Hallo,
ich möchte mit einer freundin von mir zusammenziehen. Die wohnung beträgt 570 euro warm.
Ich bekomme 470 euro Bafög (schüler) und sie bekommt 500 euro von ihren Eltern.
Könnten wir eventuell Wohngeld beantragen? oder könnte ich eine Zuschuss von Bafög bekommen?? wenn ja, wie hoch?
Bei zwei unterschiedlichen Leuten und verschiedenen Voraussetzungen wird das schwierig. Kann Ihnen nur dringend raten: vor dem Mieten einer gemeinsamen Wohnung bei der zuständigen Wohngeldstelle nachfragen. Meines Wissens kann Wohngeld nur beantragen, wer
k e i n Bafög bekommt. In diesem Fall also sollte wohl die Freundin Wohngeld beantragen und Sie als im Haushalt mitwohnende Person angeben - natürlich mit Ihrem Einkommen aus BaföG (vorausgesetzt, dass Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, also finanziell gemeinsam wirtschaften).
Besser: Vorher fragen.
Alles Gute!
Hallo, da weiß ich nicht Bescheid. renate Claus
Hallo,
einen Anspruch auf Wohngeld hat man nicht, wenn man dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hat. Aber deine Freundin kann als Antragsteller bei der Wohngeldbehörde fungieren. Du musst sowieso Änderungen in deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beim Bafög-Amt anzeigen und kannst somit überprüfen lassen, in welcher Höhe dir ein Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft gewährt werden kann.
Liebe Grüße
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die leider nicht antworten kann, da ich weder im Studentenwerk noch im Wohngeldamt bin. Ich empfehle Dir, Deine Frage ins Forum zu stellen.
Hallo
Ich kenne mich nun nicht mit Bafög-Regeln aus. Bitte jemand anderen fragen. Viel Glück!
Wer Bafög bekommt hat einen Regelsatz, darin sind auch Wohnkosten (WK) enthalten, die bezuschusst werden können. Die Richlinien, was in welcher Höhe an WK gefördert wird, ist analog dem Wohngeldzuschuß im SGB geregelt (z.B. förderungs-fähige Höchtsgröße der Wohnung pro Person und Höchstmiete, wobei es auch Sonder- und Außnahmeregelungen gibt, falls kein anderer Wohnraum zur Verfügung steht); Diese Rahmenbedingungen sind beim Bafögamt oder Sozialbürgerhaus erhältlich;
Das hier bereits genehmigte (?) Bafög ohne eigene Wohnung, würde neu berechnet werden und um den anzurechnenden Wohngeld- bzw. Wohnkostenzuschuß aufgestockt werden.
Immer vorausgesetzt, das anrechenbare Elterneinkommen ist gleich geblieben, es gibt keine zumutbare Wohnmöglichkeit zu Hause oder ggf. es liegt „elternunabhängiges Bafög“ vor.
Viel Erfolg!