Wie verhällt es sich, wenn man einem Kunden eine Ware verkauft,die Zahlung wurde per Lastschrift eingezogen und von einem Betreuer wieder zurückgebucht. Nun ist die Ware so versifft, dass Sie nicht wieder verkauft werden kann. Besteht ein Anspruch auf eine Zahlung die wenigstens den Wareneinkauf abdeckt?
würde ich auch so unterschreiben!
Jede Person die unter Betreuung steht, kann nix ohne Zustimmung des Betreuers bestellen. Das ist so, wie bei minderjährigen Kindern. Es liegt im Aufgabenbereich des Verkäufers die Bonität des Käufers zu prüfen, tut er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen.