Triviales: Hunde markieren Autos

Grüß Gott allerseits!

Für Hundebesitzer offenbar normal und rechtens, für Autohalter aber ein Ärgernis: Das Auto stinkt des morgens massiv nach Hundeurin, weil mindestens ein Vierbeiner die Felgen eines Fahrzeuges regelmäßig en passant markiert.

Da stellt sich die Frage, ob der Autohalter eine Handhabe gegen den Hundehalter hat, wenn dieser auf vernünftige Anfrage nur mit Worten wie: „Ziehen Sie Leine, ich zahl Steuern, etc…“ reagiert.

Ein direkter Schaden am Fahrzeug entsteht durch Urin wohl nicht, aber der Gestank soll ekelerregend sein.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Muss man das dulden oder kann man sich irgendwie wehren?`

Viele Grüße
Jan

Na, da würde ich schon einen Unterlassungsanspruch bejahen. Man muss aber, um diesen gerichtlich durchsetzen zu können, Namen und eine ladungsfähige Anschrift des Hunderhalters kennen.

Dann ab zum Anwalt!

Levay

Hi!

Böswillige Mitmenschen könnten ein vor der Felge befindliches Gitter unter Strom setzen…

Zudem schadet Urin langfristig dem Lack der Felge. Es könnte also Sachbeschädigung vorliegen.

Grüße,

Mathias

Hi!

Böswillige Mitmenschen könnten ein vor der Felge befindliches
Gitter unter Strom setzen…

Böswillige Menschen machen sich damit ggf. auch strafbar!
Sei es, weil ein Verstoß gg. das Tierschutzgesetz vorliegt oder um es „trivial“ bleiben zu lassen:
Es könnte auch eine Sachbeschädigung an div. Hunden vorliegen.
Und da es möglicherweise bei Stromschlägen schon frühzeitiger zu einigen Verhaltensauffälligkeiten und pathologischen Zuständen bei Hunden kommt, als der Zeitvergleich der Lackschäden beim Vollurinieren, macht man sich ergo auch früher strafbar!

Tierquälerei als Vorschlag?!?!

PS: Auch ich halte nichts von Hundekot / -urin allerorts, aber deswegen die Viecher gleich Schmerzen leiden zu lassen?
Der Lerneffekt sollte beim Halter auftreten und von daher muss dieser erstmal umdenken!

Hallo!

Böswillige Mitmenschen könnten ein vor der Felge befindliches
Gitter unter Strom setzen…

Böswillige Menschen machen sich damit ggf. auch strafbar!

Das könnte sein, muss aber nicht sein.

Sei es, weil ein Verstoß gg. das Tierschutzgesetz vorliegt
oder um es „trivial“ bleiben zu lassen:
Es könnte auch eine Sachbeschädigung an div. Hunden vorliegen.

…oder evtl. ein Verstoß gegen die Verklehrssicherungspflicht durch den Hundehalter?
Der Hund gehört an die Leine…

Und da es möglicherweise bei Stromschlägen schon frühzeitiger
zu einigen Verhaltensauffälligkeiten und pathologischen
Zuständen bei Hunden kommt, als der Zeitvergleich der
Lackschäden beim Vollurinieren, macht man sich ergo auch
früher strafbar!

Das kann sein.

Tierquälerei als Vorschlag?!?!

Das Tier wird hier durch den besitzer „gequält“, welcher nicht dafür sorgt, dass es nicht im öffentlichen Raum an den Besitz anderer uriniert.
Das Tier muss somit leiden, weil der Besitzer sich falsch verhält. Das muss ganz klar sein.
Schließlich könnte es ja auch sein, dass das Tier an einen elektrifizierten Weisezaun pinkelt. Ist dann auch der Bauer schuld, dem der Zaun gehört?

PS: Auch ich halte nichts von Hundekot / -urin allerorts, aber
deswegen die Viecher gleich Schmerzen leiden zu lassen?

