Trotz AU kein Geld von der KK oder dem AA

Hallo,
da aus einer Reha als arbeitsfähig entlassen, aber von Hausarzt und Psychologin weiter AU geschrieben, weigert sich die KK Krankengeld zu zahlen. Die AA wiegert sich auch, da ich erstens nicht vermittelbar bin und nach denen Ihrer ansicht die KK Krankengeld zahlen muß.Zumindest meint die AA hätte die KK mich zum MDK schicken müßen und solange muß die KK zahlen.Wurde aber nicht hingeschickt, der sachbearbeiter hat am 24.01.2009 einfach entschieden es gibt rückwirgend ab 15.01.2009 kein Krankengeld. wer muß jetzt leistungen zahlen??

Hallo,
Patrick - hast du die bisherigen Ratschläge befolgt (schriftlicher Widerspruch - Begründung durch behandelnden Arzt usw. usw.).
Da erscheint es mir seltsam dass die Kasse nur mündlich und das auch noch rückwirkend einen weiteren Krankengeldanspruch verneint.
Was hast Du inzwischen unternommen ??

Gruß

Czauderna

Hallo,
die KK hat das am 24.01.2009 schriftlich ( am 21.01.2009 mündlich) mitgeteilt, das kein Krankengeldanspruch besteht, weil ja aus Reha als Arbeitsfähig entlassen. Wiederspruch ist schriftlich bei der KK am 28.01.2009 als einschreibe eingegangen. Und der Arzt hat auch schriftlich widerspruch dagegen eingelegt, das seine AU nicht anerkannt wird. Weiß nicht, was man sonst noch machen soll. bekomme kein geld, das kann doch nicht sein.KK antwortet nicht mal auf meinen widerspruch noch zahlt sie Krankengeld.

es muß doch jemand zuständig sein und leistungen an mich zahlen. wenn ich nicht bald geld bekomme habe ich das problem das ich rechnungen und miete usw. nicht zahlen kann und dann könnte es passieren das mein Privatinsolvenz den bach runtergeht.

Hallo,

hingehen, und zwar sofort am Montag - auch auf die Aussage des Arbeitsamtes hinweisen und der Kasse ggf. die Nummer des AAA. geben
damit die dort Kontakt aufnehmen. Auf die finanzielle Lage hinweisen !!
Gruß
Czauderna

Da die Kasse nicht vor ist sondern in Hannover 50 km von uns entfernt werden wir Montag dort nochmal anrufen und versuchen das zu klären.Haben aber wenig hoffnung,da wir das am 21.01. schon hatten.nachdem wir beim AA waren hatten wir ja noch mal mit der kasse gesprochen.Sollte montag nichts beim telefonat rauskommen, wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben,als rechtliche schritte einzuleiten. notfalls auch vor gericht

Hallo, habe heute erfahren das der widerspruch bei der kk nicht anerkannt wird,da der bei dem rententräger hätte eingereicht werden müßen.verstehen sie das

Hallo,
nein, verstehe ich nicht - es sei denn die Kasse kam auf folgende (linke) Idee. Wenn der Versicherte meint weiter arbeitsunfähig zu sein dann soll er bitteschön gegen die Entlassungsform „arbeitsfähig“ Widerspruch einlegen - wenn der Erfolg haben sollte dann zahlen wir (Kasse) auch anstandslos Krankengeld weiter.
Fazit - der „schwarze Peter“ wurde hier von der Kasse an den RV-Träger
weitergeleitet und dies mit der Gewissheit dass der RV-Träger dazu
viel zu unbeweglich ist - mit anderen Worten der Versicherte der Dumme bleibt.
Da es nun zupersönlich wird, greift jetzt meiner Meinung nach FAG. 1129
und ich sage vorerst nichts mehr dazu.
Bitte Frage (Problem) anders formulieren.
Gruß
Czauderna

Hallo,
ja das denkt auch eine anwältin für sozialrecht.Widerspruch zum rententräger unterwegs mit einer frist von 5 tagen zu bearbeiten.nur wie reagiert der rententräger im allgemeinen auf solche situationen???und was die kasse jetzt abzieht ist doch echt „link“. aber rechtens ist das eigentlich nicht,oder??