Trotz Abo-Ticket schwarzfahren?

Hallo

angenommen ein Jugendlicher (17) bekäme ein Schreiben eines RA, er sei am 15.12. schwarzgefahren und solle ein erhöhtes Beförderungsentgelt 40,- Euro und RA-Gebühren ebenfalls ca. 40,- Euro auf das Konto des RA überweisen.

Der Sachverhalt wäre so:

Dieser Jugendliche hat seit Jahren ein Abo-Ticket, das per Einzugsermächtigung immer bezahlt wurde.

Einmal (vielleicht am 15.12.) war bei einer Kontrolle sein Ticket unlesbar (abgenutzt). Er ist sehr bald darauf zum Fahrgastcenter gegangen und hat sich ein neues Ticket ausstellen lassen. Da hat man ihm gesagt, damit sei nun alles in Ordnung.

Nachdem man dies alles dem RA mitgeteilt und auch eine Kopie des Kontoauszugs mit dem Einzug für den entsprechenden Monat mitgeschickt hätte, hätte dieser geantwortet, der Jugendliche möge zum Fahrgastcenter gehen und sich schriftlich geben lassen, dass die Fahrkarte zu dem fraglichen Zeitpunkt gültig war, andernfalls die o.g. 80,- Euro auf sein Konto überweisen.

Daraufhin hätte man dem RA geschrieben, das könne der Verkehrsbetrieb ja doch wohl selber feststellen, ob die Karte gültig war, und man habe ihm ja den Kontoauszug in Kopie geschickt.

Der RA hätte dann wiederum geantwortet, der Verkehrsbetrieb könne nicht auf die Daten eines anderen Verkehrsunternehmens zugreifen.

  • (Dieses Ticket wird von einem Verkehrsverbund herausgegeben, zu dem der Verkehrsbetrieb gehört) - Und man möge nunmehr diese 80,- Euro überweisen.

Angenommen man hätte keinen Nerv mehr darauf, sich mit dieser Sache zu befassen: Kann es sein, dass dieser Rechtsanwalt durchkäme mit seinen unverschämten Forderungen, wenn man einfach nicht mehr antwortet?

In den Beförderungsbedingungen des Verkehrsbetriebes stünde Folgendes:
„Für Fahrten, die zwischen dem Zeitpunkt des Verlustes oder der Zerstörung und dem Erhalt der Ersatzträgerkarte getätigt wurden, erfolgt keine Erstattung. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung der Trägerkarte übernimmt das Vertragsverkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem Abonnementvertragspartner dadurch entstehen, dass er sonstige, durch das elektronische Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. Geldbörse) nicht wahrnehmen kann.“

Die Karte hätte zwar einen Knick gehabt, es wäre aber für den Jugendlichen nicht klar, dass sie nun „zerstört“ sei. Er hätte auch keine Gebühr für die Neuausstellung bezahlen müssen, d. h. es wäre als normale Abnutzungserscheinung eingestuft worden.

Viele Grüße Simsy Mone

Beziehungsweise …
Hallo

Angenommen man hätte keinen Nerv mehr darauf, sich mit dieser Sache zu befassen: Kann es sein, dass dieser Rechtsanwalt durchkäme mit seinen unverschämten Forderungen, wenn man einfach nicht mehr antwortet?

… beziehungsweise, müsste die Gegenseite wahrscheinlich letztendlich die RA-Gebühren zahlen, wenn man einen solchen mit der Sache beauftragte?

VG

Was spricht dagegen, mit dem ganzen Gesumse zu dem Verkehrsverbund zu marschieren und zu fragen (höflich) was der Schmarrn soll.
Dabei würde ich dezent darauf hinweisen, dass es dem Fahrgast nicht möglich war, den Fehler der Karte von aussen zu erkennen.

LG
Mike

Was spricht dagegen, mit dem ganzen Gesumse zu dem Verkehrsverbund zu marschieren und zu fragen (höflich) was der Schmarrn soll.

Die Angst, keinen zu treffen, der sich für zuständig hält.

Aber das wäre vielleicht einen Versuch wert.

Viele Grüße

Die Angst, keinen zu treffen, der sich für zuständig hält.

…und genau das ist der Grund, warum sich viele Leute hierzulande einfach zu viel gefallen lassen.

Es könnte ja sein…, und wenn die nun…, und wenn ich davon nun irgendwelche Nachteile habe…, da müsste ich ja was tun…

Macht also weiter so, lasst alles mit euch machen

Gruß, Robi

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Hallo,

Was spricht dagegen, mit dem ganzen Gesumse zu dem
Verkehrsverbund zu marschieren und zu fragen (höflich) was der
Schmarrn soll.

Was spricht dagegen, einfach nicht mehr auf die Schreiben des Anwaltes zu reagieren? Man hat ihm den Sachverhalt dargelegt, jetzt ist es an ihm, die Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu begründen. Es ist nicht Sache des „Schuldners“ die Unrechtmäßigkeit der Forderung zu beweisen. Sollte er tatsächlich „Ernst machen“, man kann gegen den Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen…

Gruss

Iru

Hallo,

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/21/…

Dabei geht es um eine Strafanzeige. In dem Fall ist Fraglich, ob bei dem „Erneuern“ der Fahrkarte auch das „Schwarzfahren“ gemeldet wurde und ob dieses als erledigt gilt. Es wurde doch bestimmt beim Erwischt werden eine Schriftstück ausgestellt, das man bei den Vertragspartner vorgezeigt hat und sich darauf bestättigen lassen, das alles erledigt ist.

Daher wäre ein Blick in die AGB nutzlich, wie in diesem Fall zu verfahren ist und ob der Kunde gegen über dem Kontrolleur in der Pflicht ist, seine Unschuld zu beweisen und ob es dem Vertragspartner richtig angezeigt wurde.

Nur weil man sich im Recht glaubt, heißt das noch lange nicht, das man Recht hat und alle Pflichten aus dem Vertrag erfüllt hat. Ein einfaches nicht beachten ist meistens die teuerste Lösung.

hth

Hallo

Es wurde doch bestimmt beim Erwischt werden eine Schriftstück ausgestellt, das man bei den Vertragspartner vorgezeigt hat und sich darauf bestättigen lassen, das alles erledigt ist.

Das weiß ich leider nicht genau.
Solche Dinge würden aber in dem erfundenen Fall öfters passieren, da diese Chipkarten ja leicht mal umknicken, und bisher musste nie irgendein Schriftstück vorgezeigt werden.

Es kann allerdings sein, dass es sich in den anderen Fällen um einen anderen Verkehrsbetrieb handelte. Dieses Ticket wird ja von einem Verkehrsverbund herausgegeben.

Daher wäre ein Blick in die AGB nutzlich …

Die AGB dieses Verkehrsbetriebes habe ich nicht finden können. Nur die ‚Beförderungsbedingungen‘, und da ist der einzige Absatz, der hier relavant sein könnte, derjenige, den ich rauskopiert habe, und der ziemlich am Ende des UP steht.

wie in diesem Fall zu verfahren ist und ob der Kunde gegen über dem Kontrolleur in der Pflicht ist, seine Unschuld zu beweisen …

Er kann jedenfalls beweisen, dass die Fahrkarte bezahlt war. Und damit ist er doch auf jeden Fall nicht schwarzgefahren.

Nur weil man sich im Recht glaubt, heißt das noch lange nicht, das man Recht hat und alle Pflichten aus dem Vertrag erfüllt hat.

Deshalb frage ich doch hier.

Viele Grüße