Hallo Ihr:
Wir haben unzählige Mängel in unserem Miethaus, die der Vermieter nicht beheben möchte.
Folgende Mängel sind vorhanden:
- Haustür seit etwa 1 Jahr undicht (Vermieter wurde von uns bereits mind. 5 mal mündlich und vor 1,5 Wochen schriftlich angemahnt.In dem Brief haben wir eine Frist von 3 Wochen angesetzt und bei nichtinstandsetzung mit 5 % Mietkürzung gedroht)
- In der Küche zieht der Wind durch die Steckdosen
- Bei Sturm mit Regen tritt Wasser in die Wohnung ein.
Laut Mietvertrag steht unter
§ 2 Mietzeit:
Der Mietvertrag beginnt am 1.7.2008, es läuft auf Zeit bis zum 30.6.2010.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters für 2 Jahre ausgeschlossen.
In einer Anlage steht folgendes:
Wird das Mietverhältnis nicht vorher gekündigt, so verlängert sich dieses stillschweigend um ein Jahr.
Laut dem Text, gilt dies doch nicht für eine Kündigung unsererseits, oder verstehe ich das falsch?
Kann ich nicht bereits zum 30.05.2010 kündigen (ordentliche Kündigung bis zum 3. Werktag zum Monatsende des übernächsten Monat)?
Kann ich aufgrund der vorhandenen Mängen vielleicht sogar fristlos kündigen?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüsse aus dem Münsterland
Marco