Es ist Sache des Besitzers, dies zu verhindern.
Er ist schließlich auch für die Sachbeschädigung an den vollurinierten Gegenständen anderer zuständig.

Der Lerneffekt sollte beim Halter auftreten und von daher muss
dieser erstmal umdenken!

Vielleicht sollte man ihn unter Strom setzen.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Böswillige Mitmenschen könnten ein vor der Felge befindliches
Gitter unter Strom setzen…

Böswillige Menschen machen sich damit ggf. auch strafbar!

Das könnte sein, muss aber nicht sein.

Schon klar, dass das nicht sein muß - aber SOLLTE sich der Hund dabei etwas zuziehen, dann wäre das schon gegeben. Und mal ehrlich: Wer die Wahl hat, der pisst nicht freiwillig gegen nen Elektrozaun.
Das arme Tier hat die Wahl wohl erst nach dem ersten Mal, denn erst dann hat ein Lerneffekt eingesetzt, auf den du wohl abzielst.

Sei es, weil ein Verstoß gg. das Tierschutzgesetz vorliegt
oder um es „trivial“ bleiben zu lassen:
Es könnte auch eine Sachbeschädigung an div. Hunden vorliegen.

…oder evtl. ein Verstoß gegen die Verklehrssicherungspflicht
durch den Hundehalter?
Der Hund gehört an die Leine…

Interessante These, das ein Hund immer und jederzeit an die Leine gehört. Sowas wird regional verschieden und teilweise dann auch noch rassebedingt anders gehandhabt. Also einfach vorauszusetzen, dass beim jeweiligen Frager eine Leinenpflicht herscht finde ich schon nicht allzu sachlich.

Und da es möglicherweise bei Stromschlägen schon frühzeitiger
zu einigen Verhaltensauffälligkeiten und pathologischen
Zuständen bei Hunden kommt, als der Zeitvergleich der
Lackschäden beim Vollurinieren, macht man sich ergo auch
früher strafbar!

Das kann sein.

Das IST so
…sofern man logisch denkt…

Tierquälerei als Vorschlag?!?!

Das Tier wird hier durch den besitzer „gequält“, welcher nicht
dafür sorgt, dass es nicht im öffentlichen Raum an den Besitz
anderer uriniert.
Das Tier muss somit leiden, weil der Besitzer sich falsch
verhält. Das muss ganz klar sein.
Schließlich könnte es ja auch sein, dass das Tier an einen
elektrifizierten Weisezaun pinkelt. Ist dann auch der Bauer
schuld, dem der Zaun gehört?

Nunja, klar gehört zu einem normalen Umfeld, dass man das Eigentum Anderer achtet. Hundebesitzer nehmen es manchmal nicht so eng („Schließlich wird es beim nächsten regen weggewaschen“ und anderes Blabla). Diese Denkweise ist nicht korrekt, ich weiß.
aber mal so gefragt:
Hältst du es dann auch für sinnvoll klauenden Kindern selbst Manieren einzuprügeln, weil die Eltern es nicht schaffen?

Das KIND muss somit leiden, weil der Besitzer sich falsch
verhält. Das muss ganz klar sein.

Wir sollten dabei wohl beim Verursacher ansetzen und das wären nicht die Kinder oder Hunde, sondern eben die Besitzer.
Und das Beispiel mit dem Weidezaun ist wohl an den Haaren herbei gezogen.
ein Weidezaun ist rein optisch schon als elektrisiert erkennbar - und dienst so nebenbei einam ganz anderen Zweck.
Aber vielleicht steckt ja in jedem von uns ein klein bißchen Sadist…

PS: Auch ich halte nichts von Hundekot / -urin allerorts, aber
deswegen die Viecher gleich Schmerzen leiden zu lassen?

Es ist Sache des Besitzers, dies zu verhindern.
Er ist schließlich auch für die Sachbeschädigung an den
vollurinierten Gegenständen anderer zuständig.

