann mir jemand etwas darüber sagen, welche Maßnahmen zur
Trittschalldämmung heutzutage ergriffen werden müssen?

Angenommen, es ginge um die Verlegung eines ganz normalen Bodenbelags
in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, die wiederum in einem
Altbau läge. Gibt es da bestimmte Vorschriften und evtl. Ausnahmen
davon, wenn es sich um alte Bausubstanz handelt?

Herzlichen Dank für eure Hilfe - Jaschiii

Meines Wissens gilt folgendes:

  1. ein Altbau muss grundsätzlich NICHT den neuesten Bauvorschriften
    entsprechen

  2. Bei erheblichem Umbau (z.B. das Versetzen von tragenden Wänden,
    ggf. auch Komplettsanierung des Objekts) sind die neuen Normen und
    Vorschriften für das Objekt umzusetzen! (d.h. auch die
    Trittschalldämmung des Objekts muss nach heutigem Standard
    umgebaut werden!

  3. Alle umbauten, die durchgeführt werden SOLLTEN nach dem
    aktuellen „Stand der Technik“ durchgeführt werden. Das ist vor
    allem wichtig, wenn Mietobjekte vom Vermieter „verbessert“ werden.

Meine persönliche Empfehlung: vom Fachmann beraten lassen, möglichst alle Dämmaßnahmen (auch wenn nicht billig) umsetzen. Das ist eine Investition für die Zukunft und verhindert Ärger mit den Nachbarn.
Oder wie wolle man sich währen, wenn z.B. der besitzer der benachbarten Wohnung es auf Rechtstreit auslegt, mit der Behauptung: „seit dem Umbau ist der Trittschall unerträglich“ ???