Es geht um die Frage, ob es möglich ist, einem 32-jährigen, seit 15 Jahren drogenabhängigen Sohn durch eine Klausel im Testament eine Erbschaft zumindest vorläufig nicht zu zusprechen, sondern erst nach einer erfolgreichen Thearpie. Die Gefahr, dass er sich von einer evtl. Erbschaft weiterhin Drogen besorgt und damit seine Gesundheit gefährdet ist doch sehr hoch. Kann man die Erbschaft an einen Treuhänder gehen lassen?
Hallo !
Nein,nicht so wie angedacht.
Aber man kann schon vorsorgen.
Erbteil oberhalb des Pflichtteils gibts nur wenn ein Entzug gemacht wird beispielsweise.
Und die Überwachung und der Erfolg kann von einem Testamentsvollstrecker übernommen werden.
Aber Pflichtteil kann m.E. nach hier nicht entzogen werden.
MfG
duck313