Trotz Aufforderung kein Unterlassen von Mailkontak

Hallo zusammen,
da ich nichts gefunden habe unter meiner Stichwortsuche, möchte ich doch mal kurz direkt fragen.

Wenn ich ungefragt eMails bekommen zB von einer Segelschule oder ähnlichem mit Terminen, Werbung, aktuellen Events etc. Und ich bitte mehrfach (wie oft ist denn erforderlich?) höflich um die Rausnahme aus dem Verteiler (schon allein die Frage wie eigentl meine Adresse dahingelangt ist???)…und nichts passiert…ich bekomme ständig weiter Mails… .

Was ist zu tun?
Hörte mal was von einer juristischen Abmahnung…
Aber das kostet sicherlich viel Geld…

Dank Euch schon mal im Voraus für Tips und Hilfes

Hallo wingover,

so etwas in der Art hatte ich auch einmal.
Ich habe freundlich, bestimmt und unfreundlich zurückgeschrieben, dass ich den Newsletter nicht haben möchte und auch nie bestellt habe.

Hat alles nicht geholfen.
Irgendwann schrieb ich dann „mir reichts, ich melde Sie jetzt dem Verbraucherschutz“ und siehe da - keine einzige Mail mehr, mittlerweile seit über 2 Jahren!
Und das nicht nur bei einer Firma.

Ich hatte vorher den Verbraucherschutz angeschrieben, die haben wir eine recht gute Antwort geliefert.

Vielleicht hilft es ja!

LG zuckerle

Hi.

  1. Du hast eine Seite „weggeklickt“, bevor du deinen Beitrag geschrieben hast. Die hättest du besser mal gelesen, dann würde dein Beitrag nicht demnächst gelöscht.
  2. Werbe-E-Mails zu versenden, ohne dass du sie angefordert hast, ist, meines Wissens nach, nicht verboten. Du hast einen Fehler gemacht, du hast Spam beantwortet. Dadurch weiss der Spammer jetzt etwas total interessantes: Deine E-Mail-Adresse ist aktiv und wird genutzt. Ergo kriegst du jetzt nochmehr Spam-Mails und das auch nicht nur von dem, den du angeschrieben hast. Also in Zukunft einfach ignorieren und löschen.

MfG
TheSedated

  1. Werbe-E-Mails zu versenden, ohne dass du sie angefordert
    hast, ist, meines Wissens nach, nicht verboten.

Falsch!

Siehe: hier.

Zitat:
_(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen

bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;_

Gruß
Torben

Hi,

Bei der Zusendung von unerwünschten Werbe-Mails handelt sich rechtlich um Spam. Das neue Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb UWG (seit 2004) regelt unmissverständlich die Ansprüche, die an E-Mail-Werbung gestellt werden, damit sie wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist. Dazu gehört insbesondere, dass der Empfänger in die Zusendung von Werbung per E-Mail vorher eingewilligt hat.

Den Versender kann man deshalb darauf aufmerksam machen, dass die Rechtsprechung belästigende Werbung als Verstoß gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auslegt. Aufgrund unerbetener Kommunikation kann daher auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.

Durch das unerbetene Tätigen eines Anrufs, das unerbetene Schicken eines Telefax oder die Zusendung unerbetener elektronischer Post begeht der Absender eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu € 37.000,- zu bestrafen.

Es steht also jedem frei, sich vorzubehalten, rechtliche Schritte einzuleiten, falls der Versand der unerwünschten Werbe-Mails weiterhin anhält.

Grüße
Stefanie