RICHTIG, wir sind uns einig!
Dann sollte man das aber auch wie ein zivilisierter mensch handlen und nicht per Selbstjustiz dem unwissenden Tierchen Schmerzen zufügen und mit fadenscheinigen Ausreden eine Rechtfertigung dafür suchen.

Der Lerneffekt sollte beim Halter auftreten und von daher muss
dieser erstmal umdenken!

Vielleicht sollte man ihn unter Strom setzen.

Das wünscht man sich gerne - aber machen sollte man es eben nicht.

Grüße,

Mathias

Grüße,
Claus

Hi!

Böswillige Mitmenschen könnten ein vor der Felge befindliches
Gitter unter Strom setzen…

Böswillige Menschen machen sich damit ggf. auch strafbar!

Das könnte sein, muss aber nicht sein.

Schon klar, dass das nicht sein muß - aber SOLLTE sich der
Hund dabei etwas zuziehen, dann wäre das schon gegeben. Und
mal ehrlich: Wer die Wahl hat, der pisst nicht freiwillig
gegen nen Elektrozaun.

Die Frage ist, ob dann wirklich eine starfbare Handlung vorläge. Schließlich ist es auch kein Straftatbestand, einen elektrischen Weidezaun aufzustellen.
Ich als Hundehalter wäre da eher vorsichtig und würde meinen Hund auf der Straße anleinen.

Das arme Tier hat die Wahl wohl erst nach dem ersten Mal, denn
erst dann hat ein Lerneffekt eingesetzt, auf den du wohl
abzielst.

Ja, das Tier müsste hier leiden, weil sein Halter zu ignorant wäre, es in den Wald zu führen, um sein Geschäft dort zu verrichten.

Sei es, weil ein Verstoß gg. das Tierschutzgesetz vorliegt
oder um es „trivial“ bleiben zu lassen:
Es könnte auch eine Sachbeschädigung an div. Hunden vorliegen.

…oder evtl. ein Verstoß gegen die Verklehrssicherungspflicht
durch den Hundehalter?
Der Hund gehört an die Leine…

Interessante These, das ein Hund immer und jederzeit an die
Leine gehört. Sowas wird regional verschieden und teilweise
dann auch noch rassebedingt anders gehandhabt. Also einfach
vorauszusetzen, dass beim jeweiligen Frager eine Leinenpflicht
herscht finde ich schon nicht allzu sachlich.

„Nicht allzu sachlich“ ist es, aus meiner Aussage eine Gesetzesinterpretation herauszulesen…

Ich konkretisiere: meines Erachtens sollten Hundehalter ihre Tiere auf der Straße anleinen.

Und da es möglicherweise bei Stromschlägen schon frühzeitiger
zu einigen Verhaltensauffälligkeiten und pathologischen
Zuständen bei Hunden kommt, als der Zeitvergleich der
Lackschäden beim Vollurinieren, macht man sich ergo auch
früher strafbar!

Das kann sein.

Das IST so
…sofern man logisch denkt…

Wie gesagt, eine Strafbarkeit liegt hier keinesfalls unumstritten vor.

Der Halter kann sein Tier sehr leicht vor Schäden durch elektrische Sicherungsvorrichtungen, Zäune, Auto-, oder Radfahrern u.ä. schützen, indem er es anleint.

Tierquälerei als Vorschlag?!?!

Das Tier wird hier durch den besitzer „gequält“, welcher nicht
dafür sorgt, dass es nicht im öffentlichen Raum an den Besitz
anderer uriniert.
Das Tier muss somit leiden, weil der Besitzer sich falsch
verhält. Das muss ganz klar sein.
Schließlich könnte es ja auch sein, dass das Tier an einen
elektrifizierten Weisezaun pinkelt. Ist dann auch der Bauer
schuld, dem der Zaun gehört?

Nunja, klar gehört zu einem normalen Umfeld, dass man das
Eigentum Anderer achtet.

Wenn dem so ist, haben wir hier kein Problem. Hund anleinen - fertig.

