Tropfender Wasserhahn, wer ist verantwortlich?

Hallo,

mein Freund zieht aus seiner Wohnung aus. Nachdem die Einbauküche abgebaut war, haben wir festgestellt, dass der Hahn tropft. Dieser ist nach oben geneigt, also sollte da eigentlich nichts rauslaufen. Das Wasser scheint aus der Mitte zu kommen, also scheint da was undicht zu sein.

Die Frage ist nun, ist das unser Pech oder vielleicht Sache des Vermieters? Nach der Kündigung kam eine ziemlich heftige Betriebskostenabrechnung mit doppelt so viel Kalt- und Warmwasserverbrauch im Vergleich zum letzten Jahr.

Daher also die Frage, wer ist für tropfende Hähne verantwortlich? Wir selbst?

Nochmal zur Klarstellung: Als die Küche noch angeschlossen war, ist aus dem Hahn an der Spüle nichts getropft. Aber die Einbauküche ist ja nun weg und daher haben wir nun gemerkt, dass es aus dem Hahn vom Anschluss tropft.

Die Wohnung wird morgen übergeben, helft uns bitte :wink: Danke!

Hallo, so wie es aussieht müsst ihr die Kosten dafür tragen. Schaut mal in den Mietvertrag dort gibt es eine Klausel, dass Kleinreparaturen bis 80 € selbst getragen werden müssen. Viel Erfolg

Für die Reparaturen ist der Vermieter verantwortlich. Nur wenn Ihr eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag unterzeichnet habt oder den Hahn bei der Demontage der Küche kaputt gemacht habt, müsst Ihr evtl. die Kosten tragen.

Also wichtig: Vorfall beim Vermieter anzeigen!

seht in ihren mietvertrag und wenn dort nichts diebszgl. geregeltb ist, muss der vermieter die mietsache in ordnung halten, wenn er z. b. für die EBK miete nimmt.

Hallo,

also Reparaturen sind eigentlich Sache des Vermieters. Allerdings gibt es für Einrichtungen / Gegenstände die vom Mieter im ständigen Gebrauch sind eine Kleinreparaturklausel. Das heißt, wenn entsprechendes im Mietvertrag vereinbart ist, kann Ihnen der Vermieter bis zu 80,00 € für die Reparatur des Hahns in Rechnung stellen.

Hallo,

also ein tropfenden Wasserhahn mach sicher nicht mehr als 3 oder 4 Kubikmeter aus, also ca. 3 oder 4 % des Gesamtverbrauches. Ein tropfender Wasserhahn ist i.d.R. Sache des Mieters.

Viele Grüße

Leider liegt ein Mitvertrag nicht vor (die Wohnung war eine WG, da gab es für wechselnde Mieter stets nur eine Anlage zum Mietvertrag), eine 4malige (!) schriftliche Aufforderung, den MV zur Verfügung zu stellen, hat leider gar nichts gebracht.

@ all
Der tropfende Hahn wurde zum Glück so abgenommen, darüber bin ich sehr froh!

Danke für deine Antwort.

Die EBK gehörte meinem Freund, dafür wurde keine Miete gezahlt.

Danke für den Hinweis mit dem Verbrauch. Hätte ja sein können, dass es daran liegt, aber so dramatisch scheint ein tropfender Hahn dann doch nicht zu sein.

Einen Mietvertrag haben wir leider nicht, sodass wir da gar nicht hätten nachschauen können, ob es so eine Klausel gibt.

Aber die Wohnung wurde ja trotz des Problems mit dem Hahn abgenommen :smile:

Ich hatte auf die Frage eigentlich schon etwas geschrieben, vielleicht wurde die Antwort (versehentlich?) gelöscht.
Es handelt sich hier um keinen tropfenden Wasserhahn, sondern um eine undichte Leitung. Hierfür ist der Vermieter verantwortlich, es sei denn, daß das Wasser aus dem Gewinde austritt, das den Wasserhahn mit dem Frischwasserrohr verbindet und Dein Freund oder eine von ihm beauftragte Person den Wasserhahn installiert hat.