Trotz abgegebener EV selbstständig !Wie geht das ?

Hallo Ihr,
die Überschrift war schon schwierig,um möglchst viele Tips zu bekommen,aber ich habe mir gedacht,dass ich direkt zu dem komme,was mir evtl.mal das Genick brechen könnte.Folgendes:Vor etwa einem Jahr bin ich arbeitslos geworden und der Schuldenberg wurde immer größer-bis hin zur Abgabe der EV.Schufa=negativ und alles was damit zusammenhängt.Nun bietet sich mir eine Gelegenheit,die bombensicher aus der Misere führen würde.Ein sehr gut gegangenes Lokal hat dicht gemacht-Konkurrenz so gut wie ausgeschlossen-absolut keine Traumtänzerei,sondern eine von mir fest beschlossene Aufgabe.Existenzgründer-Seminar habe ich erfolgreich absolviert,Steuerberater an der Hand,Freunde,die 100%-ig dahinterstehen auch,aber alles erstickt am lieben Geld.Aufgrund meiner Misere wird mir niemand einen Kredit gewähren,obwohl ich anhand der Rentabilitätsvorschau belegen kann,dass mit Einnahmen zu rechnen ist.Was kann ich tun,um starten zu können,ohne dass mir die Gerichtsvollzieher das Mobiliar ausräumen ? Für zahlreiche Tips wäre ich sehr dankbar.Gruß Bea

Hallo Bea,

ich denke das es unter diesen Vorzeichen schwierig bis unmöglich ist so etwas allein auf die Beine zu stellen. Derzeit werden Gastronomieobjekte von den Banken sehr kritisch gesehen und Gründer (ohne Nachweis einer erfolgreichen Geschäftsführung in der Gastronomie) erhalten gerade in diesem Bereich seltenst eine Finanzierung und mit einer EV sehe ich kaum eine Chance auf eine seriöse Finanzierung.

Wie hoch ist der Kapitalbedarf? Kannst Du auf Deine Freunde, die ja 100% dahinter stehen zurückgreifen (Kapital bzw. Darlehen). Durch die EV wirst Du kaum Lieferanten finden die Dich auf Rechnung beliefern (nur Vorkasse/Barzahlung). Vielleicht kannst Du mit solventen Partnern eine GbR gründen - wäre evtl. eine Lösung.

Gruß
Frank

Was kann ich tun,um
starten zu können,ohne dass mir die Gerichtsvollzieher das
Mobiliar ausräumen ?

Jemand anderes muß das Objekt kaufen/pachten und die entsprechenden Kredite beantragen und Dich dann einstellen. Falls Du noch Restschulden hast, wirst Du auch in diesem Fall mit dem Besuch des Gerichtsvollziehers Deines Vertrauens rechnen müssen.

Hi Frank,

Vielleicht kannst Du mit solventen Partnern eine GbR gründen -
wäre evtl. eine Lösung.

Eine GbR? Hab ich das jetzt richtig gelesen?

aus: http://www.berlin.ihk24.de/index.jsp?url=http%3A//ww…
…Für die Verbindlichkeiten der GbR haftet grundsätzlich sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters…

In der Konstellation wäre eine GbR ein finanzielles Himmelfahrtskommando für die Partner.

mfg Ulrich

Hallo Bea!

Die Gemengelage aus unterschiedlich gelagerten Problemen muß gelöst werden. Dabei sehe ich keinen Geniestreich, mit dem sich alles in Wohlgefallen auflöst, so daß die Probleme einzeln anzugehen sind.

Da ist zunächst die EV, d. h., es gibt Verbindlichkeiten, die aus laufenden Bezügen nicht zu bedienen sind und vermutlich durch die Kosten der Rechtsverfolgung sowie Zinsen weiter anwachsen. In solcher Situation läßt sich nur schwer ein neues Vorhaben sicher planen. Die Schulden müssen geregelt werden, andernfalls besteht jederzeit die Gefahr von Zwangsvollstreckungen, was einen Geschäftsaufbau unmöglich machen kann. Evtl. käme eine Privatinsolvenz in Betracht. Ein Insolvenzverfahren ist ein legitimes Mittel, eine wirtschaftlich untragbare Situation zu beenden und neu zu beginnen. Mit einem klaren Schnitt werden Altverbindlichkeiten erledigt, während mit einer EV der alte Kram als gefährliche Dauerlast mitgeschleppt wird.

Bankfinanzierungen für Existenzgründer in der Gastronomie sind irgendwo zwischen schwierig und aussichtslos anzusiedeln. Die Bierreklame an vielen Lokalitäten ist kein Zufall. Solche Inhaber agieren nicht frei, ihr Laden gehört letztlich einer Brauerei, weil das erforderliche Eigenkapital fehlte und keine Bank finanzieren wollte. Als Branchenneuling, dann noch mit einer EV, wird aber auch der Weg über eine Brauerei versperrt sein.

Über (nennenswertes) Eigenkapital kannst Du angesichts der Vorgeschichte nicht verfügen. Ohne Eigenkapital an eine Existenzgründung zu gehen, legt von Anfang an den Keim für das Scheitern. Lt. Vika bist Du Altentherapeutin, also in der Gastronomie branchenfremd. Du mußt von der Sache, mit der Du Dich selbständig machen willst, etwas verstehen, andernfalls ist schon weit mehr als nur der Keim des Scheiterns gelegt.

Einmalige Gelegenheiten gibt es nicht oder nur sehr selten. Selbst wenn eine Gelegenheit einmalig aussieht, darf das kein Anlaß sein, mit den denkbar schlechtesten Voraussetzungen in ein aussichtsloses Vorhaben zu stolpern. Du erfüllst nur eine
einzige Voraussetzung: Du verfügst über Einsatzwillen, möchtest etwas auf die Füße stellen. Dann ist es jetzt wichtig, daß Du den Tatendrang nicht in Altverbindlichkeiten und fehlendem Eigenkapital erstickst.

Aus meiner Sicht könnte ein gangbarer Weg so aussehen:

  • Du regelst die Altverbindlichkeiten per Insolvenz.
  • Du erstellst einen Geschäftsplan für den gastronomischen Betrieb.
  • Mit dem Geschäftsplan suchst Du einen Menschen mit Geld, der das Vorhaben finanziert und Dich als Geschäftsführerin einstellt. Es ist eine Sache der Vertragsgestaltung, wie man dabei einen Eigentumsübergang hinbekommt.

Nebenbei: Gastronomie ist an den Standort gebunden. Vermieter wissen das zu nutzen und deshalb kann Gastronomie in Mieträumen zum teuren Höllentrip werden. Etliche Randbedingungen müssen stimmen, so daß sich innerhalb feststehender Mietzeit bestimmte wirtschaftliche Ziele erreichen lassen und nach Ablauf der Mietzeit ganz neu nachgedacht wird. Mancher Gastronom geht einen Haufen langfristiger Verpflichtungen ein, investiert erhebliche Beträge, ohne daß in der Mietung die erforderliche Planungssicherheit eingebaut wurde.

Gruß
Wolfgang

Hallo Ulrich,

ja Du hast vollkommen Recht. War ein unüberlegter Ansatz.

Sorry.