Ein Bekannter von mir erhielt kürzlich auf seiner Telefonrechnung eine T-online Abrechnung von fast DM 500,- für kostenpflichtige Seiten, obwohl er seit über einem halben Jahr nicht mehr online war. Er hatte nicht einmal Telefon- oder Zugangsgebühren berechnet bekommen. Der Telefonanschluß war sogar schon gekündigt, weil er umgezogen ist!
Vermutung: Es hat sich irgendjemand mit seiner Kennung eingewählt! Trojaner???
Was kann man tun, um die Rechnung anzufechten oder sein Geld wiederzubekommen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Tips auf Lager??
Danke für jeden Hinweis!!
Ein Bekannter von mir erhielt kürzlich
auf seiner Telefonrechnung eine T-online
Abrechnung von fast DM 500,- für
kostenpflichtige Seiten, obwohl er seit
über einem halben Jahr nicht mehr online
…
Mike
Hallo…tja, die Moeglichkeit liegt nahe bei der Beschreibung des Problems …
Es wird kaum nachzuweisen sein, dass der Bekannte den ‚account‘ nicht benutzt hat.
Telekom wird deswegen mit Sicherheit vor Gericht gehen, falls er nicht zahlt. So unfair das ist, wenn er nicht beweisen kann, dass er ausspioniert wurde, wird ihm nichts anderes bleiben, als diese Rechnung zu zahlen…
Es gaebe noch eine Moeglichkeit, und zwar einen Trace durchzufuehren bei den Seiten, die angeblich von Ihm einen Aufruf bekommen haben bzw. von T-ONLINE … d.h. es muss der Ursprung gesucht werden, von dem die vermeintlichen Verbindungen gestartet wurden…das ist bei T-ONLINE ohne weiteres moeglich … also schnell handeln, und rausfinden, wer da unter dem account gearbeitet hat…
Vorab: der Telefon-Anschluss hat nix mit der Internet-Anmeldung zu tun. Ich habe es probiert, und: ich kann mich von jedem beliebigen PC und sogar von jeder Telefonzelle mit meiner Anschlusskennung auf meine Kosten ins Inet einwählen. In diesem Punkt ist Dein Bekannter beweisspflichtig, ob er die Verbindung tatsächlich nutzte oder nicht. Da bei einer Speicherung der Kenn- und Passwörter immer eine Ausspionierung möglich ist ( bei entsprechenden Hilfsmitteln, wie eben Trojaner ), wird ihm wohl grobes Handeln vorgeworfen und er muss die Rechnung zahlen.
Als Tip, regelmässig das Passwort ändern ( lassen, bei T-Online recht einfach zu erledigen, gerade bei Veracht unbedingt empfohlen )
Ansonsten wird er die Rechnung wohl zahlen müssen, da ja seine Anmeldung genutzt wurde, da spielt es keine Rolle, wer es getan hat.
Vorab: der Telefon-Anschluss hat nix mit
der Internet-Anmeldung zu tun. Ich habe
es probiert, und: ich kann mich von jedem
beliebigen PC und sogar von jeder
Telefonzelle mit meiner Anschlusskennung
auf meine Kosten ins Inet einwählen. In
diesem Punkt ist Dein Bekannter
beweisspflichtig, ob er die Verbindung
tatsächlich nutzte oder nicht…
Das mit der Verbindung(bzw Nichtverbindung)Telefonanschluß und Online-Kennung ist schon klar, aber ist wirklich der Nutzer beweispflichtig, oder muß nicht der Provider beweisen, daß die Kosten wirklich von ihm verursacht wurden??
Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, von welchem Telefonanschluß die Verbindung aufgebaut wurde??
Die T-online Mitarbeiter an den verschieden Hotlines zeigten sich jedenfalls nicht sehr kooperativ!! (logisch, ist ja ihr Geld)
der Nutzer muss in jedem Fall nachweisen, dass er den Anschluss NICHT genutzt hat. Und das ist fast unmöglich. Ein Einzelverbindungsnachweis hat nur vor Gericht Erfolg, wenn man nachweisen kann, zu den betreffenden Zeiten anderweitig unterwegs oder anwesend gewesen zu sein.
Auch wird es sehr schwierig, nachzuweisen, dass man seine Kennung vor anderen zugangssicher aufbewahrt habe, eine Erkenntnis darüber, dass ein User sein Inet-Passwort auf der Festplatte gespeichert hat, wird auf jeden Fall fahrlässig seitens des Users bewertet, was hier auch der Fall sein wird. Dasselbe gilt auch, wenn ein Anderer einen/den Zettel mit den entsprechenden Codes aus der Wohnung entwendet hat, sofern diese nicht verschlossen gehalten wurden.
Unter bestimmten Umständen ist allerdings jeder Anbieter bereit, Kompromisse einzugehen, sei es die Androhung der Kündigung, rechtliche Massnahmen oder die Einschaltung eines Anwaltes ( mir hats geholfen).
Um allerdings die Verbindungen preiszugeben, die vom betreffenden Anschluss genutzt worden, wird wohl eine richterliche Verfügung gegen den Provider nötig sein, denn ohne weiteres wird dieser seine Daten nicht preisgeben. Handelt es sich um diese gebührenpflichtige Seiten um sog. Sex-Site könnte Dein Kumpel von der Zahlungspflicht befreit werden, da wie beim Telefon die 0190er-Nummern auch nicht bezahlt werden müssen, da diese eine Sittenwidrigkeit darstellen. Auf jeden Fall rate ich aber zu einem Anwalt, da das Inet noch immer weitestgehend „rechtlos“ ist und von Gerichten auch anders bewertet wird.
… interessiert bestimmt noch andere, die
ähnliche Probs haben.
CU
Reiko
Hab ich glaub ich bei Akte 99 mit Ulrich Meier gesehen. Nachdem ich den Artikel gesehen habe hast du sogar noch viel Glück gehabt, es hätte auch ne Rechnung von 6000 DM und so sein können. Reiko hat absolut recht, du musst wirklich beweisen (was so gut wie unmöglich ist), das du es nicht warst. Garantiert war das ein Trojaner, naja, hast Pech gehabt.
Tschau, Daniel