Hundebesitzer nehmen es manchmal
nicht so eng („Schließlich wird es beim nächsten regen
weggewaschen“ und anderes Blabla). Diese Denkweise ist nicht
korrekt, ich weiß.

Das weiß ich auch.

Wir haben seit ca. 1984 Hunde. Aktuell ist es der 4.
Kein einziger hat jemals an fremde Autgos gepinkelt.
Wir haben die Tiere in den Wald geführt, wo sie dann frei laufen und ihre Geschäfte verrichten konnten. Die Hunde waren so erzogen, dass sie keine anderen Tiere jagen.
Es gab nie ein Problem.

Nur so ein paar Radikalos meinen natürlich wieder, dass alle anderen sich ihrem geliebten Hobby / Kindersatz unterzuordnen hätten.
Dem ist jedoch nicht so, daher würde ich empfehlen, problematische Situationen wie die exemplarisch genannte von vorne herein zu umgehend, indem man sich als Tierhalter vernünftig verhält.

Keine Ahnung, weshalb das ein Problem für Dich ist.

aber mal so gefragt:
Hältst du es dann auch für sinnvoll klauenden Kindern selbst
Manieren einzuprügeln, weil die Eltern es nicht schaffen?

Ja, unbedingt.
Ob Prügel oder Sozialarbeit - wo unfähige Eltern / Halter versagen, muss die Allgemeinheit ran. Für diese agiert der Staat über seine gewählten Vertreter.

Oder, Gegenfrage, meinst Du es wäre besser, jeden kleinen Asozialen ungestraft durch die Gegend marodieren zu lassen?

Das KIND muss somit leiden, weil der Besitzer sich falsch
verhält. Das muss ganz klar sein.

Wir sollten dabei wohl beim Verursacher ansetzen und das wären
nicht die Kinder oder Hunde, sondern eben die Besitzer.

So ist es, ich schrieb es weiter oben bereits mehrmals.

Und das Beispiel mit dem Weidezaun ist wohl an den Haaren
herbei gezogen.

Keineswegs. Nichts anderes wäre die von mir vorgeschlagene Installation aus technischer Sicht.

ein Weidezaun ist rein optisch schon als elektrisiert
erkennbar -

für den Laien keineswegs.

und dienst so nebenbei einam ganz anderen Zweck.

Er dient dem Fernhalten von Eindringlingen und dem Zusammenhaltung des EIgentums zwecks Werterhaltes.
Ich sehe da keinen großen Unterschied in der Zielsetzung.

Aber vielleicht steckt ja in jedem von uns ein klein bißchen
Sadist…

Nicht in mir. Ich habe nichts gegen Tiere, im Gegenteil.
Das Eigentum anderer ist jedoch unbedingt zu respektieren und das ist auch ganz leicht möglich. Wer das nicht will, ist eben mittelbar für das Leiden seines Tieres verantwortlich.

PS: Auch ich halte nichts von Hundekot / -urin allerorts, aber
deswegen die Viecher gleich Schmerzen leiden zu lassen?

Es ist Sache des Besitzers, dies zu verhindern.
Er ist schließlich auch für die Sachbeschädigung an den
vollurinierten Gegenständen anderer zuständig.

RICHTIG, wir sind uns einig!
Dann sollte man das aber auch wie ein zivilisierter mensch
handlen und nicht per Selbstjustiz dem unwissenden Tierchen
Schmerzen zufügen und mit fadenscheinigen Ausreden eine
Rechtfertigung dafür suchen.

s.o.

„Zivilisiert“ ist es, das Eigentum anderer nicht anzupinkeln…

Der Lerneffekt sollte beim Halter auftreten und von daher muss
dieser erstmal umdenken!

Vielleicht sollte man ihn unter Strom setzen.

Das wünscht man sich gerne - aber machen sollte man es eben
nicht.

Warum eigentlich nicht…?

Grüße,

Mathias