Trotz Betreuer - Ware gekauft

Wie verhällt es sich, wenn man einem Kunden eine Ware verkauft,die Zahlung wurde per Lastschrift eingezogen und von einem Betreuer wieder zurückgebucht. Nun ist die Ware so versifft, dass Sie nicht wieder verkauft werden kann. Besteht ein Anspruch auf eine Zahlung die wenigstens den Wareneinkauf abdeckt?

Danke für eure Antworten!

Also wir arbeiten in der Telekommunikationsbranche und hier verhhält es sich so, dass wir in Solchen Fällen auf den Kosten sitzen bleiben.

Ob man da allerdings doch noch rechtlich was erreichen kann, weiß ich nicht. Aber ich glaube, dass du damit sitzen bleibst.

Beste Grüße
Adriano Schneider

hallo,

was für ein Betreuer?
Ich verstehe die Frage nicht.

LG jasmin

was für ein Betreuer?
Ich verstehe die Frage nicht.

§§ 1896 ff. BGB

Hallo,

würde ich auch so unterschreiben!
Jede Person die unter Betreuung steht, kann nix ohne Zustimmung des Betreuers bestellen. Das ist so, wie bei minderjährigen Kindern. Es liegt im Aufgabenbereich des Verkäufers die Bonität des Käufers zu prüfen, tut er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen.

VG Tizia