Trotz Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung

Also:

Nehmen wir an V verkauft eine Sache an K und behält sich das Eigentum vor, solange nicht alle Raten von K beglichen sind. K hat keine Lust mehr auf die Sache und veräußert sie an einen Dritten (D) weiter, der zwar von dem ET-Vorbehalt weiß, aber nach Versicherung des K, dass der Kauf schon okay für V sei, trotzdem die Sache kauft und sofort bezahlt. Da K jedoch nicht alle Raten begleicht und auch nach Aufforderung nicht bezahlt, tritt V vom Vertrag zurück. Da D die Sache unbedingt haben will, bezahlt er die letzte Rate. V will trotzdem am Rücktritt festhalten. Problematisch ist dann noch, dass ein vierter im Besitz der Sache ist, da er an der Sache was verändern soll durch K beauftragt).

Nun wollen V und D Herausgabe! Wie ist zu lösen?

Wenn V den Rücktritt vom Vertrag wirksam erklärt hat, entfällt dieser als Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen (§ 986 BGB), und V kann Herausgabe der Sache verlangen (§ 985 BGB). Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die letzte Rate noch bezahlt wird, denn zu diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag ja schon beseitigt.