Trotz Abtretungserklärung gingen Leist. an Mieter

Hallo, wir sind langsam am verzweifeln. Unsere Mieter (Anfang und Mitte 20) Ein Kind und wieder schwanger haben vor 3 Monaten aufgehört die Miete zu zahlen.

Bei Einzug haben wir uns eine Abtretungserklärung von beiden unterschreiben lassen. Nun hat sie einen Hartz 4 Antrag gestellt da sie kein Elterngeld mehr bekommt.

Daraufhin haben wir beim zuständigen Sachbearbeiter die Abtretungserklärung vorgelegt und um direkte Anweisung der Miete gebeten, dies wurde uns auch telefonisch von ihm zugesagt. Jetzt nach einer Woche ohne Geldeingang habe ich den Sachbearbeiter angerufen, er meinte er konnte wegen „EDV Problemen“ das Geld nicht direkt an uns überweisen, sondern nur an die Mieter….mit der Auflage es auf jedenfall an uns weiter zu leiten. HAHA

So nun haben unsere Mieter über 2000 Euro vom Amt erhalten, (Mietrückstände inbegriffen) aber machen natürlich keine Anstalten es an uns weiter zu leiten.

Nun meine eigentliche Frage:
Ich habe den Eindruck, aufgrund der Reaktion vom Sachbearbeiter, dass er es einfach verbockt hat. Haben wir eine Chance das Geld doch noch vom Amt einzufordern?! Da wir ja die schriftliche Abtretungserklärung der Mieter vorgelegt hatten. Eigentlich hätte das Geld doch gar nicht an die Mieter überwiesen werden sollen. Soll doch die Stadt das Geld von den Mietern zurück fordern.

wir haben vor zwei Wochen fristlos zum 06.05. gekündigt. Das nun doch geld vom Amt kommen würde war ein „Glücksfall“, dass der Bearbeiter aber mit der Eingabe der Kontodaten überfordert war…ist wohl leider unser Pech.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!! Gruß

Badscorpion

Hallo,

Sie sollten auf jeden Fall die ARGE schriftlich informieren, dass die laufende Miete und die Rückstände bisher nicht von den Mietern gezahlt wurden. Schicken Sie auch die Kündigung mit an die ARGE. Hier liegt dann wohl ein Mißbrauch der Sozialleistungen vor.
Da der ganze Sachverhalt ein rechtliches Problem ist, würde ich mich an einen Anwalt wenden.

MfG P. Kunze

Hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa

Sie haben nicht nur ein „schlechtes Händchen“ bei der Auswahl Ihrer Mieter bewiesen, sondern auch recht locker die Forderungsabtretung gehandhabt.

Der richtige Weg wäre gewesen, die Zession zusammen mit der Drittschuldnerbenachrichigung dem Drittschuldner persönlich vorzulegen und sich auf einer Kopie der Abtretungsanzeige die Vormerkung dieser Abtretung durch den Drittschuldner bestätigen lassen. Die Abtretungserklärung des Zedenten sollte den Hinweis enthalten haben, dass der Drittschuldner mit der Anerkennung der Abtretung Zahlungen mit befreiender Wirkung ausschließlich an Sie als Zessionar leisten darf. Macht das Amt als Drittschuldner dies dann nicht, gilt die Zahlung an den Zedenten, Ihren Mieter, als unwirksam hinsichtlich Ihrer eigenen Ansprüche erfolgt und das Amt ist dann zur doppelten Leistung verpflichtet.

So aber dürften Sie „mit Zitronen gehandelt haben“.

Was die fristlose Kündigung der mittelosen amtbekannt fruchtlosen Familie, das hat nicht mit der Zeugungs- oder Gebärfreudigkeit zu tun, angeht, wünsche ich Ihnen viel Glück! Sollte Sie sich aber nicht auf Glück verlassen, was ich sehr gut im Hinblick auf Ihre bisherigen Erfahrungen nachvollziehen könnte, wäre die unverzügliche Einreichung einer Räumugnsklage sehr sinnvoll! Sie verlieren ansonsten nicht nur weiter Geld, sondern auch Zeit.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Aus eigener Erfahrung weis ich, dass sich die Leute vom „Amt“ immer hinter dem Datenschutz zu schützen suchen. Der Vermieter wird hier nie geschützt.

Gruß
Udo

Moin,
die Frage bezieht sich hier weniger auf Mietrecht.
Und am Schluss erscheint mir die Lage etwas unklar: Gibt es jetzt doch Mietüberweisungen nach der Kündigung?
Vom Amt ode von der Mietpartei?
Wenn es vom Amt käme und der Vermieter Nachweis hätte, dass er vorher diese Abtretungserklärung dem Sachbearbeiter gezeigt habe, dann könnte hier ein Amtsfehler mit entsprechender Amtshaftung vorliegen.
Auf der anderen Seite könnte man annehmen, dass der Vermieter sich mit der Erklärung des Sachbearbeiters zufriedengegeben hat.
Diese Auseinandersetzung erscheint mir weniger die von Mietangelegenheitenzu sein.
Ich kann dazu also nichts Konkretes sagen.
Sorry
lg

Hallo Badscorpion,
werden Sie bei der Gemeindeverwaltung vorstellig und legen Sie bei dem Sachgebietsleiter Beschwerde gegen den Sachbearbeiter ein und drohen Sie falls die Angelegenheit nicht umgehend zu Ihren Gunsten geklärt wird damit an die Presse zu gehen.
Was Sie mit der Kündigung machen ist schwer zu sagen, da der Fall eigentlich typisch für diese „bescheidene“ Zeit ist.
Beste Grüße
hardy

Das passiert immer wieder. Ich habe bis heute auch keine 700,-- Euro erhalten, die falsch an jemand anderen überwiesen wurde. Bei der Höhe des Betrages könnte eventuell schon eine Klage gegen das Amt eingereicht werden, bloss ob Aussicht auf Erfolg besteht kann ich nicht vorhersehen.