Meine liebe Freundin erzählt mir jetzt nach 1,5 Jahren Beziehung, dass Ihr Arbeitgeber (Friseursalon) meiner Freundin immer Minusstunden aufgeschrieben hat, wenn Sie während Ihres Dienstes erkrankt war und zum Arzt musste. Trotz einer nachgereichten AU würde der AG immer behaupten:„Eine AU gilt nicht, wenn Du 2-3 Stunden weg warst und zum Arzt musstest.“ oder sonst wäre folgendes ausgesagt worden „Du kriegst dafür Minusstunden, die du nacharbeiten musst. Ein Attest gilt nicht, wenn Du früher von der Arbeit gehst oder später zur Arbeit kommst. Ich möchte kein Attest.“
Ist das rechtens? Ich brauche auch bitte optional das Gesetzbuch, was gesetzlich definiert wird.
Das bedeutet, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung nur besteht, wenn ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne daß ihn ein Verschulden trifft. Wenn es ihm einfällt, einen Termin beim Arzt, beim Frisör oder beim Nagelstudio in seine Arbeitszeit zu legen, wird er durch diesen Termin nicht arbeitsunfähig. Damit also kein Anspruch auf Lohnfortzahlung - es sei denn, das hier
beschreibt eine Art Anfallsleiden, das dazu führt, dass jemand z.B. am Dienstag um neun Uhr überraschend arbeitsunfähig erkrankt und dann um zwölf Uhr plötzlich wieder gesund ist. Das müsste dann tatsächlich durch den Arzt explizit attestiert werden, weil die Form der AU-Bescheinigung auf ganze Tage ausgelegt ist: Der Arzt stellt AU fest und bescheinigt, wie lange (in Kalendertagen) diese nach seiner Einschätzung dauern wird.