angenommen A ist seit 11/2009 Arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld.
Da er noch jung ist, sucht er eine Ausbildungstelle.
Seit November hat er ca. 30 Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz geschrieben.
Jedes mal wenn A zu einem Beratungsgespräch eingeladen wird, bekommt er zu hören, dass er den Staat 900 Euro kosten würde …
Das Arbeitsamt bzw. der Sachbearbeiter sagt A, dass dies nicht zählt und er solle sich bei Leihfirmen etc. bewerben.
Er droht A damit, wenn er bis 04/2010 keinen Job gefunden hat, dass er ihn dan in eine Maßnahme steckt…
Eine Maßnahme kostet wohl viel mehr Geld als nur das Arbeitslosengeld…
A ist körperlich eingeschränkt(20%), daher kann er auch nicht jede Tätigkeit ausüben…
Stimmt das, was der Sachbearbeiter sagt ?
Bewerbungen um einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsstelle sind doch Bemühungen?
Sollte A sich über den Sachbearbeiter beschweren ?
Leute beziehen 1000 Euro Arbeitslosengeld und den wird nicht so ein Druck gemacht…
Für einen SB könnte es noch leichter sein, als für uns.
Wir wissen nix von Herrn A Warum bekommt der junge Herr A keine Ausbildungsstelle ? Hat er sich entsprechend: Neigung, Schule und körperlicher Leistungsfähigkeit denn auf passende Ausbildungen beworben. Jung ist immer relativ, daher kann hier auch nicht annähernd das gesagt werden, was an Ausbildung am zutreffendsten wäre.
Im Endeffekt sind Frage wie Antwort daher genau so schlau wie vorher.
Welchen Schulabschluss hat A ? Was hat A bislang gearbeitet ? Was hat A für ein Handicap ? Was könnte A denn alternativ außer einem Traumberuf lernen ? War A schon bei der Berufsberatung vorstellig oder hat selber mal das BIZ ( Berufs - Informationszentrum ) der AfA aufgesucht ? Hat A auch schon mal die sogenannten ( gemeinnützigen ) Arbeitslosenzentren aufgesucht ?.. Die wissen rund um Bewerbung und regionalen Möglichkeiten auch etwas zu empfehlen.
Ich hab von der Materie nicht wirklich Ahnung, aber ich denke mir, dass das JobCenter schon Recht haben könnte-warum soll die Allgemeinheit den A finanzieren, wenn der nicht arbeitswillig sondern nur ausbildungswillig ist? Und wenn er sich zB auf unsinnige Ausbildungsstellen bewirbt (bei denen er von Haus aus keine Chance hat). Daher denke ich, sind für die Beantwortung Deiner Frage die Gegenfragen von nutzlos nötig.
Wer hat den gesagt, dass A keine Chancen auf die Ausbildungsstellen hat ??
Natürlich bewirbt man sich nur, wo man auch Chancen hat.
Ist Ausbildung keine Arbeit ???
Kann ein Sachbearbeiter einen Arbeitslosen nach 4 Monaten zu
einer Maßnahme schicken?
aber selbstverständlich. Eine Maßnahme ist ja als solches nichts schlimmes, wird aber so wahrgenommen, wenn man lieber ungestört den Tag z.B. vor dem Fernseher verbringen möchte.
Sollte man sich über den Sachbearbeiter beschweren ??
Aus welchem Grund? Weil er die Freizeit des Arbeitslosen mit fördernden Maßnahmen unterbricht?
Nutzlos
Du hast die Fragen anscheinend nicht verstanden…
aber selbstverständlich. Eine Maßnahme ist ja als solches
nichts schlimmes,
Richtig.
wird aber so wahrgenommen, wenn man lieber
ungestört den Tag z.B. vor dem Fernseher verbringen möchte.
Das ist eine Unterstellung, es gibt Maßnahmen, die zielführend sind und andere, die nur Geld verschieben!
Leider hat mich auch die Arbeitslosigkeit getroffen. Zurzeit habe ich einen neuen Arbeitsplatz und wünsche, dass ich mich hier „einfinde“. Ca. 400 km vom Hpt.-Wohnsitz.
Ich MUSSTE ein Seminar mitmachen, das schlicht Ver… war. Die Dozenten absolut überfordert und nicht kompetent.
Ich musste am PC beweisen, dass ich im Internet nacht Jobs suchen kann, super! Wenn ich dann eine Seite aufrufen wollte, war diese gesperrt, da das Institut Angst vor Viren hatte.
