In einem Mietvertrag wurde festgelegt, dass der Mieter davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Altbauwohnung nicht den Schallschutzbestimmungen einer Neubawohnung entsprechen kann. Entbindet dies den Vermieter von der Pflicht für eine ausreichende Trittschalldämmung bei einer Wohnungsmodernisierung?
Nach Modernisierung inkl. neuem Boden einer Altbauwohnung treten in der darunterliegenden Wohnung erhebliche Lärmbeeinträchtigungen auf. Angenommen wird dafür der Grund, dass ein neuer Boden z.B. Laminat durch den Vermieter verlegt wurde und dieser nicht oder nicht ausreichend mit Trittschalldämmung verlegt wurde. Normale Schritte, jedoch auch zusätzliches rücksichtsloses Verhalten durch einen Neumieter mit nächtlich ausgerichteter Lebensweise verschlimmern die Wohnsituation in der darunterliegenden Wohnung.
Der neue Mieter bestreitet laut zu sein.
Protokolle wurden geführt, auch mit Zeugen, die Polizei und der Vermieter wurden mehrfach eingeschaltet.
Ist der Vermieter in dem Altbau trotz alter Bausubstanz dazu verpflichtet eine angemessene Trittschalldämmung zu veranlassen, wenn er den Boden neu verlegen läßt?
Darf man als gestörter oder verursachender Mieter dafür einen Beweis von dem Vermieter fordern oder gar eine Nachbesserung erbitten?
Zusatzinformation: Das Gebäude ist ein denkmalgeschützter Altbau, ca. 1912. Die vermutlich „schwimmende“ Decke der lärmbetroffenen Wohnung wurde vor 8 Jahren abgehängt, ob dabei Dämmung zur Trittschalldämmung eingesetzt wurden, ist nicht bekannt. Die darüberliegende Wohnung wurde das erste mal seit 30-40 Jahren im Jahr 2013 entkernt und saniert, der Boden wurde komplett erneuert.
Wenn schon im Mietvertragauf kein Schallschutz einer Neubauwohnung zu erwarten ist, dann frage ich mich ernsthaft, warum sich der Mieter auf dieses Abenteuer eingelassen hat.
Konsequenz daraus: Andere Wohnung suchen und dort genauer hinsehen und hinhören.
Ich verstehe es so, dass nur die obere Wohnung jetzt modernisiert wurde und der „Untermieter“ auch schon dort gewohnt hat, als die Wohnung noch nicht modernisiert war.
Insofern dürfte sich der Zustand durch die Modernisierung allein doch nicht verschlechtert haben.
Allein durch den Einzug eines neuen Mieters mit anderen Lebensgewohnheiten kommt es nun zu Störungen, die nun wieder der Vermieter abstellen soll.
Leider ist es aber so, dass die Gerichte den Mietern in jeder Hinsicht kaum Grenzen ihrer Freiheit auflegen.
Früher war es allgemein üblich und mit Rücksicht auf die anderen Mieter selbstverständlich, nachts nicht zu duschen, baden, Waschmaschine anstellen usw.
Früher war es allerdings auch üblich, sich nicht wegen jedes Geräusches an den Vermieter bzw. die Gerichte zu wenden. Da wurde das innerhalb der Mietergemeinschaft geregelt.
An lange selbstverständliche Regeln des Zusammenlebens hält sich heute kaum noch jemand und die Gerichte billigen dieses Verhalten. Insofern hat auch der Vermieter keine Möglichkeit ein solches Verhalten abzustellen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand heute einen neuen Bodenbelag
ohne Trittschalldämmung verlegt, zumal das auch zum Höhenausgleich bei der oft durchgeführten Methode neu auf alt benötigt wird.
Die Stärke der Dämmung ist aber technisch begrenzt.
Eine übliche Dämmunterlage von 4mm hat gemäß meinen eigenen Erfahrungen nur eine geringe Auswirkung. Ein Holzboden macht nun mal Geräusche und Laminat/Parkett liegt im Trend trotz aller Nachteile.
such nach folgenden Urteil
Huhuh, der BGH hat sich damit schon ausfürhrlich befasst.
Näherse findest du in den Urteil BGH, Urteil vom 05.06.2013 - VIII ZR 287/12 und wiel ich so nette bin musst du nur HIER klicken.
schöne grüße
Danke für die ANtwort.
Die untere Wohnung wurde modernisiert bezogen und seit 10 Jahren bewohnt.
Die obere Wohnung wurde zuvor vor 4 Erwachsenen bewohnt, nach deren Auszug wurde komplett saniert mit neuem Boden, der offensichtlich weniger Schalldämmende Wirkung hat als der Vorherige (anderes Material). Neubezug der Wohnung durch 1 Perosn nach der Modernisierung. Es treten nicht nur Lärm Beinträchtigungen durch das Verhaltren auf, es sind auch normale Geräusche wie Schritte, Bettenquitschen und sogar Unterhaltungen aus der oberen Wohnung in Zimmerlautstärke seit der Renovierung in der unteren Wohnung so zu hören, als fänden diese in der selben Wohnung statt.
Da es sich bei dem Vermieter um eine Wohnungsbaugenossenschaft handelt, gibt es auch eine „straffe“ Hausordnung. Um das Verhalten des neuen Nachbarn geht es aber nicht nur, da diese Altagsgeräusche auch zu normalen Zeiten auftreten und unverhältnismäßig laut sind.
Der Vermieter bestätigt, dass definiv weder bei der nachträglichen Deckenverkleidung (Reduzierung der Deckenhöhe) in der unteren Wohnung, noch in beiden Wohnungen unten und oben Trittschalldämmung nach Verlegung des neuen Bodens bzw. der Komplettsanierung beider Wohnungen eingesetzt wurde. Der vorherige Boden (Kork) wurde ausgetauscht gegen Linoleum.
KEINERLEI Trittschalldämmung, kann das begründet werden duch den Passus im Mietvertrag? Muss nicht spätestens bei Neuverlegung eines Bodens das Minimalmaß eingehalten werden?
I
Der Mieter kannte die Wohnung vorher und hatte keine Bedenken, da er beim selben Vermieter (Genossenschaft) bereits eine andere Wohnung zuvor bewohnte, abgesehen davon dass zu der Zeit in der Lage mit dem Preisleistungsverhältnis nichts besseres zu finden war. Er wohnte in der betreffenden Wohnung 10 Jahre ohne die normal hinnehmbaren und erträglichen Beeinträchtigungen, obwohl sogar 3 Personen mehr in der oberen Wohnung lebten. Erst nach Komplettsanierung und Neubezug traten die Störungen auf, da von dem Vermieter laut eigener Aussage definitiv KEINE Trittschalldämmung eingesetzt wurde.
Besten Dank!
Bitte und ein schönes Wochenende