Hallo,
ich bin vor 6 Monaten wegen Warenbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.
Jedoch ist die Strafe wegen meiner Ausbildung auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt worden.
Jetzt bin ich kurz danach nochmals Straffällig geworden, wieder wegen Betrug. Jedoch habe ich dieses mal das Geld zurück gezahlt und der Geschädigte hat dies auch der Polizei mitgeteilt, jetzt habe ich aber eine neue Verhandlung am 27.03.2012
Ich wollte mal wissen was jetzt auf mich zu kommt. Dieses mal ist auch kein Pflichtverteidiger bestellt worden oder ähnliches.
PS: Habe die Ausbildung wegen eines Polizeiliches-Führungszeugnis nicht mehr. Aber arbeite auf Steuerkarte!
Würde mich über eine Antwort sehr freuen 
Liebe Grüße
Bastian
dann wird mir wohl das Jugendstrafrecht nicht viel nutzen oder. Aber ich habe KEINEN Bewährungshelfer bekommen, meinst du ich sollte aber mal einen aufsuchen ?