Hallo, habe da mal eine Frage:
Mieter A und Mieter B (beide Hartz-IV-Empfänger) haben gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Jetzt trennen sich Mieter A und Mieter B. Die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt.
Mieter A zieht vorzeitig aus der Wohnung aus, Mieter B verbleibt in der Wohnung.
Was passiert aber nun, wenn Mieter B trotz Kündigung nicht auszieht, sondern in der Wohnung wohnhaft bleibt; also, wenn die Wohnung nicht fristgerecht übergeben wird?
Inwieweit ist Mieter A haftbar für die Wohnungsgenossenschaft – trotz Kündigung und mitgeteiltem Auszug?
Die Kaution hat die ARGE gestellt; Mieter A wurde wegen des vorzeitigen Auszugs von der ARGE aus dem Bezug geworfen. Daher bekommt Mieter B die Wohnung als Härtefall allein bezahlt.
Falls die Wohngenossenschaft auf die Kaution zurückgreift: Inwiefern ist Mieter A für die Kaution mit haftbar – obwohl er aus dem Bezug des Trägers raus ist?
Oder greift die Kaution noch für beide Mieter, weil die ARGE die Kaution für den gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag gestellt hat?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe, bin für jeden Rat oder Gedankenzug dankbar!
Lieben Gruß
schneebaby2009
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