Also:
Nehmen wir an V verkauft eine Sache an K und behält sich das Eigentum vor, solange nicht alle Raten von K beglichen sind. K hat keine Lust mehr auf die Sache und veräußert sie an einen Dritten (D) weiter, der zwar von dem ET-Vorbehalt weiß, aber nach Versicherung des K, dass der Kauf schon okay für V sei, trotzdem die Sache kauft und sofort bezahlt. Da K jedoch nicht alle Raten begleicht und auch nach Aufforderung nicht bezahlt, tritt V vom Vertrag zurück. Da D die Sache unbedingt haben will, bezahlt er die letzte Rate. V will trotzdem am Rücktritt festhalten. Problematisch ist dann noch, dass ein vierter im Besitz der Sache ist, da er an der Sache was verändern soll durch K beauftragt).
Nun wollen V und D Herausgabe! Wie ist zu lösen?