Ich habe aber auch gute „Maßnahmen“ mitgemacht, teils auf Empfehlung, teils aus Eigeninitiative.
Aus welchem Grund? Weil er die Freizeit des Arbeitslosen mit
fördernden Maßnahmen unterbricht?
S.o., wenn ich keinen Termin habe schlafe ich bis 10-11 Uhr, für einen sinnvollen(!) Termin kann ich problemlos um 5 Uhr aufstehen.
Hallo Energie,
in dem Moment, in dem Person A einen Ausbildungsplatz hat und den Vertrag unterschreibt, hat Person A das Recht die Massnahme (was für eine eigentlich?) zu beenden.
Noch Fragen?
Grüße
Almut
Wer hat den gesagt, dass A keine Chancen auf die
Ausbildungsstellen hat ??
Sind die, die hier antworten, Hellseher?
In der Ausgangsfrage steht nichts davon, daher die Fragen von nutzlos.
Das dieser A hier sich nur sinnvoll bewirbt, ist löblich, aber nicht Standard.
Leute beziehen 1000 Euro Arbeitslosengeld und den wird nicht
so ein Druck gemacht…
Ich bekam sogar 1300 ALG1 , aber ich hatte innerhalb 6 Wochen auch 150 Bewerbungen im Umkreis von 100km verschickt. Ich musste dem Arbeitsamt eine Liste meiner Bewerbungen schicken - kein Problem, hab ich gemacht. Danach waren die ruhig.
LG Jasmin
Eine Maßnahme ist nicht per sé etwas negatives. Ich wurde beispielsweise in eine externe Beratung gesteckt (bei tertia) und fand das extrem angenehm.
Nicht nur, dass die Leute eingesehen haben, dass ich ein paar Monate keine sinnvollen Bewerbungen schreiben konnte ich hatte ausserdem einen kompetenten Ansprechpartner der meine Bewerbungsunterlagen und meine Anschreiben auf ihre korrekte Form und Verständlichkeit überprüfen konnte (war natürlich fast nie etwas zu beanstanden, aber sicher ist sicher).
angenommen A ist seit 11/2009 Arbeitslos und bezieht
Arbeitslosengeld.
Also muss er ohne Ausbildung gearbeitet haben.
Da er noch jung ist, sucht er eine Ausbildungstelle.
Was bedeutet jung? Ist er unter 25 J. ? Meines Wissens ist dies nicht unerheblich, ob man darauf abstellen kann, dass eine Ausbildung Vorrang vor der Arbeitsaufnahme hat.
Sollte A sich über den Sachbearbeiter beschweren ?
A könnte sich beim Sachbearbeiter erkundigen, auf welcher Gesetzesgrundlage seine Aussage beruht, und dabei einen Beistand mitnehmen, oder sich die Aussage schriftlich geben lassen.
Außerdem kann er sich einen Beratungsschein beim 'Amtsgericht holen und zum Rechtsamwalt gehen, oder es bei kostenloser Beratungshotline von Gewerkschaften versuchen, die es in einigen Städten gibt.
Danke für Deine und @SteveJobs Zusprache. )
Ich hätte meinen Lehrberuf ( Schlosser ) auch so oft und so gern so dolle in die Tonne treten können…aber letztlich mußte auch ich schauen, das ich zu halbwegs fairen Konditionen auch in anderen Gewerken brücken konnte…was aber sinnvollerweise doch fast alles noch zusammenpaßt. Ich habe auch selber schon erfolgreich um eine 1,25 € Arbeitsgelegenheit " genervt " …auch hier braucht man nicht die 1,25 € jammernd zu betrachten, sondern es lohnt die Mühe des Nachrechnens zum Brutto - Stundenlohn. Für die Öffentlichkeit war ich gemeinnützig tätig…Miete warm bezahlt, persönlicher Grundbedarf zum Überleben gedeckt…Krankenkasse…und ( minimal ) RV…
Und dann sollte man als Sachbearbeiter mal vor der Wahl stehen, wem eine Fortbildung gewährt werden kann.( Letztlich muß er sich dann auch gegenüber seinen Vorgesetzten rechtfertigen )
P.S. als ich noch zu Hause wohnte, habe ich mir in der Leiharbeit auch für 6 € den A**** teilweise weiter aufgerissen, als mancher " Feste " bei gleichem Arbeitsauftrag…aber doppeltem Lohn…