Trockner der Nachbarn

Hallo,
jemand wohnt seit 5 Jahren in derselben EG Wohnung eines 6 Mietparteien Hauses. Unter der Wohnung befindet sich u. a. der Waschmaschinenkeller und Wäschekeller. Im Wäschekeller sind an einer Wand 4 Anschlüsse vorgesehen, für 4 Trockner. Da zwei Mieter keinen Kondenstrockner besitzen, haben sie sich erlaubt, ihre Trockner direkt unter das Kellerfenster zu stellen und dort auch ihre Abluft abzulassen. Dieses Kellerfenster allerdings befindet sich direkt unter dem Wohnzimmerfenster, des EG Mieters. Somit muss man Abluftdüfte und Betriebsgeräusche der Trockner deutlich wahrnehmen.
Kann man den Vermieter der EG Wohnung dazu zwingen, diese Umstände zu ändern, auch wenn man diese schon ein Jahr geduldet hat. ?

Danke
B.

Hallo,
jemand wohnt seit 5 Jahren in derselben EG Wohnung eines 6
Mietparteien Hauses. Unter der Wohnung befindet sich u. a. der
Waschmaschinenkeller und Wäschekeller. Im Wäschekeller sind an
einer Wand 4 Anschlüsse vorgesehen, für 4 Trockner. Da zwei
Mieter keinen Kondenstrockner besitzen, haben sie sich
erlaubt, ihre Trockner direkt unter das Kellerfenster zu
stellen und dort auch ihre Abluft abzulassen. Dieses
Kellerfenster allerdings befindet sich direkt unter dem
Wohnzimmerfenster, des EG Mieters. Somit muss man Abluftdüfte
und Betriebsgeräusche der Trockner deutlich wahrnehmen.
Kann man den Vermieter der EG Wohnung dazu zwingen, diese
Umstände zu ändern, auch wenn man diese schon ein Jahr
geduldet hat. ?

Hallo,

der Vermieter hat diesen Mangel zu beseitigen. Notfalls muss er die Mieter darauf hinweisen, die Trockner nicht zu benutzen. Die Mieter kannten bei der Suche nach der Wohnung den Umstand, dass ihre Trockner nicht für diese Mietwohnungen geeignet sind. Dies ist aber nur ein Problem. Das andere ist, dass natürlich niemand seine Gerät und seine Schläuche so installieren darf, dass andere dadurch belästigt werden. Eine Mietminderung von mehr als 3 % ist jedoch hier nicht möglich. Wenn es unterschiedliche Vermieter sind, muss der Mieter sich beim eigenen Vermieter beschweren, diesem die Mietminderung ankündigen und der Vermieter wiederum muss an seinen Mitvermieter ran.

Ist man Eigentümer und der andere hat Vermietet, muss die Sache in eine WEG-Versammlung und dort entschieden werden.

Gruss Günter

Danke
B.