trödel bei E-Bay

Hallo!

Jetzt hat sich endlich etwas handfestes und konkretes ergeben, ich werde nebenbei Trödel bei ebay verkaufen, Einkauf findet günstig über Wohnunksauflösungen statt und alles bei ebay verscherbelt!

Nun habe ich gehört das es eine Untergrenze gibt wo definiert ist das Handel auf Flohmärkten und Trödel bei ebay als Hobby gerechnet wirt und daher nicht als Gewerbe zählt!

Ich meine gehört zu haben das die grenze bei max 99 Artikel pro Monat oder nicht mehr als 3000 EUR Umsatz im Monat liegt!

Ist das so richtig?

Und in welcher Reihenfolge gilt das (kann es auch 1000 Auktionen sein wenn es unter 3000 EUR bleibt oder ist bei 99 Auktionen Schluss egal wie viel Umsatz)?

Oder wie sollte ich anders an die Sache rangehen?

Hallo!

Jetzt hat sich endlich etwas handfestes und konkretes ergeben,
ich werde nebenbei Trödel bei ebay verkaufen, Einkauf findet
günstig über Wohnunksauflösungen statt und alles bei ebay
verscherbelt!

Du kauft ein um die Ware im Anschluss wieder mit Gewinn zu veräußern. Du bist schlicht und einfach ein Gewerbe. Du hast Gewinnerzielungsabsichten, nimmst am wirtschafltichen Handel teil und möchtest diese Tätigkeit dauerhaft fortsetzten.

„Eine selbständige nachhaltige Betätigung , die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen , unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.“

Gewinnerzielungsabsicht ist das planmäßige Streben, mehr zu erwirtschaften, als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten notwendig ist. Dabei ist entscheidend, dass wirklich beabsichtigt ist einen Gewinn zu erzielen (Organisation des Unternehmens, Unternehmensphilosophie, Unternehmensführung, etc.). Es ist jedoch unerheblich, ob der Betrieb wirklich mit Gewinn arbeitet.

Zum Gewerbe gehört grundsätzlich die Selbständigkeit. Eine Ausnahme bilden die Reisgewerbetreibenden {§ 55 [Absatz 1] GewO}. Selbständig ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr handelt, nach außen im eigenen Namen auftritt, im sog. Innenverhältnis die Verantwortung trägt und dem in persönlicher und sachlicher Weise keine Weisungen erteilt werden können.

Schließlich ist nur dann eine gewerbliche Tätigkeit gegeben, wenn diese auf Dauer angelegt ist. Hierzu ist die Nachhaltigkeit des Gewinnstrebens unabdingbar.

Anders sieht es aus, wenn du Muttis Keller einmal leerräumst und dann ist wieder Schluss!

Also Gewerbe anmelden und Steuern zahlen!

Gruß
Falke

Verkaufen seriös…
Hallo Fronk,

ich finde es klasse, dass Du Dir da was Eigenes aufbauen willst.
Wenn Du Deine Angebote bei Ebay reinstellst, dann tipp es am besten vorher in Word und lass die Rechtschreibprüfung durchlaufen. Rechtschreibfehler wirken leicht unseriös.

Nichts für ungut!
Nic

Hallo Fronk,

da frage ich mich doch, „Einkauf findet günstig bei Wohnungsauflösungen statt“ - Äh, müssten die Leute die ihre Wohnung auflösen müssen den Trödel dir nicht umsonst geben, oder dir eher sogar etwas dafür bezahlen dass du ihn abtransportierst?

Ich weiss das Wohnungs-Entrümpelungen viele hundert bis zu einigen tausend Euro kosten können, und das Zeugs wandert in die Müllpresse.

Manche Entrümpelungsfirmen bieten allerdings auch an, „hole Ihre alten Möbel kostenlos ab“, weil sie eine Mischkalkulation machen: in drei von vier Fällen lässt sich für den alten Schrott weniger Wiederverkaufserlös erzielen als der Abtransport gekostet hat, aber in einem von vier Fällen ist was dabei, dessen Erlös alle Kosten bisher übersteigt.

Grundsätzlich ist das was du da vorhast ein Gewerbe, und eine Mindereinkünfteregelung gibt es nur im Einkommensteuerrecht (maximal etwa 480 Euro selbstständiger Dazuverdienst pro JAHR fallen unter die Geringfügigkeitsgrenze).

Also ab zum Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung machen (20 bis 40 Euro) als Gebrauchtmöbelhändler und -Transporteur oder so, das Finanzamt kommt dann von alleine auf dich zu.

Michael

Hallo Fronk!

Zu dem, was die anderen gesagt haben, möchte ich noch ergänzen:
Nebeneinkünfte bis 410 € pro Jahr sind steuerfrei. Damit ist der Jahresgewinn gemeint, also Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Von 410 € bis 820 € Jahresgewinn gibt es Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer. Dies gilt, wenn du hauptberuflich z.B. angestellt bist. Bis 17.500 € Umsatz pro 1. Jahr kann man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, dann erspart man sich die Meldungen und kann die Einnahmen voll behalten. Das lohnt sich, wenn der Einkauf von Privatleuten erfolgt. Für die Gewerbesteuer ist ein Jahresgewinn bis 24.000 € steuerfrei.

Aber du musst dein Gewerbe anmelden und eine Buchführung machen. Da ebay vor allem per Überweisung gezahlt wird, brauchst du ein extra Bankkonto dafür. Das Finanzamt prüft dieses Konto dann bei einer Prüfung mit, daher alle Belege aufheben. Die ebay-Kosten kannst du auch absetzen, daher Belege aufheben. Falls du für die Ausgaben keine Quittungen hast, musst du jeweils eine Aufstellung machen als Eigenbeleg.

Zu deiner Frage:

Ich meine gehört zu haben das die grenze bei max 99 Artikel
pro Monat oder nicht mehr als 3000 EUR Umsatz im Monat liegt!

Ist das so richtig?

Und in welcher Reihenfolge gilt das (kann es auch 1000
Auktionen sein wenn es unter 3000 EUR bleibt oder ist bei 99
Auktionen Schluss egal wie viel Umsatz)?

Das habe ich noch nie gehört. Vielleicht ist das Gesetz bei ebay, aber nicht beim Finanzamt.

Viel Glück und alles Gute für den Verkauf, ich kaufe und verkaufe ab und zu auch bei ebay.

Brigitte

Hallo,

Ich bin jetzt mal zum Steuerberater gegangen und habe mich erkundigt!

Der hat mir jetzt erzählt das ich diesen Handel solange es unter 16000 Euro Umsatz im Jahr bleibt, einfach nur im Lohnsteuer Jahresausgleich mit angeben muss, das reicht.
Es ist kein Gehwerbeschin nötig, bis zu der grenze zählt das als Hobby!
Allerdings muss man auch alle belege für zahlungsein und Ausgänge sammeln und am besten eine kleine Exceltabelle der einnahmen und ausgaben machen, damit das Finanzamt das auch Nachvollziehen kann!
Und wenn das nicht stimmen sollte würde mich das schon sehr wundern!

Hi Fronk,

Und wenn das nicht stimmen sollte würde mich das schon sehr
wundern!

Mich wundert, daß es solch eine Grenze geben soll. Hat dein Steuerberater auch Quellen dazu? Bisher habe ich von solch einer Grenze nichts gehört.

Laß es dir dennoch schriftlich geben, falls das Finanzamt doch den Kopf schüttelt und eine andere Meinung vertritt.

mfg Ulrich