Hallo zusammen,
folgende Fälle:
Problemfall 1:
Es tropft in einer gemieteten Wohnung in einem Zimmer von der Decke Wasser hinein, jedesmal wenn es draussen regnet.
Der Vermieter meint auf die vom Mieter schriftlich an ihn gerichtete Information, dass er bereits vor einigen Tagen einen Dachdecker rübergeschickt habe, der das alles abgedeckt hätte.
Doch das Problem besteht weiterhin.
Welche Frist kann man dem Vermieter einräumen tatsächlich einen „Handwerker“ rüberzuschicken, der das reparieren könnte?
Problemfall 2:
Was könnte ein Mieter tun, wenn seine Wohnungstür Risse an den Seiten aufzeigt, d.h. es strömt ständig Luftzug durch, sodass die Zimmerpflanzen sich bewegen. Die Tür ist in diesem Fall dünner Holzart und man kann seitlich leicht in die Wohnung schauen von aussen. Sämtliche Laute des Treppenhauses werden nahezu ungemildert in die Wohnung übertragen, als ob die Tür nicht existiere (und auch nach aussen hin). Auch das Schloss der Tür ist mit offensichtlich rausragenden Schrauben eingedreht und scheint keiner Sicherheit zu entsprechen.
Was tun, wenn der Vermieter meint, dass er dann ja sämtliche Türen im Haus austauschen müsse und das nicht rentabel,bzw. ein zu großer Aufwand wäre. Zudem käme noch dazu, dass der ungrade Rahmen nicht "standard"grösse sei, eher etwas älterer Stil. Ist der Hinweis, dass der Mieter ja ein paar Klebstreifen kaufen könne, die er an die Tür anbringt, eine zulässige Art und Weise mit dem Problem umzugehen?
Hat der Mieter das Recht auf eine einwandfreie Haustür?
Sollte er sich eine schriftliche Bestätigung einholen vom Vermieter, dass er die Verantwortung auf sich nimmt im Falle eines Raubes?
Bzw. hat der Vermieter die Verantwortung auf sich genommen, wenn er nichts gegen das Problem unternimmt?
Vielen Dank für jegliche Antwort’…