Trottelfrage zu Provision und Kaution ;-)

Ihr Lieben,

zum Oktober wechsele ich sowohl Bundesland, als auch Arbeit und Status (angestellt—> freiberuflich).
Bei meiner Wohnungssuche werde ich nun zum ersten Mal mit den Themen Maklerprovision und Kautionszahlung konfrontiert. Noch wohne ich genossenschaftlich, bei der formellen Kündigung meines Mietvertrages würde ich jedoch meine Genossenschaftseinlage erst Mitte 2006 zurückbekommen. Mein potetieller Nachmieter, der diese Frist verkürzen könnte, kann dies allerdings nur teilweise, den Abstand, den ich vor fünf Jahren in diese Wohnung gesteckt habe, kann er nur abstottern.

Ergo: mir fehlt schlicht Bares.

Nun ist mir bereits mehrmals bei Wohnungsbesichtigungen die Option „Bankbürgschaft“ angeboten worden. Was ist das aber und wie funktioniert das? Gibt es da vielleicht Probleme wegen meiner Freiberuflichkeit? Was sollte ich beim Beantragen beachten (altes Konto am alten Wohnort behalten oder neue Bank suchen mit neuem Konto?)?

Zum zweiten: stimmt die Information, daß nicht der Mieter einer Wohnung die Maklerprovision zu löhnen hat, sondern der Vermieter? - Sprich: drei Monatsmieten sind doch um einiges weniger als derer fünf?

Gibt es noch andere, praktikable Wege, so ein vorübergehendes „Loch“ zu flicken?

Minx,
die sich dann zwar eine schicke Wohnung leisten könnte, nur eben den Einzug nicht

Nun ist mir bereits mehrmals bei Wohnungsbesichtigungen die
Option „Bankbürgschaft“ angeboten worden. Was ist das aber und
wie funktioniert das?

Die Bank verbürgt sich für deine Kaution. Du bezahlst dafür an die Bank neben einer Bearbeitungsgebühr so ca.2-3% der Summe pro Jahr.

Gibt es da vielleicht Probleme wegen
meiner Freiberuflichkeit? Was sollte ich beim Beantragen
beachten (altes Konto am alten Wohnort behalten oder neue Bank
suchen mit neuem Konto?)

Zum zweiten: stimmt die Information, daß nicht der Mieter
einer Wohnung die Maklerprovision zu löhnen hat, sondern der
Vermieter?

nein

  • Sprich: drei Monatsmieten sind doch um einiges

weniger als derer fünf?

Woher hast du die Zahl 5?
Sicher gibt es Vermieter, die die Maklercourtage übernehmen, es gibt Vermieter, die den ersten Monat mietfrei lassen oder den Umzug bezahlen.
Das machen sie aber nur wenn sie ihre Wohnung nicht anders vermietet bekommen. Die Regel ist das nicht -
und zur Zeit zahlt überwiegend der Mieter den Makler.

Gruß n.

  • Sprich: drei Monatsmieten sind doch um einiges
    weniger als derer fünf?

Woher hast du die Zahl 5?

Drei MM Kaution, zwei plus Mehrwertsteuer Maklerprovision. Macht nach Adam Riese fünf.
Und - blond eben - unter der Bankbürgschaft kann ich mir noch immer nix genaues vorstellen… :-/

grüßelnd
Minx

Hall Minx,

Die Maklerprovision für Wohnungsvermietung beträgt 2 Monatsmieten plus daraus 16% Mehrwertsteuer!
Dazu ist natürlich eine Kaution zwischen 2 und 3 Monatsmieten zu stellen, die auch per Bankbürgschaft gegeben werden kann.

Eine Bank kann Bürgschaften für jemanden oder für ein bestimmtes Vorhaben übernehmen.
Dazu ist eine gewisse Bonität (finanzielle Sicherheit) notwendig. Wen diese Sicherheit (wiederkehrende Einkünfte, Barguthaben, Wertpapiere, gesicherte Forderungen, etc.) vorhanden ist, kann eine Bank eine Bürgschaft geben. Die ist dann in aller Regel für den Empfänger (Vermieter) dieser Sicherheit ausreichend.
Um aber überhaupt diese Sicherheit (Bürgschaft) von einer Bank zu bekommen, müssen die eigenen finanziellen Dinge allesamt positiv sein.
Dazu solltest Du bei Deiner Bank nachfragen. Dann erfährst Du auch, was die alles so dazu an Auskünften und Nachweisen benötigen.
Sollte die Bank eine Bürgschaft ausstellen, so ist dafür Gebühr zu entrichten. Dies beträgt zwischen 1,5% und 3% der Bürgschaftsumme.

Ich hoffe, es ist „blond genug“ erklärt.
Gruss
Friedrich Pausch

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Hallo,

die Kaution darf in Raten gezahlt werden. Meineswissens sind anderslautende Vereinbarungen in Mietverträgen auch nichtig. Aber für genauere Auskunft frag doch mal nach Ratenzahlung der Mietkaution im Brett Mietrecht.

Gruß

Der Häuserprofi

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