Trotz Bezugsende für Mietkaution von ARGE haftbar?

Hallo, habe da mal eine Frage:

Mieter A und Mieter B (beide Hartz-IV-Empfänger) haben gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Jetzt trennen sich Mieter A und Mieter B. Die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt.

Mieter A zieht vorzeitig aus der Wohnung aus, Mieter B verbleibt in der Wohnung.

Was passiert aber nun, wenn Mieter B trotz Kündigung nicht auszieht, sondern in der Wohnung wohnhaft bleibt; also, wenn die Wohnung nicht fristgerecht übergeben wird?

Inwieweit ist Mieter A haftbar für die Wohnungsgenossenschaft – trotz Kündigung und mitgeteiltem Auszug?

Die Kaution hat die ARGE gestellt; Mieter A wurde wegen des vorzeitigen Auszugs von der ARGE aus dem Bezug geworfen. Daher bekommt Mieter B die Wohnung als Härtefall allein bezahlt.

Falls die Wohngenossenschaft auf die Kaution zurückgreift: Inwiefern ist Mieter A für die Kaution mit haftbar – obwohl er aus dem Bezug des Trägers raus ist?
Oder greift die Kaution noch für beide Mieter, weil die ARGE die Kaution für den gemeinsam unterzeichneten Mietvertrag gestellt hat?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe, bin für jeden Rat oder Gedankenzug dankbar!

Lieben Gruß
schneebaby2009

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht + im Text Zeilenumbrüche entfernt

Hallo

mir fällt gerade ein, dass du die Frage vielleicht besser im Brett für Mietrecht stellst. Ob die Kaution jetzt von der Arge oder sonst jemandem gestellt wurde, spielt doch zunächst mal keine Rolle. Eventuell könntest du deinen Thread ja vom MOD verschieben lassen, wenn du hier zuwenige erleuchtende Antworten bekommst.

Normalerweise würde man doch dann auf Auszahlung der Kaution bestehen, wenn man auszieht, oder nicht? Da wird die Wohnung angeguckt, ob irgendwelche Schäden vorhanden sind, und dann kriegt man da irgendeine Berechnung vom Vermieter, was da noch an Kosten anfallen. Das wird dann (wenn der Mieter soweit einverstanden ist) von der Kaution abgezogen, der Rest + Zinsen irgendwann dem Mieter überwiesen. Müsste jedenfalls.

Bei einer gemeinsam angemieteten Wohnung stellt sich wohl die Frage, ob der ausgezogene Mieter richtig raus ist aus dem Mietvertrag, also der andere Mieter jetzt Alleinmieter geworden ist, oder nicht. Wenn der jetzt Alleinmieter ist, dann müsste der doch jetzt auch die gesamte Kaution übernehmen.

Mieter A und Mieter B (beide Hartz-IV-Empfänger) haben gemeinsam einen Mietvertrag unterzeichnet. Jetzt trennen sich Mieter A und Mieter B. Die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt.
Mieter A zieht vorzeitig aus der Wohnung aus, Mieter B verbleibt in der Wohnung.

Das heißt doch, Mieter A hat zur Zeit noch eine gültigen Mietvertrag von der Wohnung? Dann haftet er auch noch für alles, was bis zum Ende des Mietvertrages darin passiert. Wenn Mieter B also alles kurz und klein schlägt, dann haftet Mieter A wohl auch noch mit seiner Kaution dafür. Da allerdings beide Kautionen von ein und demselben Amt gestellt werden, würde ich da mal nachfragen, wie die das handhaben.

Was passiert aber nun, wenn Mieter B trotz Kündigung nicht auszieht, sondern in der Wohnung wohnhaft bleibt?

Der müsste doch eigentlich einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter machen. Der alte ist doch gekündigt. Nach Ende des Mietvertrages müsste Mieter A eigentlich raus aus der Sache sein.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert