Tropfende Badewanne

Hallo zusammen,

gehen wir davon aus, daß an einer an das Bad angrenzenden Wand unter den Teppichleisten eines schönen Tages Schimmel entdeckt werde. Auf der Suche nach der Ursache würde festgestellt, daß der Abwasseranschluß der Badewanne undicht sei. Wenn nun im Mietvertrag die übliche Kleinreparaturklausel stehen würde, wäre die Reparatur, bzw. die Bezahlung derselben, Sache der Mieter oder der Vermieter?

dankende Grüße,

Ralph

M.E. gehört die Beseitigung der Undichtigkeiten von Abwasserleitungen sachlich nicht zu den Kleinreparaturen, da diese nicht dem häufigen (mechanischen) Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
http://www.hausverwalter-abc.de/kleinreparaturen.html

Die Einleitung/Beauftragung der Reparatur ist grundsätzlich Vermietersache.
Im Zweifel gehen auch die Reparaturkosten zu Lasten des Vermieters - es sei denn, der Abfluss wäre nachweislich durch Mietereinfluss undicht geworden.