Trotz Bezeichnung 'wertlos' Abzug von Kaution?

Hallo zusammmen,

folgender Sachverhalt:

Zwischen Mieter und Vermieter wurde ein Übergabeprotokoll erstellt.
Hier wurde bei dem Unterpunkt „Bodenbelag“ eingetragen:
wertlos/ Mietersache, da dieser Teppichboden schon mind. 12 Jahre alt ist und bereits kleinere Flecken hatte.
Wie darf man das nun genau verstehen?
Wenn die Mieter nun aus Versehen sagen wir mal einige Farbflecken auf den Boden gemacht haben, hat der Vermieter dann das Recht, etwas von der Kaution abzuziehen?

Schon mal vielen Dank im voraus!

Viele Grüße, Denise

Hallo Denise,

Wenn die Mieter nun aus Versehen sagen wir mal einige
Farbflecken auf den Boden gemacht haben, hat der Vermieter
dann das Recht, etwas von der Kaution abzuziehen?

auf den Boden wohl schon, aber ich vermute mal, da war der wertlose Teppichboden dazwischen. Also kein Problem.

Gruß!

Horst